# registerpilot --- ## Preise & Ablauf: was der Registerpilot-Service kostet Source: https://registerpilot.de/preise # Was kostet ein Handelsregisterauszug bei Registerpilot? Ein deutscher Handelsregisterauszug kostet bei Registerpilot 8,90 Euro, der amtlich beglaubigte Ausdruck 39,90 Euro, jeweils als Endpreis inklusive Umsatzsteuer, geliefert als PDF per E-Mail. Der Abruf beim amtlichen Registerportal handelsregister.de ist seit dem 1. August 2022 kostenlos (DiRUG; Einsichtsrecht nach § 9 HGB); eine Gerichtsgebühr fällt nur beim beglaubigten Ausdruck an: 20 Euro in Papierform, 10 Euro elektronisch (Kostenverzeichnis zum GNotKG, Nrn. 17001 und 17003). Unser Preis vergütet die Dienstleistung: Firma identifizieren, Dokument abrufen, prüfen und zustellen. ## Wie setzen sich die Kosten zusammen? Volle Transparenz, hier steht beides nebeneinander: was der Staat verlangt und was unser Service kostet. ## Zahlt sich der Service für Sie aus? Ehrliche Antwort statt Verkaufsargument: Wer die Registernummer kennt und den Abruf ohnehin regelmäßig macht, braucht uns nicht. Die Rechnung dazu steht in Wie sich amtliche Gebühren, Dienstleisterpreise und Zeitaufwand im Detail zueinander verhalten, schlüsselt auf. Und vor der Bestellung lohnt der Blick auf das Höchstalter, das Ihr Empfänger akzeptiert: ## Wie läuft die Bestellung ab? Kurz: **Dokumente wählen → bezahlen → PDF per E-Mail.** Sie wählen im die Dokumente, nennen die Firma und bezahlen sicher online; das geprüfte Dokument kommt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden per E-Mail, zusammen mit der Rechnung. Bei mehrdeutigen Treffern fragen wir vor dem Abruf nach. ## Häufige Fragen zu Preisen und Ablauf --- ## Über uns: wer hinter Registerpilot steht Source: https://registerpilot.de/ueber-uns # Wer steht hinter Registerpilot? Registerpilot ist ein Angebot der honeyflow GmbH mit Sitz in Kreuzlingen (Schweiz), direkt an der deutschen Grenze. Wir besorgen deutsche Registerdokumente für Firmen und Gründer, entstanden aus der täglichen Praxis mit Schweizer Unternehmen, die Dokumente für Deutschland brauchen. ## Warum bieten wir das an? Aus eigener Erfahrung: Über unsere Arbeit mit Geschäftsadressen-Kunden (unter anderem für den Anbieter bizzcenter) sehen wir jede Woche, wie oft Banken, Notare und Behörden aktuelle Handelsregisterauszüge verlangen, und wie mühsam der Abruf für alle ist, die das deutsche Registerportal nicht kennen. Genau diese Arbeit nehmen wir ab. Dabei bleiben wir ehrlich: Wer den Abruf selbst erledigen möchte, findet bei uns eine Anleitung dafür. Wer es bequem, geprüft und dokumentiert haben will, bestellt bei uns. ## Die Firma ## Kontakt Am schnellsten per E-Mail: [registerpilot@honeyflow.ch](mailto:registerpilot@honeyflow.ch) Alle rechtlichen Angaben finden Sie im [Impressum](/legal/impressum). --- ## Impressum: Anbieterkennzeichnung von registerpilot.de Source: https://registerpilot.de/legal/impressum # Impressum Angaben gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). ## Anbieterin **[honeyflow GmbH](https://www.honeyflow.de/)** Weiherstrasse 22 8280 Kreuzlingen Schweiz ## Vertretung und Registereintrag Vertreten durch: Geschäftsführer Torben Götz Handelsregister: Handelsregisteramt des Kantons Thurgau Unternehmens-Identifikationsnummer (UID): CHE-305.950.985 ## Kontakt E-Mail: [registerpilot@honeyflow.ch](mailto:registerpilot@honeyflow.ch) ## Mehrwertsteuer Schweizer Mehrwertsteuernummer: CHE-305.950.985 MWST ## Verantwortlich für den Inhalt Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte (§ 18 Abs. 2 MStV): Torben Götz, Anschrift wie oben ## Streitbeilegung Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). ## Bildnachweis und Hinweis zu KI-generierten Bildern Ein Teil der auf dieser Webseite verwendeten Bilder und Grafiken wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet. Diese Bilder dienen der Veranschaulichung und Illustration. Sie zeigen keine real existierenden Personen und stellen keine tatsächlichen Ereignisse dar. Fotos, die unseren Geschäftsführer zeigen, sind echte Aufnahmen. Fotos von Büroräumen und Arbeitsplätzen in Weil am Rhein sind echte Aufnahmen der Räume unseres dortigen Partnerbetriebs. Für Rückfragen zu einzelnen Motiven erreichen Sie uns über die oben genannten Kontaktdaten. ## Hinweis zum Angebot registerpilot.de ist ein privater Besorgungsdienst und **keine Behörde**. Amtliche Registerauskünfte erteilt in Deutschland das gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de); der Abruf dort ist kostenlos. --- ## AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen von registerpilot.de Source: https://registerpilot.de/legal/agb # Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 03.08.2026 ## 1. Anbieterin und Geltungsbereich Anbieterin der unter registerpilot.de angebotenen Leistungen ist die **honeyflow GmbH** Weiherstrasse 22 8280 Kreuzlingen, Schweiz UID CHE-305.950.985 vertreten durch den Geschäftsführer Torben Götz E-Mail: [registerpilot@honeyflow.ch](mailto:registerpilot@honeyflow.ch) , nachfolgend „Registerpilot". Diese AGB gelten für alle Verträge, die über registerpilot.de oder über von Partnern übergebene Bestell-Links geschlossen werden, sowohl mit Verbrauchern als auch mit Unternehmern. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Registerpilot stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu. ## 2. Leistung: Besorgungsdienst, keine amtliche Auskunft, keine Rechtsberatung Registerpilot ist ein privater Besorgungsdienst. Registerpilot beschafft im Auftrag des Kunden Dokumente aus öffentlichen Registern (insbesondere Handelsregisterauszüge aus Deutschland und der Schweiz), auf Wunsch mit Apostille und/oder beglaubigter Übersetzung, und stellt sie als PDF per E-Mail sowie (soweit bestellt) als Original per Post zu. Registerpilot ist **keine Behörde**, nicht mit den Registergerichten oder Registerbehörden verbunden und erteilt keine amtlichen Auskünfte. **Hinweis auf den kostenlosen Selbstabruf:** Handelsregisterauszüge können beim amtlichen Portal handelsregister.de auch selbst kostenlos abgerufen werden. Der Preis von Registerpilot vergütet nicht das Dokument, sondern die Dienstleistung (Suche, Abruf, Prüfung auf Vollständigkeit und Lesbarkeit, Zustellung). Registerpilot erbringt **keine Rechts- oder Steuerberatung** und keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Die Leistung beschränkt sich auf die Beschaffung und Zustellung der bestellten Dokumente. Die Dokumente werden inhaltlich unverändert so weitergegeben, wie die zuständige Stelle sie ausstellt; sie geben den Registerstand zum Zeitpunkt des Abrufs wieder (Momentaufnahme). ## 3. Digitale Selbsthilfe-Produkte (z. B. OSS-Assistent, Behörden-Guides) Registerpilot bietet daneben digitale Selbsthilfe-Produkte an: zum einen den OSS-Assistenten, eine Ausfüll- und Organisationshilfe, die die vom Kunden selbst eingegebenen Angaben technisch zu einem versandfertigen Dokumentenpaket aufbereitet (Antrags-PDF und E-Mail-Entwurf für den Zugangsantrag zum BZStOnline-Portal, Verfahren One-Stop-Shop, Nicht-EU-Regelung); zum anderen Behörden-Guides, allgemeine, nicht auf den Einzelfall bezogene Schritt-für-Schritt-Anleitungen zu Behördenverfahren (derzeit der Gewerbeanmeldung-Guide für Weil am Rhein). **Hinweis auf den amtlichen Weg:** Die Gewerbeanmeldung selbst kann jederzeit ohne einen Guide direkt bei der zuständigen Gemeinde vorgenommen werden: für Weil am Rhein auch online über das amtliche Formular auf der Landesplattform ([gewerbe.komm.one](https://gewerbe.komm.one/intelliform/forms/pool/Behoerde/Gewerbeverfahren/Gewerbeanmeldung/index?caller=083360091091)); dort fällt lediglich die kommunale Verwaltungsgebühr an, an der Registerpilot nicht beteiligt ist. Vergütet wird allein die Anleitung und Aufbereitung durch den Guide, kein exklusiver Zugang. Für Behörden-Guides gilt entsprechend: Sie sind ein Informationsservice und keine Rechtsberatung; die Anmeldung oder den Antrag reicht der Kunde selbst bei der Behörde ein. **Keine Steuerberatung, keine Vertretung:** Registerpilot prüft, bewertet und gestaltet die steuerlichen Verhältnisse des Kunden nicht. Insbesondere prüft Registerpilot nicht, ob das gewählte Verfahren für den Kunden einschlägig, zulässig oder vorteilhaft ist, erstellt keine Steuererklärungen oder Steueranmeldungen und tritt nicht gegenüber Finanzbehörden auf. Der Kunde gibt seine Angaben selbst ein, prüft sie selbst auf Richtigkeit und Vollständigkeit, unterschreibt selbst und versendet den Antrag selbst aus seinem eigenen E-Mail-Postfach; die gesamte Korrespondenz mit der Behörde führt allein der Kunde. Die Vollmacht nach Ziffer 5 gilt für digitale Selbsthilfe-Produkte nicht. Für Fragen zur steuerlichen Einordnung des Einzelfalls verweist Registerpilot auf die steuerberatenden Berufe. Die erzeugten Dokumente sind kein amtliches Formular. Maßgeblich sind allein die Vorgaben der zuständigen Behörde; ändert diese Verfahren, Formulare oder Zuständigkeiten, begründet das keinen Mangel, wenn das Produkt dem bei der Bestellung veröffentlichten Stand entspricht. **Gründungsbegleitung:** Für die entgeltliche Gründungsbegleitung gilt: Die honeyflow GmbH (Registerpilot) erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Der Registerpilot ist eine organisatorische Begleitung der Gründungsschritte. Alle steuerlichen und rechtlichen Fragen klärt ausschließlich ein zugelassener Steuerberater bzw. Notar/Rechtsanwalt. Ergebnisse der Entscheidungshilfe (Fragen zur Gründungsform) sind unverbindliche organisatorische Ersteinschätzungen. Die Begleitung hat eine Laufzeit von drei Monaten ab Beauftragung und endet danach, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Empfehlungen und Vermittlungen (etwa zu Steuerberatern, Notaren oder Banken) erfolgen ohne Erfolgs- oder Ergebniszusagen; beauftragt wird stets direkt beim jeweiligen Anbieter. Die Gründungsbegleitung wird in zwei Varianten angeboten: für Kapitalgesellschaften (GmbH/UG) und für Einzelunternehmen. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die bei der Bestellung gewählte Variante samt der dort veröffentlichten Schrittliste. Die Variante für Einzelunternehmen enthält keine Schritte zu Notartermin und Handelsregistereintragung; ob im Einzelfall dennoch eine Eintragung erforderlich oder sinnvoll ist (etwa als eingetragener Kaufmann), klärt der Kunde mit Notar oder Rechtsanwalt. Ein Wechsel von der Einzelunternehmen-Variante auf die Variante GmbH/UG ist innerhalb der Laufzeit gegen Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen den beiden Endpreisen möglich; die Laufzeit bleibt dabei unverändert (drei Monate ab der ursprünglichen Beauftragung). **Empfehlungen und Provisionslinks:** Inhalte von Registerpilot (auch innerhalb entgeltlicher Produkte) können Empfehlungen für Angebote Dritter enthalten (z. B. Geschäftskonten), teils mit sogenannten Affiliate-Links. Schließt der Kunde über einen solchen Link einen Vertrag mit dem Dritten, kann die Anbieterin dafür eine Vermittlungsprovision erhalten. Für den Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten, und die Provision beeinflusst nicht, welche Angebote empfohlen werden. Solche Empfehlungen sind stets als solche gekennzeichnet. Vertragspartner für das Drittangebot wird allein der Dritte; es gelten ausschließlich dessen Vertragsbedingungen und Preise. Der Vertrag über ein digitales Selbsthilfe-Produkt kommt abweichend von Ziffer 4 mit Abschluss des Bezahlvorgangs zustande; die Bereitstellung erfolgt unmittelbar danach im Browser des Kunden. Ziffer 10 (Widerrufsrecht, insbesondere das Erlöschen bei digitalen Inhalten) gilt entsprechend. ## 4. Vertragsschluss Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Der Ablauf: Der Kunde stellt über das Formular eine Anfrage, erhält von Registerpilot den gefundenen Registereintrag (Firma, Registernummer, Registergericht bzw. Registerbehörde) zur Bestätigung und gibt mit der Bestätigung und der Zahlung über den bereitgestellten Zahlungsweg eine zahlungspflichtige Bestellung ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Registerpilot die Bestellung in Textform bestätigt oder mit der Ausführung beginnt. Registerpilot kann Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall vollständig erstattet. Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsdaten per E-Mail; ein darüber hinausgehender Vertragstext wird nicht dauerhaft zugänglich gespeichert. ## 5. Vollmacht zur Besorgung Mit der Zustimmung zu diesen AGB und dem Absenden der Bestellung **bevollmächtigt der Kunde Registerpilot**, die bestellten Dokumente in seinem Namen und für seine Rechnung zu besorgen. Die Vollmacht umfasst insbesondere: - den Abruf bzw. die Bestellung der bestellten Dokumente bei den zuständigen öffentlichen Registern, Registergerichten und Behörden, - die Beantragung einer Apostille oder Überbeglaubigung bei der zuständigen Stelle, soweit bestellt, - die Beauftragung einer beglaubigten Übersetzung bei einem hierfür ermächtigten bzw. anerkannten Übersetzer, soweit bestellt, - die Beauftragung von Post- und Versanddienstleistern für die Zustellung. Registerpilot darf im erforderlichen Umfang Untervollmacht an die eingesetzten Dienstleister erteilen. Die Vollmacht ist auf den jeweiligen Auftrag beschränkt und erlischt mit dessen Abschluss. Sie berechtigt Registerpilot nicht zu einer rechtlichen Vertretung über die Besorgung hinaus (keine Rechtsdienstleistung). Bestellt der Kunde für ein Unternehmen oder eine dritte Person, sichert er zu, zu deren Vertretung berechtigt zu sein. Für Schäden, die Registerpilot aus einer fehlenden Berechtigung entstehen, stellt der Kunde Registerpilot frei, soweit er die fehlende Berechtigung zu vertreten hat. ## 6. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde macht bei der Bestellung vollständige und richtige Angaben und hält eine funktionierende E-Mail-Adresse für Rückfragen und die Zustellung bereit. Maßgeblich für die Ausführung ist der vom Kunden **bestätigte Registereintrag** (Firma, Registernummer, Registergericht bzw. Registerbehörde). Bestätigt der Kunde einen unzutreffenden Eintrag, ist die Leistung mit der Zustellung des Dokuments zum bestätigten Eintrag erbracht; die Besorgung eines anderen Dokuments ist ein neuer, kostenpflichtiger Auftrag. ## 7. Preise und Zahlung Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Preise. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils anwendbare Umsatzsteuer sowie (soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen) die für die bestellte Leistung anfallenden amtlichen Gebühren. Die Zahlung erfolgt im Voraus über den angebotenen Online-Zahlungsweg (Zahlungslink bzw. Online-Bezahlseite; Zahlungsabwicklung durch Stripe). Registerpilot beginnt mit der Ausführung nach Zahlungseingang. ## 8. Zustellung und Leistungsfristen Die Zustellung erfolgt als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse; bestellte Originale werden zusätzlich per Post versandt. Angegebene Bearbeitungszeiten (in der Regel 24 bis 48 Stunden für Registerauszüge) sind **unverbindliche Richtwerte**. Sie hängen von der Verfügbarkeit und Bearbeitungsdauer der Register, Behörden und beauftragten Dienstleister ab; Leistungen mit Apostille oder beglaubigter Übersetzung dauern regelmäßig länger. Feste Termine oder Fristen sind nur verbindlich, wenn Registerpilot sie ausdrücklich in Textform zugesagt hat. ## 9. Nichtverfügbarkeit und Stornierung Kann ein bestelltes Dokument nicht beschafft werden (z. B. weil die Firma im Register nicht auffindbar ist, der Eintrag gelöscht wurde oder die zuständige Stelle die Ausstellung ablehnt), informiert Registerpilot den Kunden und erstattet bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung vollständig. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen der Nichtverfügbarkeit bestehen nicht; die Haftungsregelung in Ziffer 12 bleibt unberührt. ## 10. Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern (jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) steht das folgende Widerrufsrecht zu. **Erlöschen des Widerrufsrechts:** Im Bestellablauf stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass Registerpilot vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und bestätigt seine Kenntnis, dass das Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten mit Beginn der Ausführung und bei Dienstleistungen mit deren vollständiger Erbringung erlischt. ### Widerrufsbelehrung **Widerrufsrecht:** Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (honeyflow GmbH, Weiherstrasse 22, 8280 Kreuzlingen, Schweiz, E-Mail: registerpilot@honeyflow.ch) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder per Post versandter Brief) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. **Folgen des Widerrufs:** Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. **Hinweise auf das vorzeitige Erlöschen:** Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z. B. PDF-Zustellung) auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung Ihr Widerrufsrecht verlieren. Bei einem Vertrag über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. ### Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: > An honeyflow GmbH, Weiherstrasse 22, 8280 Kreuzlingen, Schweiz, > E-Mail: registerpilot@honeyflow.ch > > Hiermit widerrufe(n) ich/wir (\*) den von mir/uns (\*) abgeschlossenen > Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (\*) / die Erbringung der > folgenden Dienstleistung (\*) > > Bestellt am (\*) / erhalten am (\*), Name des/der Verbraucher(s), > Anschrift des/der Verbraucher(s), Unterschrift des/der > Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum > > (\*) Unzutreffendes streichen. ## 11. Beschaffenheit und Gewährleistung Geschuldet ist die Beschaffung und Zustellung der bestellten Dokumente in der Form, in der die zuständige Stelle sie ausstellt. Registerpilot übernimmt **keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Registerdaten** (diese liegen allein in der Verantwortung der registerführenden Stellen und der eingetragenen Unternehmen) und keine Zusicherung, dass ein Dokument für einen bestimmten Verwendungszweck geeignet ist oder von Dritten (z. B. Banken, Behörden, Gerichten) anerkannt wird. Für die Wahl der richtigen Dokument- und Beglaubigungsart ist der Kunde verantwortlich; Registerpilot beschreibt die Varianten auf den Informationsseiten, ersetzt damit aber keine Beratung im Einzelfall. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden für die von Registerpilot geschuldete Leistung bleiben unberührt. ## 12. Haftung Registerpilot haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften (z. B. Produkthaftung). Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Registerpilot nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Registerpilot haftet insbesondere nicht für Entscheidungen, die der Kunde oder Dritte auf Grundlage der besorgten Dokumente treffen, und nicht für Verzögerungen oder Fehler der registerführenden Stellen, Behörden und sonstigen Dritten, deren sich Registerpilot nicht als Erfüllungsgehilfen bedient. ## 13. Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. ## 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen ihres Aufenthaltsstaats von dieser Rechtswahl unberührt. Für Verträge mit Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand Kreuzlingen (Schweiz); für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. ## 15. Streitbeilegung Registerpilot ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. ## 16. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Für künftige Bestellungen gilt die jeweils bei Bestellung veröffentlichte Fassung dieser AGB. --- ## Datenschutzerklärung: so gehen wir mit Ihren Daten um Source: https://registerpilot.de/legal/datenschutz # Datenschutzerklärung Stand: 22.07.2026 ## 1. Verantwortliche Verantwortliche für die Datenverarbeitung auf registerpilot.de ist: **honeyflow GmbH** Weiherstrasse 22 8280 Kreuzlingen, Schweiz E-Mail: [registerpilot@honeyflow.ch](mailto:registerpilot@honeyflow.ch) Da sich das Angebot an Personen in Deutschland richtet, gilt neben dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) auch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt, da keine gesetzliche Pflicht dazu besteht. ## 2. Grundsätze Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit das für den Betrieb der Website und die Abwicklung von Bestellungen erforderlich ist. Wir setzen **keine Marketing-Cookies und kein Tracking zu Werbezwecken** ein und verkaufen keine Daten. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling findet nicht statt. ## 3. Besuch der Website (Hosting) Die Website wird bei der Vercel Inc. (340 S Lemon Ave #4133, Walnut, CA 91789, USA) gehostet. Beim Aufruf verarbeitet Vercel technisch notwendige Daten (IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite, Browser-Informationen) in Server-Logfiles, um die Website auszuliefern und die Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren und effizienten Betrieb der Website (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Übermittlung in die USA stützt sich auf die EU-Standardvertragsklauseln bzw. die Zertifizierung von Vercel unter dem EU-U.S. Data Privacy Framework. **Reichweitenmessung ohne Cookies:** Um zu verstehen, welche Seiten wie oft besucht werden, nutzen wir Vercel Web Analytics. Dabei werden **keine Cookies** gesetzt und keine seitenübergreifenden Profile gebildet; Seitenaufrufe werden anhand eines technischen Kurzmerkmals nur für die Dauer eines Besuchs zusammengefasst und ohne Wiedererkennung über den Besuch hinaus anonym gezählt. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Auswertung und Verbesserung unseres Angebots (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Aus demselben Grund verwendet diese Website auch kein Cookie-Banner: Es werden keine einwilligungspflichtigen Cookies oder vergleichbaren Techniken eingesetzt (§ 25 TDDDG). ## 4. Anfrage- und Bestellformular Wenn Sie über unser Formular eine Anfrage oder Bestellung senden, verarbeiten wir die dort eingegebenen Angaben: Name der gesuchten Firma, Ort, gewünschte Dokumentart, Ihre E-Mail-Adresse, eine optionale Bemerkung sowie die Seite, von der die Anfrage kam. Bei Übergabe-Links unserer Partner (z. B. bizzcenter) werden die im Link übergebenen Angaben (Firma, Ort, Dokumentart, ggf. E-Mail-Adresse) in das Formular übernommen und Ihnen vor dem Absenden zur Prüfung angezeigt. Rechtsgrundlage ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und die Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Für die technische Entgegennahme der Formulardaten nutzen wir die Automatisierungsplattform Windmill (Windmill Labs, Inc.). Über den Eingang neuer Anfragen informieren wir uns intern über den Messenger-Dienst Telegram; dabei werden Angaben aus dem Formular an Telegram übermittelt. ### Kostenlose Check-Tools mit E-Mail-Freischaltung Bei einzelnen kostenlosen Werkzeugen (z. B. dem Gewerbeanmeldung-Check) können Sie das vollständige Ergebnis freischalten, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse angeben und einwilligen, von uns E-Mails rund um Behördengänge in Deutschland zu erhalten. Wir speichern dabei Ihre E-Mail-Adresse, das gewählte Ergebnis und den Zeitpunkt. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, per Abmeldelink in jeder E-Mail oder formlos an die im Impressum genannte Adresse. Erzeugt ein Werkzeug Dokumente (z. B. der Gewerbeanmeldung-Assistent mit dem Formular GewA 1), werden die dafür eingegebenen Angaben (einschließlich personenbezogener Daten wie Geburtsdatum und Privatanschrift) ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet: Das Dokument entsteht lokal auf Ihrem Gerät und wird nicht an uns übertragen. Ein Zwischenspeicher im Browser (Local Storage) bewahrt Ihre Eingaben vor Datenverlust beim Neuladen; er lässt sich über die Browser-Einstellungen jederzeit löschen. ## 5. Bestellabwicklung und Vollmacht Zur Ausführung Ihrer Bestellung geben wir Daten nur weiter, soweit das für die jeweilige Leistung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): - **Register und Behörden:** Beim Abruf von Registerdokumenten und (soweit bestellt) bei der Beantragung einer Apostille handeln wir auf Grundlage der von Ihnen in den AGB erteilten Vollmacht in Ihrem Namen; dabei können Ihr Name bzw. Ihre Firmenangaben an die zuständige Stelle übermittelt werden. - **Übersetzer:** Bei bestellten beglaubigten Übersetzungen erhält der beauftragte Übersetzer das zu übersetzende Dokument. - **Versanddienstleister:** Für den Versand von Originalen geben wir Name und Lieferanschrift an die eingesetzten Post- und Versanddienstleister weiter (Zustellung in der Schweiz über die Schweizerische Post). - **Zahlungsdienstleister:** Die Online-Zahlung wird über Stripe abgewickelt (Stripe Payments Europe, Ltd., Irland, ggf. unter Einbindung der Stripe, Inc., USA). Ihre Zahlungsdaten (z. B. Kartendaten) geben Sie direkt bei Stripe ein; wir erhalten keine vollständigen Zahlungsdaten, sondern nur die Bestätigung der Zahlung. Informationen zum Datenschutz bei Stripe: stripe.com/de/privacy. Die bestellten Registerdokumente enthalten Angaben aus öffentlichen Registern; darin können auch personenbezogene Daten Dritter enthalten sein (z. B. Namen von Geschäftsführern). Wir rufen diese Daten je Auftrag frisch ab, geben sie unverändert an Sie weiter und legen keine eigenen Register- oder Dokumentbestände zum Wiederverkauf an. ## 6. E-Mail-Kommunikation und Dokumentzustellung Die Zustellung der Dokumente (PDF) und unsere Kommunikation mit Ihnen laufen per E-Mail. Unser Postfach wird derzeit bei Google betrieben (Google Workspace; Google Ireland Limited, ggf. unter Einbindung der Google LLC, USA). E-Mails werden transportverschlüsselt übertragen; eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung findet nicht statt. ## 7. Lead-Weitergabe an bizzcenter Wenn Sie auf unseren Gründungs-Seiten ausdrücklich anfragen, an den Geschäftsadressen-Anbieter bizzcenter vermittelt zu werden, geben wir Ihre Kontaktdaten mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) dorthin weiter. Ohne diese Einwilligung erfolgt keine Weitergabe; Sie können die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. ## 8. Datenübermittlung in Drittländer Unser Sitz ist in der Schweiz; für die Schweiz besteht ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Soweit Dienstleister Daten in den USA oder anderen Drittländern verarbeiten (siehe oben: Vercel, Google, Stripe, Telegram, ggf. Windmill), erfolgt die Übermittlung auf Grundlage von Angemessenheitsbeschlüssen (einschließlich EU-U.S. Data Privacy Framework) oder EU-Standardvertragsklauseln. ## 9. Speicherdauer - **Anfragen, die nicht zu einem Auftrag führen,** löschen wir spätestens 12 Monate nach dem letzten Kontakt. - **Bestell-, Vertrags- und Rechnungsdaten** bewahren wir auf, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, nach schweizerischem Recht in der Regel 10 Jahre (Art. 958f OR); soweit deutsche handels- oder steuerrechtliche Pflichten anwendbar sind, gelten deren Fristen. - **Besorgte Dokumente** halten wir nur so lange vor, wie es für die Zustellung und die Abwicklung des Auftrags erforderlich ist; es wird kein Dokumentbestand auf Vorrat geführt. ## 10. Ihre Rechte Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen sowie das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wenden Sie sich dazu formlos an [registerpilot@honeyflow.ch](mailto:registerpilot@honeyflow.ch). Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, in der Schweiz beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB), in der EU bei der Aufsichtsbehörde Ihres Aufenthaltsorts. ## 11. Änderungen dieser Erklärung Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich unsere Leistungen oder die eingesetzten Dienstleister ändern. Es gilt die jeweils auf dieser Seite veröffentlichte Fassung; das Stand-Datum oben zeigt die letzte Aktualisierung. --- ## Handelsregisterauszug Deutschland bestellen: geprüft als PDF per E-Mail Source: https://registerpilot.de/handelsregisterauszug-deutschland # Handelsregisterauszug aus Deutschland bestellen Ein Handelsregisterauszug ist der amtliche Nachweis über eine eingetragene Firma: Rechtsform, Sitz, Vertretungsbefugnis und Kapital. Geführt wird das Handelsregister elektronisch von den deutschen Registergerichten (§ 8 HGB); die Einsicht steht jedem offen, ohne dass ein berechtigtes Interesse nachzuweisen wäre (§ 9 HGB). Registerpilot besorgt die Dokumente zum Festpreis (8,90 Euro je Ausdruck, 39,90 Euro für den amtlich beglaubigten Ausdruck) und liefert sie geprüft als PDF per E-Mail, in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Finden wir Ihre Firma nicht, erstatten wir den vollen Betrag. ## Welche Dokumente besorgen wir? ## Wie läuft es ab und wie schnell? Firma nennen → wir besorgen und prüfen → PDF per E-Mail. Lieferung in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden; finden wir Ihre Firma nicht, erstatten wir den vollen Betrag. Zu jeder Lieferung gehört eine Rechnung der honeyflow GmbH, auch für Firmenkunden mit mehreren Bestellungen. ## Wofür wird der Handelsregisterauszug gebraucht? - **Bank und Kontoeröffnung:** Nachweis von Existenz und Vertretungsbefugnis, meist als aktueller Ausdruck (AD), oft mit Höchstalter. - **Notartermin:** etwa bei Gründung, Anteilsverkauf oder Immobiliengeschäften; teils als beglaubigter Ausdruck. - **Geschäftspartner-Prüfung:** Wer zeichnet? Gibt es Prokura? Der Auszug beantwortet es verbindlich. - **Verwendung in der Schweiz:** für Schweizer Banken und Behörden. Besonderheiten erklärt der Ratgeber . - **Laufende Beobachtung einer Firma:** Wer Änderungen bei Kunden oder Lieferanten mitbekommen will, findet die kostenlosen Wege unter . - **Zahlen statt Struktur:** Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen stehen nicht im Auszug, sondern im Unternehmensregister. zeigt den Weg dorthin. - **Nachweis oder bloße Recherche?** Wann ein Firmenprofil aus einer privaten Datenbank reicht und wann es der amtliche Auszug sein muss, klärt ; wie alt der Nachweis sein darf, das Merkblatt . ## Häufige Fragen zur Bestellung --- ## Handelsregisterauszug kostenlos selbst abrufen: Schritt für Schritt Source: https://registerpilot.de/handelsregisterauszug-deutschland/kostenlos-selbst-abrufen # Handelsregisterauszug kostenlos selbst abrufen: so geht's Einen Handelsregisterauszug können Sie auf dem amtlichen Registerportal handelsregister.de kostenlos selbst abrufen, ohne Registrierung und ohne Wartezeit. Seit dem 1. August 2022 (DiRUG) sind alle Abrufe dort gebührenfrei; vorher kostete jedes Dokument 4,50 Euro. Diese Anleitung führt durch jeden Schritt. Eines vorweg, weil es zu unserem Selbstverständnis gehört: Registerpilot verdient Geld damit, genau diese Dokumente zu besorgen. Trotzdem steht hier die vollständige Gratis-Anleitung. Wer selbst abrufen kann und will, soll das tun. Wer den Weg lieber abgibt, findet am Seitenende unser Angebot. Beides ist in Ordnung. ## Ist der Handelsregisterauszug wirklich kostenlos? Ja. Die Einsicht in das Handelsregister ist jedem zu Informationszwecken gestattet: das steht in § 9 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Kostenlos ist der Abruf seit dem 1. August 2022: Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurde die frühere Abrufgebühr von 4,50 Euro pro Dokument abgeschafft. Auch ein Nutzerkonto ist seitdem nicht mehr nötig. ## Wie rufen Sie den Auszug ab? Schritt für Schritt ## Welche Dokumente bekommen Sie dort kostenlos? | Kürzel | Dokument | Wofür | |---|---|---| | AD | Aktueller Ausdruck | Heutiger Registerstand: der Standard für Bank, Geschäftspartner, Behörden | | CD | Chronologischer Ausdruck | Aktueller Stand plus alle früheren Eintragungen seit Umstellung auf das elektronische Register | | HD | Historischer Ausdruck | Ältere, nur in Papierform geführte Registerblätter | | SI | Strukturierter Registerinhalt | Registerdaten als maschinenlesbare Datei (XML): für Software, nicht zum Vorlegen | | DK | Dokumentenansicht | Eingereichte Originaldokumente: Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag/Satzung und mehr | Was sich hinter den Auszugsarten im Detail verbirgt, erklärt der Ratgeber ; zu Gesellschafterliste und Satzung gibt es einen . ## Was kostet trotzdem Geld? Kostenlos ist der elektronische Selbstabruf. Geld kostet weiterhin der **amtlich beglaubigte Ausdruck**: Den stellt das zuständige Registergericht gegen eine Gebühr aus (20 Euro in Papierform, 10 Euro in elektronischer Form, Kostenverzeichnis zum GNotKG, Nrn. 17001 und 17003). Nötig ist er nur, wenn der Empfänger ausdrücklich eine Beglaubigung verlangt, etwa mancher Notar oder ausländische Behörden. Mehr dazu im Ratgeber . ## Woran scheitert der Selbstabruf in der Praxis? Ehrliche Antwort: selten an der Technik, meist an drei Kleinigkeiten. - **Verwechslungsgefahr:** Zu vielen Firmennamen gibt es Dutzende ähnliche Einträge, teils an mehreren Registergerichten. Wer die Registernummer nicht kennt, erwischt schnell die falsche Firma. Wo sie steht und wie man sie findet, zeigt . - **Kürzel-Dschungel:** AD, CD, HD, SI, DK: welcher Ausdruck der richtige ist, hängt vom Empfänger ab, und die Kürzel erklären sich nicht von selbst. - **Ungewohntes Portal:** Wer das deutsche Registerwesen nicht kennt (etwa als Schweizer Unternehmen) braucht für den ersten Abruf spürbar länger als für die Bestellung bei einem Dienstleister. Zwei verwandte Fragen tauchen beim Selbstabruf regelmäßig auf: Ob ein Firmenprofil aus einer privaten Datenbank als Nachweis genügt, beantwortet . Und wer nicht einmalig abruft, sondern eine Firma dauerhaft beobachten will, findet die kostenlosen Wege dafür unter . ## Wann lohnt sich ein Besorgungsdienst? Wenn die zehn Minuten Einarbeitung teurer sind als unser Servicepreis, oder wenn es darauf ankommt, dass ganz sicher die richtige Firma und die richtige Auszugsart geliefert wird. Genau das ist unsere Dienstleistung: Wir identifizieren die Firma (Registernummer und Registergericht), rufen das Dokument frisch ab, prüfen es und stellen es mit Rechnung als PDF zu. ## Häufige Fragen zum kostenlosen Selbstabruf --- ## AD, CD, HD & SI erklärt: welcher Handelsregister-Ausdruck wofür Source: https://registerpilot.de/handelsregisterauszug-deutschland/auszugsarten-ad-cd-hd-si # AD, CD, HD & SI: Welcher Handelsregister-Ausdruck ist der richtige? Das deutsche Handelsregister kennt vier Abruf-Varianten: Der aktuelle Ausdruck (AD) zeigt den heutigen Stand der Eintragungen, der chronologische Ausdruck (CD) alle Eintragungen seit der elektronischen Registerführung, der historische Ausdruck (HD) die eingescannten alten Papier-Registerblätter, und der strukturierte Registerinhalt (SI) ist ein maschinenlesbarer Datensatz für Software. Für Bank, Behörde und Geschäftspartner ist fast immer der AD die richtige Wahl. ## Welchen Ausdruck verlangt die Bank? Den aktuellen Ausdruck (AD). Er belegt den heutigen Registerstand (Firma, Sitz, Geschäftsführung, Vertretungsbefugnis) und ist zum Abrufzeitpunkt tagesaktuell. Viele Empfänger akzeptieren nur Auszüge bis zu einem bestimmten Alter; fragen Sie im Zweifel nach Art und Höchstalter, bevor Sie abrufen oder bestellen. ## Die vier Varianten im Vergleich | Kürzel | Name | Inhalt | Typischer Zweck | |---|---|---|---| | AD | Aktueller Ausdruck | Letzter Stand der Eintragungen | Bank, Behörden, Geschäftspartner: der Standard | | CD | Chronologischer Ausdruck | Alle Eintragungen des elektronischen Registerblatts, auch gelöschte | Historie nachvollziehen: Prüfungen, Due Diligence, Rechtsstreit | | HD | Historischer Ausdruck | Eingescannte Registerblätter aus der Zeit vor der elektronischen Führung | Recherchen weit zurück, alte Firmenverhältnisse | | SI | Strukturierter Registerinhalt | Registerdaten als maschinenlesbare Datei (XML) | Software und Datenverarbeitung: nicht zum Vorlegen gedacht | Daneben gibt es im Portal die **Dokumentenansicht (DK)**: Dort liegen die eingereichten Originaldokumente wie Gesellschafterliste und Satzung. Das sind eigene Dokumente, keine Ausdruck-Variante des Registerblatts. ## Was steckt rechtlich dahinter? Die Handelsregisterverordnung kennt zwei Ausdruck-Arten (§ 30a HRV): Der chronologische Ausdruck "gibt alle Eintragungen des Registerblatts wieder", der aktuelle Ausdruck "enthält den letzten Stand der Eintragungen", und wenn nichts anderes beantragt ist, gibt es den aktuellen. Der "historische Ausdruck" ist die Portal-Bezeichnung für die eingescannten Registerblätter aus der Papierzeit; der strukturierte Registerinhalt ist ein Datenangebot des Registerportals für die maschinelle Weiterverarbeitung. ## Wo bekommen Sie den passenden Ausdruck? Alle vier Varianten lassen sich auf dem amtlichen Registerportal handelsregister.de kostenlos selbst abrufen. Die komplette Anleitung: . Oder Sie überlassen uns die Auswahl gleich mit: Beim Bestellen genügt der Verwendungszweck. Wir liefern die passende Variante, geprüft und mit Rechnung. Nur der amtlich beglaubigte Ausdruck ist ein Sonderfall: Ihn stellt das Registergericht aus, mehr dazu im Ratgeber . ## Häufige Fragen zu den Ausdruck-Arten --- ## Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug: wann nötig, wie bestellen Source: https://registerpilot.de/handelsregisterauszug-deutschland/beglaubigt # Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug: Wann er nötig ist und wie Sie ihn bekommen Ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug ist ein Ausdruck aus dem Handelsregister, dessen Übereinstimmung mit dem Registerinhalt das Registergericht bestätigt (§ 9 HGB, § 30a HRV). Er ist gebührenpflichtig und nur nötig, wenn der Empfänger die Beglaubigung ausdrücklich verlangt, etwa mancher Notar oder ausländische Behörden. Für die meisten Zwecke genügt der einfache Auszug. ## Wann brauchen Sie die Beglaubigung wirklich? Ehrliche Antwort: seltener, als viele denken. Verlangt wird der beglaubigte Ausdruck typischerweise von - **Notaren**, je nach Vorgang, etwa bei Grundstücksgeschäften oder wenn die Vertretungsbefugnis urkundlich nachzuweisen ist, - **ausländischen Behörden und Banken**, häufig zusammen mit einer Apostille (dazu unten), - **Gerichten und Registern**, wenn ein förmlicher Nachweis gefordert ist. Für Kontoeröffnung im Inland, Geschäftspartner-Prüfung oder Ausschreibungen reicht in aller Regel der einfache Auszug. Fragen Sie im Zweifel beim Empfänger nach, bevor Sie Gebühren auslösen. ## Was kostet der beglaubigte Ausdruck und wie lange dauert es? ## Wie beantragen Sie den beglaubigten Ausdruck? 1. **Zuständigkeit klären:** Zuständig ist das Registergericht, bei dem die Firma eingetragen ist. Es steht auf jedem Auszug direkt neben der Registernummer (z. B. "Amtsgericht Hamburg, HRB 12345"). 2. **Antrag stellen:** formlos schriftlich, bei vielen Gerichten auch persönlich; anzugeben sind Firma, Registernummer und die gewünschte Ausdruck-Art. 3. **Gebühr zahlen und warten:** Das Gericht stellt den beglaubigten Ausdruck aus und versendet ihn, je nach Gericht innerhalb weniger Arbeitstage. Oder Sie geben es ab: Wir übernehmen den Antrag beim zuständigen Registergericht und liefern Ihnen das Ergebnis, inklusive vorheriger Prüfung, ob die Beglaubigung für Ihren Zweck überhaupt nötig ist. Empfänger in der Schweiz erhalten das Original besonders schnell: . ## Beglaubigung, Apostille oder beides? Fürs Ausland reicht die Beglaubigung oft nicht: Viele Staaten verlangen zusätzlich eine **Apostille**, die die Echtheit der deutschen Urkunde international bestätigt. Sie wird immer auf den amtlich beglaubigten Ausdruck gesetzt, nie auf den einfachen PDF-Abruf. Ob Ihr Zielland eine Apostille verlangt, klären Sie am besten vorab direkt beim Empfänger. Verbindlich ist immer dessen Anforderung. Was Schweizer Empfänger konkret akzeptieren, erklärt der Ratgeber ; die Grundlagen zu den Auszugsarten stehen im Ratgeber . ## Häufige Fragen zum beglaubigten Handelsregisterauszug --- ## Gesellschafterliste, Satzung & Co.: weitere Dokumente aus dem Registerordner Source: https://registerpilot.de/handelsregisterauszug-deutschland/gesellschafterliste-satzung # Gesellschafterliste, Satzung & Co.: Was noch im Registerordner liegt Zu jeder deutschen GmbH liegen beim Handelsregister neben dem Auszug weitere Dokumente: die Gesellschafterliste mit allen Anteilseignern (§ 40 GmbHG), der Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung und weitere eingereichte Unterlagen. Sie sind über die Dokumentenansicht (DK) des Registerportals einsehbar, und werden von Banken und Notaren fast so oft verlangt wie der Auszug selbst. ## Was steht in der Gesellschafterliste? Die Gesellschafterliste beantwortet die Frage, die der Handelsregisterauszug bei der GmbH offenlässt: **Wem gehört die Firma?** Nach § 40 GmbHG enthält sie zu jedem Gesellschafter Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort (bei Firmen als Gesellschafter: Firma, Sitz und Registerdaten), die Nennbeträge und laufenden Nummern der Geschäftsanteile sowie die prozentuale Beteiligung am Stammkapital. Nach jeder Veränderung (etwa einem Anteilsverkauf) muss unverzüglich eine aktualisierte Liste eingereicht werden; bei notariell begleiteten Änderungen erledigt das der Notar. Deshalb verlangen Banken (Stichwort: wirtschaftlich Berechtigte), Notare und Käufer im Beteiligungsprozess regelmäßig die **aktuelle** Gesellschafterliste. Eine veraltete Fassung ist einer der häufigsten Rückfrage-Gründe. ## Was ist mit Satzung und Gesellschaftsvertrag? Der Gesellschaftsvertrag (bei der GmbH oft Satzung genannt) liegt ebenfalls im Registerordner, vom Gründungsdokument bis zur aktuell geltenden Fassung nach Änderungen. Gebraucht wird er etwa bei Kontoeröffnung mit erweiterter Prüfung, bei Umstrukturierungen oder wenn Vertragspartner Sonderregeln (z. B. zur Vertretung) nachlesen wollen. ## Welche Dokumente liegen noch im Registerordner? | Dokument | Was es zeigt | Wer es typisch verlangt | |---|---|---| | Gesellschafterliste | Anteilseigner, Beteiligungsquoten (§ 40 GmbHG) | Bank, Notar, Käufer, GwG-Prüfung | | Gesellschaftsvertrag / Satzung | Innere Verfassung der Gesellschaft | Bank, Notar, Vertragspartner | | Musterzeichnungen, Beschlüsse, Verträge | Je nach Vorgang eingereichte Urkunden | Speziellere Prüfungen | **Nicht** im Registerordner liegen Jahresabschlüsse und Bilanzen. Die werden im Unternehmensregister offengelegt und sind ein eigenes Thema. ## Wie kommen Sie an die Dokumente? Auf dem amtlichen Registerportal handelsregister.de führt bei jedem Firmentreffer der Link **DK (Dokumentenansicht)** zu den eingereichten Dokumenten. Der Abruf ist wie beim Auszug gebührenfrei; die Anleitung gilt entsprechend: . In der Praxis liegen dort allerdings teils mehrere Fassungen mit kryptischen Bezeichnungen. Die richtige (aktuelle!) zu erwischen ist genau der Punkt, an dem wir übernehmen: Sie nennen den Zweck, wir liefern das passende Dokument geprüft als PDF. ## Häufige Fragen zu Gesellschafterliste & Co. --- ## Handelsregisterauszug bestellen: auswählen, bezahlen, PDF per E-Mail Source: https://registerpilot.de/bestellen # Handelsregisterauszug bestellen Hier bestellen Sie deutsche Registerdokumente in drei Schritten: Dokumente auswählen, Firma nennen, sicher online bezahlen. Ein einfaches Dokument kostet 8,90 Euro, der amtlich beglaubigte Ausdruck 39,90 Euro, Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Registerpilot ruft die Dokumente beim gemeinsamen Registerportal der Länder (handelsregister.de) ab, auf dem die deutschen Registergerichte das Handelsregister führen (§ 8 HGB); das geprüfte Dokument kommt in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden als PDF per E-Mail, zusammen mit der Rechnung. Ohne Konto, ohne Abo. Und finden wir Ihre Firma nicht, erstatten wir den vollen Betrag. ## Wie läuft die Bestellung ab? Kurz: **Dokumente wählen → bezahlen → PDF per E-Mail.** Nach der Zahlung suchen wir Ihre Firma im Handelsregister (bei Unklarheiten fragen wir per E-Mail nach, bevor wir abrufen), prüfen das Dokument und stellen es mit Rechnung zu. Die Preise im Überblick stehen auf der Seite . ## Unsicher, was Sie ankreuzen sollen? Drei Fragen klären das meiste vorab. Welche Ausdrucksart Ihr Empfänger braucht, erklärt . Wie alt der Nachweis sein darf, steht im Merkblatt . Und falls Sie die Registernummer angeben möchten, aber nicht zur Hand haben: zeigt, wo sie steht. Pflicht ist sie für die Bestellung nicht. ## Häufige Fragen zur Bestellung --- ## Geschäftsadresse in Weil am Rhein: über Registerpilot mit 5 % Rabatt Source: https://registerpilot.de/geschaeftsadresse-weil-am-rhein # Ihre Geschäftsadresse in Weil am Rhein: vermittelt von Registerpilot Für die Pflicht-Geschäftsanschrift Ihrer deutschen Firma arbeiten wir mit dem bizzcenter in Weil am Rhein zusammen, wenige hundert Meter von der Schweizer Grenze bei Basel, seit über 20 Jahren im Geschäft. Fragen Sie hier über Registerpilot an: Ihr Rabatt-Code PILOT5 (5 % auf den Monatspreis der Adresse) wird automatisch vermerkt, das Angebot erhalten Sie direkt vom Partner. ## Was die Geschäftsadresse beim Partner bietet - Ladungsfähig für Handelsregister und Finanzamt - Nur rund 300 Meter von der Schweizer Grenze - Gewerbeanmeldung und Handelsregister-Eintrag in Deutschland möglich - Postannahme und Weiterleitung - Büro- und Konferenzräume stundenweise zubuchbar - Repräsentative Adresse in einem professionellen Business-Center: Ihr Firmenname am Briefkasten, keine c/o-Adresse - Innerhalb von 24 Stunden startklar ## Warum über Registerpilot anfragen? 1. **5 % Rabatt auf den Monatspreis:** Ihr Code PILOT5 ist in der Anfrage bereits hinterlegt, Sie müssen nichts weiter tun. 2. **Erfahrener Partner statt anonymer Anbieter:** Das bizzcenter betreut seit über 20 Jahren Firmen im Dreiländereck und bringt Kontakte zu Steuerberatern und Notaren vor Ort mit, gerade für Schweizer Gründer wertvoll. 3. **Alles bleibt transparent:** Registerpilot vermittelt nur den Kontakt. Angebot, Preise und Vertrag kommen direkt vom Partner; Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. ## Wofür Sie die Adresse nutzen können - **Handelsregister & Gewerbeanmeldung:** Die Anschrift erfüllt die Pflicht zur inländischen Geschäftsanschrift (§ 8 Abs. 4 GmbHG). Hintergründe: . - **Impressum, Rechnungen, Google Business:** Die Adresse darf auf Website, Briefpapier und im Google-Business-Profil stehen. Ihre Privatadresse bleibt privat. - **EU-Handel:** Mit einer deutschen Geschäftsadresse können Sie EORI-Nummer und deutsche Umsatzsteuer-ID beantragen. - **Vor-Ort-Termine:** Büro- und Konferenzräume lassen sich stundenweise dazubuchen, wenn Sie Kundentermine in Deutschland haben. ## Der Standort: Kesselhaus, direkt an der Grenze Die Adresse liegt im denkmalgeschützten Kesselhaus in Weil am Rhein (Am Kesselhaus 3, 79576 Weil am Rhein), rund 300 Meter von der Schweizer Grenze, von Basel aus in wenigen Minuten erreichbar. Für Schweizer Firmen und Gründer heißt das: Post, Pakete und Termine sind ohne weite Anreise erledigt, und Ihr deutscher Firmensitz hat eine Adresse mit Substanz statt eines reinen Briefkastens. ## Häufige Fragen zur vermittelten Geschäftsadresse --- ## eGbR-Pflicht-Check: Muss Ihre GbR ins Gesellschaftsregister? Source: https://registerpilot.de/egbr-pflicht-check # eGbR-Pflicht-Check: Muss Ihre GbR ins Gesellschaftsregister? Eine GbR muss grundsätzlich NICHT ins Gesellschaftsregister. Die Eintragung ist freiwillig (§ 707 Abs. 1 BGB). Pflicht wird sie erst durch bestimmte Vorhaben: Grundstücksgeschäfte (§ 47 Abs. 2 GBO), GmbH-Anteile (§ 40 GmbHG), Namensaktien (§ 67 AktG) oder eine Umwandlung (§ 3 UmwG). Fünf Ja/Nein-Fragen zeigen, ob Ihre GbR betroffen ist. ## Der Check: 5 Fragen ## Was bedeutet die Eintragung für Ihre GbR? Mit der Eintragung wird aus der GbR die **eGbR** (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Sie führt den Namenszusatz „eGbR", die Anmeldung läuft über einen Notar, und die Gesellschaft wird über das Registerportal öffentlich auffindbar. Wichtig für die Planung: Als eingetragene Personengesellschaft muss die eGbR anschließend auch ihre wirtschaftlich Berechtigten dem **Transparenzregister** melden (§ 20 Abs. 1 GwG): Die Eintragung löst also eine Folgepflicht aus, die viele Gesellschafter nicht auf dem Zettel haben. ## Häufige Fragen zur eGbR-Eintragung --- ## Wie alt darf welcher Nachweis sein? Das Gültigkeits-Merkblatt Source: https://registerpilot.de/gueltigkeit-von-nachweisen # Wie alt darf welcher Nachweis sein? Eine gesetzliche „Gültigkeitsdauer" haben Registerauszüge nicht. Wie aktuell ein Nachweis sein muss, legt immer der Empfänger fest. In der Praxis haben sich aber klare Fenster eingespielt: Banken akzeptieren Handelsregisterauszüge verbreitet bis zu einem Alter von rund drei Monaten, beim Transparenzregisterauszug sind Anforderungen wie „nicht älter als vier Wochen" üblich. Dieses Merkblatt fasst die Faustregeln zusammen. ## Warum gibt es keine gesetzliche Frist? Registerauszüge sind Momentaufnahmen: Sie geben den Registerstand zum Zeitpunkt des Abrufs wieder und „verfallen" rechtlich nicht. Was Banken, Notare, Behörden oder Vertragspartner verlangen, ist deshalb keine Gültigkeitsdauer, sondern eine Aktualitätsanforderung: Sie wollen sicher sein, dass sich seit dem Abruf nichts geändert hat. Die Fenster legt jede Stelle selbst fest; im Zweifel gilt: **vorher nachfragen und erst dann besorgen.** Gültigkeits-Merkblatt · registerpilot.de: Registerdokumente aus Deutschland, geliefert in die Schweiz · Übliche Praxiswerte, verbindlich ist die Anforderung des Empfängers · Stand: 07/2026 ## Häufige Fragen zur Gültigkeit --- ## Danke für Ihre Bestellung: Registerpilot Source: https://registerpilot.de/bestellen/danke # Danke: Ihre Bestellung ist bezahlt! Ihre Zahlung ist eingegangen. Wir besorgen jetzt Ihre Registerdokumente, in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Sie erhalten das geprüfte Dokument als PDF per E-Mail, zusammen mit Ihrer Rechnung. **So geht es weiter:** 1. Wir suchen Ihre Firma im Handelsregister. Bei mehrdeutigen Treffern fragen wir per E-Mail nach, bevor wir abrufen. Sie bekommen nie das Dokument einer falschen Firma. 2. Wir rufen die bestellten Dokumente ab und prüfen sie. 3. Zustellung als PDF an Ihre E-Mail-Adresse, mit Rechnung. Bei amtlich beglaubigten Auszügen folgt das Original per Post. Fragen zur Bestellung? Schreiben Sie uns einfach, die Kontaktdaten stehen im . --- ## OSS Nicht-EU-Regelung: Umsatzsteuer-Registrierung in Deutschland einfach erklärt Source: https://registerpilot.de/oss-registrierung # OSS Nicht-EU-Regelung: die Umsatzsteuer-Registrierung für Unternehmen ohne EU-Sitz Die Nicht-EU-Regelung des One-Stop-Shop (OSS) ist ein besonderes Umsatzsteuer-Verfahren nach § 18i UStG: Unternehmen ohne Sitz in der EU (etwa Schweizer Firmen), die Dienstleistungen wie Software, Apps oder Online-Kurse an Privatkunden in der EU verkaufen, erklären die Umsatzsteuer aller 27 EU-Länder gesammelt bei einer einzigen Stelle. In Deutschland ist das das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Registerpilot hat dieses Verfahren nicht nur gelesen, sondern selbst durchlaufen: Die honeyflow GmbH (Kreuzlingen, Schweiz) hat die eigene OSS-Registrierung in Deutschland Schritt für Schritt absolviert, vom Zugangsantrag bis zum Portal-Login. Diese Seiten geben genau diesen Weg weiter. ## Wen betrifft die Nicht-EU-Regelung überhaupt? Betroffen sind Unternehmen, auf die beides zutrifft: - **Kein Sitz und keine Niederlassung in der EU:** zum Beispiel Firmen aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den USA. - **Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU:** typischerweise digitale Leistungen wie Software-Abos, E-Books, Online-Kurse, Streaming oder App-Verkäufe (B2C). Für solche Leistungen schulden Anbieter die Umsatzsteuer im Land des Kunden. Ohne OSS hieße das: bis zu 27 einzelne Steuer-Registrierungen. Mit der Nicht-EU-Regelung reicht eine einzige: eine Quartalsmeldung, eine Zahlung, fertig. **Sitz in der EU (auch Deutschland)?** Dann gilt die Nicht-EU-Regelung nicht: Für EU-Unternehmen gibt es die EU-Regelung (§ 18j UStG) über die Steuerbehörde des eigenen Landes. Reine B2B-Verkäufe an Firmenkunden laufen ebenfalls nicht über den OSS. ## Wie läuft die OSS-Registrierung ab? Die fünf Phasen Der Weg ist gut machbar, aber verstreut dokumentiert. So sieht er im Überblick aus: | Phase | Was passiert | Wo | |---|---|---| | 1. BOP-Zugang | Zugangsantrag (Formular 010151) an das BZSt senden | E-Mail/Post an das BZSt | | 2. Zugangsdaten | BZSt-Nummer + Geheimniswert kommen; Benutzerkonto und Zertifikat erstellen | BZSt-Online-Portal (BOP) | | 3. Registrierungsanzeige | Die eigentliche OSS-Anmeldung ausfüllen | im BOP | | 4. Verkauf einrichten | Zahlungsanbieter/Shop auf OSS-Besteuerung einstellen | z. B. Stripe Tax | | 5. Laufender Betrieb | Quartalserklärung abgeben und Steuer überweisen | im BOP | Die Anleitung für Phase 1 und 2 steht ausführlich (und kostenlos) im Ratgeber . ## Welche Fristen gelten im laufenden Betrieb? ## Was kostet die OSS-Registrierung? Die Registrierung beim BZSt selbst ist gebührenfrei, es fallen keine amtlichen Kosten an, weder für den Portal-Zugang noch für die Quartalsmeldungen. Aufwand entsteht trotzdem: Der Weg führt über einen Zugangsantrag in Papierlogik, ein Portal-Zertifikat und mehrere Wartezyklen, und er ist auf mehrere Behördenseiten verteilt. Wer sich das Zusammensuchen sparen will: Unser erstellt den unterschriftsfertigen Zugangsantrag samt versandfertigem E-Mail-Entwurf und führt mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen durch die weiteren Phasen, zum Festpreis. Ausfüllen, unterschreiben und versenden bleibt dabei bewusst bei Ihnen: Wir liefern Werkzeug und Anleitung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. ## Häufige Fragen zur OSS Nicht-EU-Regelung *Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über das OSS-Verfahren und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie das Verfahren auf Ihren Einzelfall passt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.* --- ## BZSt-Online-Portal: Zugang beantragen ohne deutsche Steuernummer (Formular 010151) Source: https://registerpilot.de/oss-registrierung/bop-zugang-beantragen # BOP-Zugang beantragen ohne deutsche Steuernummer: so geht's Unternehmen ohne EU-Sitz und ohne deutsche Steuernummer beantragen den Zugang zum BZSt-Online-Portal (BOP) mit dem Formular ECOM (Antrag zur Nutzung BOP, Formular-ID 010151): ausfüllen, unterschreiben, an das Bundeszentralamt für Steuern senden. Danach kommen BZSt-Nummer und Geheimniswert, mit denen Sie Konto und Zertifikat erstellen. Der ganze Weg ist kostenlos. Eines vorweg, weil es zu unserem Selbstverständnis gehört: Registerpilot verdient Geld mit einem Assistenten, der genau diesen Antrag erstellt. Trotzdem steht hier die vollständige Gratis-Anleitung, wer selbst beantragen kann und will, soll das tun. Wir haben den Weg für unsere eigene Firma durchlaufen; diese Anleitung ist das Protokoll davon. ## Warum braucht es überhaupt einen Zugangsantrag? Alle Formulare der OSS Nicht-EU-Regelung müssen elektronisch über das BZSt-Online-Portal eingereicht werden. Der Login ins Portal verlangt ein Zertifikat, und wer keine deutsche Steuernummer hat, bekommt den Weg zum Zertifikat nur über diesen Zugangsantrag beim BZSt freigeschaltet. Erst danach ist die eigentliche OSS-Registrierung (die Registrierungsanzeige) möglich. ## Wie läuft der Zugangsantrag ab? Schritt für Schritt ## Wie geht es nach dem Zugang weiter? Mit dem Portal-Login ist der Zugang geschafft, aber die Registrierung noch nicht fertig: Im Portal folgt die **Registrierungsanzeige** zur OSS Nicht-EU-Regelung, die eigentliche Anmeldung zum Verfahren, mit Angaben wie Bankverbindung, vorhandenen Umsatzsteuer-Nummern und dem Beginn der Tätigkeit. Danach gilt: Quartalserklärungen fristgerecht abgeben (die Termine stehen im Überblick ). ## Woran hakt es in der Praxis? - **Verstreute Dokumentation:** Formular, Portal-Hilfe und Verfahrensbeschreibung liegen auf verschiedenen Seiten, den roten Faden muss man sich zusammensuchen. - **Wartezyklen:** Zwischen Antrag, Zugangsdaten und Aktivierung liegen mehrere Postwege bzw. E-Mails. Wer den Spam-Ordner nicht im Blick hat, verliert Tage. - **Zertifikats-Logik:** Das Datei-Zertifikat samt PIN ist ungewohnt, ohne die gesicherte Datei kein Portal-Zugang. ## Selbst machen, oder den Assistenten nehmen? Beides führt zum Ziel. Mit dieser Anleitung stellen Sie den Antrag kostenlos selbst. Unser nimmt Ihnen das Zusammensuchen ab: Angaben eingeben, im Browser unterschreiben, fertiges Antrags-PDF samt versandfertigem E-Mail-Entwurf herunterladen, versendet wird aus Ihrem eigenen Postfach. ## Häufige Fragen zum BOP-Zugang *Hinweis: Diese Anleitung informiert allgemein über den Verfahrensweg und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.* --- ## OSS-Assistent: BOP-Zugangsantrag ausfüllen, unterschreiben, versandfertig in 10 Minuten Source: https://registerpilot.de/oss-registrierung/assistent # Der OSS-Assistent: In 10 Minuten startklar für die OSS-Registrierung Der OSS-Assistent führt Unternehmen ohne EU-Sitz durch den Einstieg in die OSS Nicht-EU-Regelung nach § 18i UStG, zuständig ist dafür in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern: Angaben eingeben, im Browser unterschreiben: fertig ist der Zugangsantrag zum BZSt-Online-Portal (Formular-ID 010151) als PDF samt versandfertigem E-Mail-Entwurf an das Amt. Dazu kommt die Schritt-für-Schritt-Begleitung durch alle weiteren Phasen. 79 Euro einmalig. Wir haben genau diesen Weg für unsere eigene Firma durchlaufen, die honeyflow GmbH (Kreuzlingen) ist selbst über die Nicht-EU-Regelung in Deutschland registriert. Der Assistent und die Anleitungen sind das Ergebnis dieser eigenen Registrierung, nicht angelesen. ## Was Sie bekommen - **Den ausgefüllten Zugangsantrag** (Angaben wie im Formular 010151) als sauber gesetztes PDF, mit Ihrer im Browser gezeichneten Unterschrift. - **Einen versandfertigen E-Mail-Entwurf** (.eml-Datei): Doppelklick öffnet die Nachricht an das BZSt in Ihrem E-Mail-Programm, der Antrag hängt schon an. Sie drücken nur noch Senden. Für Webmail gibt es einen vorbereiteten E-Mail-Knopf. - **Die Begleit-Anleitungen für alle Phasen:** Zugangsdaten & Zertifikat, Registrierungsanzeige im Portal, Quartals-Fristen, als Ratgeber aus unserer eigenen Registrierung. Wichtig und ehrlich: Der Antrag beim BZSt ist **selbst kostenlos möglich**, die vollständige Anleitung dazu steht frei in unserem Ratgeber . Der Assistent verkauft Bequemlichkeit und Begleitung, keine Exklusivität. ## Was der Assistent ist, und was nicht Der OSS-Assistent ist ein **Selbsthilfe-Werkzeug**, vergleichbar mit einer Formular-Software. Damit es keine Missverständnisse gibt: - **Er ist keine Steuerberatung.** Der Assistent prüft nicht, ob die OSS Nicht-EU-Regelung für Ihr Unternehmen passt oder steuerlich sinnvoll ist, und erstellt keine Steuererklärungen oder Meldungen. - **Er vertritt Sie nicht.** Registerpilot tritt nicht gegenüber dem BZSt oder anderen Behörden auf. Die gesamte Korrespondenz läuft über Ihr eigenes E-Mail-Postfach. - **Sie handeln selbst.** Sie geben Ihre Angaben ein, prüfen sie, unterschreiben im Browser und versenden den Antrag selbst. - **Einzelfall-Fragen gehören in die Steuerberatung.** Ob und wie Sie das Verfahren nutzen sollten, klären Sie bei Bedarf mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Die verbindliche Fassung dieser Abgrenzung steht in Ziffer 3 unserer . ## Jetzt starten ## Häufige Fragen zum OSS-Assistenten *Hinweis: Der OSS-Assistent ist eine Ausfüll- und Organisationshilfe und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob die OSS Nicht-EU-Regelung für Ihr Unternehmen das richtige Verfahren ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.* --- ## Ihr OSS-Antragspaket: Registerpilot Source: https://registerpilot.de/oss-registrierung/assistent/fertig # Ihr OSS-Antragspaket --- ## Gewerbeanmeldung in Deutschland: Ablauf, Fristen und Wege für Schweizer Firmen Source: https://registerpilot.de/gewerbeanmeldung # Gewerbeanmeldung in Deutschland: Was Schweizer Firmen wissen müssen Wer in Deutschland ein Gewerbe betreibt (Handel, Handwerk, Dienstleistung oder Produktion), muss das der Gemeinde des Standorts anzeigen, und zwar unmittelbar zum Betriebsbeginn (Paragraf 14 Gewerbeordnung). Das gilt auch für Schweizer Firmen, die nur einen Standort eröffnen. Die Anmeldung selbst ist unkompliziert und kostet lediglich eine kommunale Verwaltungsgebühr; entscheidend ist die Weiche davor: unselbständige Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder eigene Tochter-GmbH. ## Braucht Ihre Firma überhaupt eine Gewerbeanmeldung? Nicht jede Tätigkeit ist ein Gewerbe. Keine Gewerbeanmeldung brauchen: - **Freie Berufe**: etwa Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen, beratende Ingenieure sowie wissenschaftliche und künstlerische Tätigkeiten. Sie melden sich direkt beim Finanzamt. - **Urproduktion**: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei. - **Verwaltung eigenen Vermögens**: etwa private Vermietung ohne gewerblichen Zuschnitt. Unsicher? Unser kostenloser führt Sie in zwei Minuten zur Antwort, samt Unterlagen-Checkliste für Ihren Fall. ## Die drei Wege für Schweizer Firmen | Weg | Handelsregister? | Notar? | Typischer Fall | | --- | --- | --- | --- | | **Unselbständige Betriebsstätte** | Nein | Nein | Lager, Werkstatt, Büro der Schweizer Firma ohne eigenen deutschen Firmennamen | | **Zweigniederlassung** | Ja (Eintragung Pflicht) | Ja | Selbständig auftretender Ableger mit eigener Leitung | | **Tochter-GmbH** | Ja (Neugründung) | Ja | Eigenständige deutsche Gesellschaft mit Stammkapital | Der einfachste und schnellste Weg ist die unselbständige Betriebsstätte: Es genügt die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde: keine deutsche Handelsregister-Eintragung, kein Notartermin. Welcher der drei Wege zu Ihrem Vorhaben passt, sortiert der kostenlose ; wer den ganzen Weg begleitet haben möchte, findet ihn in der , für Einzelunternehmen ohne Notar und Handelsregister in der schlanken . ## Frist und Bußgeldrisiko Die Anmeldung muss **unmittelbar zum Betriebsbeginn** erfolgen. Eine unterlassene oder verspätete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden (Paragraf 146 Gewerbeordnung). Planen Sie die Anmeldung deshalb fest in die Eröffnungswoche ein. **Einfacher seit dem 1. November 2025:** Wer den Betrieb in eine andere Gemeinde verlegt, muss sich am alten Standort nicht mehr abmelden. Die neue Gemeinde informiert die bisherige elektronisch. ## Nach der Anmeldung: Es läuft automatisch Die Gemeinde leitet Ihre Anmeldedaten von sich aus weiter: unter anderem an das Finanzamt (das sich mit dem meldet), die Berufsgenossenschaft und die zuständige Kammer. Eine eigene Meldung dorthin ist nicht nötig. Für die laufenden Steuermeldungen brauchen Sie danach das , und wer Waren über die EU-Außengrenze bewegt, zusätzlich eine der Zollverwaltung. Zwei Dinge stehen nach der Anmeldung trotzdem auf der Liste: ein (spätestens zur Trennung von privat und geschäftlich) und eine . Seit 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Zu beidem haben wir kurze, ehrliche Empfehlungen. ## Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung *Hinweis: Diese Seite ist ein Informationsservice von Registerpilot und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall gibt die zuständige Gemeinde bzw. Ihre Beratung.* --- ## Gewerbeanmeldung-Check: Brauchen Sie eine Anmeldung, und welcher Weg passt? Source: https://registerpilot.de/gewerbeanmeldung/check # Der Gewerbeanmeldung-Check: 4 Fragen, klare Antwort Brauchen Sie für Ihr Deutschland-Vorhaben eine Gewerbeanmeldung, und wenn ja, auf welchem Weg? Dieser kostenlose Check führt Sie in zwei Minuten durch die vier entscheidenden Fragen: Gewerbe oder Ausnahme, Betriebsstätte oder Niederlassung, Erlaubnispflicht, Wohnsitz. Am Ende steht Ihr persönlicher Pfad samt Unterlagen-Checkliste. ## Vom Ergebnis zur fertigen Anmeldung Wenn der Check bei Ihnen auf die **unselbständige Betriebsstätte** hinausläuft (der häufigste Weg für Schweizer Firmen), nimmt Ihnen unser Guide die restliche Arbeit ab: alle Unterlagen im Detail, das Formular GewA 1 Feld für Feld erklärt, die Einreichung persönlich, per Post oder elektronisch und was nach der Anmeldung automatisch passiert. Den Guide gibt es zurzeit für diese grenznahen Standorte: Ihre Gemeinde ist nicht dabei? Das amtliche Formular füllt der kostenlose überall aus: wie das Formular aufgebaut ist und woran Schweizer Firmen hängenbleiben, erklärt . Und wenn der Check zeigt, dass die Rechtsform selbst noch offen ist, hilft der eine Stufe davor weiter. ## Häufige Fragen zum Check *Hinweis: Der Check ist ein Informationsservice und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.* --- ## Gewerbeanmeldung in Weil am Rhein: So meldet Ihre Schweizer GmbH die Betriebsstätte an Source: https://registerpilot.de/gewerbeanmeldung/weil-am-rhein # Gewerbeanmeldung in Weil am Rhein: der direkte Weg für Schweizer Firmen Ein Gewerbe in Weil am Rhein wird bei der Polizeiabteilung der Stadtverwaltung angemeldet: trotz des Namens ein normales Amt im Rathaus (Rathausplatz 1, 79576 Weil am Rhein), nicht die Polizei. Die Anmeldung ist unmittelbar zum Betriebsbeginn fällig (Paragraf 14 Gewerbeordnung) und läuft für Firmen über das bundeseinheitliche Formular GewA 1, persönlich oder per Post; die Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung und liegt bei Gewerbeanmeldungen in Deutschland üblicherweise bei etwa 10 bis 65 Euro. Nach Angaben der Stadt gibt es die Bestätigung bei persönlicher Vorsprache sofort, bei schriftlicher Anmeldung innerhalb von drei Tagen. Unser Guide führt Schweizer GmbHs Schritt für Schritt durch die Anmeldung der unselbständigen Betriebsstätte: vom beglaubigten Schweizer Handelsregisterauszug bis zum ausgefüllten Formular GewA 1. **Voraussetzung Geschäftsadresse:** Angemeldet wird das Gewerbe bei der Gemeinde der Betriebsstätte. Sie brauchen also eine Geschäftsadresse in Weil am Rhein. Noch keine? Über unseren Partner erhalten Sie eine , inklusive Rabatt-Code für Registerpilot-Kunden. ## Was der Guide enthält - **Unterlagen komplett:** Was die Stadt von einer Schweizer Firma sehen will: als abhakbare Checkliste zum Ausdrucken, inklusive der Stolpersteine beglaubigter Handelsregisterauszug und (falls der Auszug nicht auf Deutsch ist) deutsche Übersetzung. - **Formular GewA 1, Feld für Feld:** Wer ist Betriebsinhaber? Welche Adresse gehört wohin? Die Felder, an denen ausländische Firmen regelmäßig hängen bleiben, vorab geklärt. - **Einreichung ohne Rätselraten:** persönlich im Rathaus oder per Post, mit den Eigenheiten beider Wege. (Eine vollständige Online-Anmeldung bietet die Stadt für Firmen nicht an.) - **Was danach passiert:** automatische Weiterleitung an Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Industrie- und Handelskammer (IHK), und worauf Sie noch reagieren müssen. - **Fristen und Risiken:** Anmeldung unmittelbar zum Betriebsbeginn: was bei Verspätung droht und wie Sie es sauber lösen. Noch unsicher, ob die unselbständige Betriebsstätte Ihr Weg ist? Der kostenlose beantwortet das in zwei Minuten. ## Häufige Fragen *Hinweis: Der Guide ist ein Informationsservice und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Ihren Einzelfall prüfen wir nicht (Ziffer 3 der AGB). Die Anmeldung reichen Sie selbst bei der Stadt ein.* --- ## Ihr Gewerbeanmeldung-Guide: Registerpilot Source: https://registerpilot.de/gewerbeanmeldung/weil-am-rhein/guide # Ihr Guide: Schweizer Firma meldet Betriebsstätte in Weil am Rhein an --- ## Was kostet ein Handelsregisterauszug? Alle Gebühren im Überblick Source: https://registerpilot.de/handelsregisterauszug-deutschland/kosten # Was kostet ein Handelsregisterauszug? Der einfache Handelsregisterauszug kostet nichts: Auf dem amtlichen Registerportal handelsregister.de ist der Abruf seit dem 1. August 2022 (DiRUG) kostenlos und ohne Registrierung möglich. Geld kostet nur der amtlich beglaubigte Ausdruck vom Registergericht (20 Euro in Papierform, 10 Euro elektronisch) sowie der Weg über einen Besorgungsdienst, der die Beschaffung übernimmt. Diese Seite schlüsselt alle Kosten auf, auch die, die bei uns anfallen würden. Registerpilot ist selbst ein Besorgungsdienst; gerade deshalb sollen Sie vorher wissen, wofür Sie bezahlen und wofür nicht. ## Der amtliche Weg: Was kostet der Auszug direkt beim Register? Wie der kostenlose Selbstabruf Schritt für Schritt funktioniert, zeigt unsere . ## Warum verlangen Anbieter dann Geld für ein kostenloses Dokument? Ehrliche Antwort: Bezahlt wird nie das Dokument, sondern die Dienstleistung drumherum. Seriöse Besorgungsdienste übernehmen die Identifikation der richtigen Firma (bei ähnlichen Firmennamen die häufigste Fehlerquelle), wählen die passende Auszugsart, rufen das Dokument frisch ab und liefern es mit Rechnung. Das spart Einarbeitung in ein Portal, das man sonst nie benutzt. Unseriös wird es dort, wo Anbieter den Eindruck erwecken, der Auszug selbst sei nur gegen Geld zu haben, oder wo hinter einem Einzelabruf ein Abo steckt. Ein Blick in die Preisangaben vor dem Bestellen lohnt immer. ## Was kostet ein Handelsregisterauszug bei Registerpilot? . Beim beglaubigten Ausdruck lohnt der Blick auf die Zusammensetzung: Im Preis von 39,90 € stecken die Gerichtsgebühr (20 € Papierform), der Antrag beim zuständigen Registergericht und der Postversand des Originals. Details im Ratgeber . ## Woran erkennen Sie überteuerte Angebote? Drei Prüffragen genügen: - **Steht der Endpreis vor dem Bestellen fest?** Seriöse Anbieter nennen einen festen Betrag inklusive Umsatzsteuer. Keine Zuschläge, die erst im Kleingedruckten auftauchen. - **Ist es ein Einzelkauf oder ein Abo?** Manche Portale koppeln den Auszug an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft. Für einen einzelnen Auszug braucht niemand ein Abo. - **Wird die Gratis-Alternative verschwiegen?** Wer verschleiert, dass der amtliche Selbstabruf kostenlos ist, verdient kein Vertrauen. Die Dienstleistung muss für sich sprechen. ## Häufige Fragen zu den Kosten --- ## HRB-Nummer herausfinden: So finden Sie jede Handelsregisternummer Source: https://registerpilot.de/handelsregisterauszug-deutschland/hrb-nummer-herausfinden # HRB-Nummer herausfinden: so finden Sie jede Handelsregisternummer Die HRB-Nummer einer Firma finden Sie auf drei Wegen: im Impressum der Firmen-Website (Pflichtangabe nach § 5 DDG), auf Geschäftsbriefen und Rechnungen (Pflicht nach § 35a GmbHG bzw. § 37a HGB), oder per kostenloser Suche auf dem amtlichen Registerportal handelsregister.de, das zu jedem Firmennamen Registernummer und Registergericht anzeigt. Wichtig: Eindeutig ist die Nummer nur zusammen mit dem Registergericht. ## Was bedeutet HRB und was ist der Unterschied zu HRA? Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen (§ 3 der Handelsregisterverordnung). Daraus ergeben sich die beiden Nummernkreise: - **HRA, Abteilung A:** Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie OHG und KG (dazu einige Sonderfälle wie die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung). - **HRB, Abteilung B:** Kapitalgesellschaften, also GmbH (inklusive UG haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Eine GmbH hat also immer eine HRB-Nummer, eine KG immer eine HRA-Nummer. Daneben führen dieselben Registergerichte weitere Register mit eigenen Kürzeln: etwa GnR (Genossenschaften), PR (Partnerschaften), VR (Vereine) und GsR (das ). ## Wo steht die HRB-Nummer? Die drei schnellsten Fundorte 1. **Impressum der Website:** Wer geschäftsmäßig digitale Dienste anbietet und im Handelsregister eingetragen ist, muss Register und Registernummer im Impressum nennen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG). Das Impressum ist deshalb der schnellste Fundort. 2. **Geschäftsbriefe, E-Mails, Rechnungen:** Eine GmbH muss auf allen Geschäftsbriefen („gleichviel welcher Form", also auch in E-Mail-Signaturen) Registergericht und Registernummer angeben (§ 35a GmbHG; für Einzelkaufleute § 37a HGB, für die AG § 80 AktG). Ein Blick in die Fußzeile der letzten Rechnung genügt oft. 3. **Registerportal:** Wenn beides nicht greifbar ist, liefert die kostenlose Suche auf handelsregister.de die Nummer zu jedem eingetragenen Unternehmen, so geht's: ## Warum gibt es dieselbe HRB-Nummer mehrfach? Weil jedes Registergericht seine Nummern selbst vergibt. Unsere Recherche im Registerportal (Stand 18.07.2026) zeigt das deutlich: Zur Nummer „HRB 12345" existieren Eintragungen bei über zwanzig verschiedenen Amtsgerichten, von Aachen bis Saarbrücken, jeweils für eine andere Firma. **Eindeutig ist eine Handelsregisternummer deshalb nur in der Kombination aus Registergericht, Registerart und Nummer**, etwa „Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 12345". Wer eine Firma prüft oder einen Auszug bestellt, sollte immer beides notieren. Genau so identifizieren auch wir jede Firma vor dem Abruf. ## Was, wenn die Firma keine HRB-Nummer hat? Nicht jedes Unternehmen steht im Handelsregister. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind gar nicht eingetragen, die GbR nur dann, wenn sie sich freiwillig oder anlassbezogen ins hat eintragen lassen. Fehlt die Nummer im Impressum, kann das also völlig korrekt sein. Es bedeutet nur, dass es für diese Firma keinen Handelsregisterauszug gibt. ## Häufige Fragen zur HRB-Nummer --- ## handelsregister.de, Unternehmensregister, Bundesanzeiger: Welches Portal wofür? Source: https://registerpilot.de/handelsregisterauszug-deutschland/handelsregister-unternehmensregister-bundesanzeiger # handelsregister.de, Unternehmensregister oder Bundesanzeiger: welches Portal wofür? Drei amtliche Portale, drei Aufgaben: Den Handelsregisterauszug gibt es auf handelsregister.de, dem gemeinsamen Registerportal der Länder. Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre ab 2022 stehen im Unternehmensregister (unternehmensregister.de), ältere Bilanzen und Gesellschaftsbekanntmachungen im Bundesanzeiger (bundesanzeiger.de). Alle drei sind für die normale Recherche kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Kaum etwas wird bei der Firmenrecherche so oft verwechselt wie diese drei Portale, auch weil sich die Zuständigkeit für Jahresabschlüsse 2022 verschoben hat. Diese Seite sortiert, wo Sie was finden. ## Die Kurzübersicht ## handelsregister.de: das Registerportal für Auszüge handelsregister.de ist das **gemeinsame Registerportal der Länder**: hier liegen die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregister aller Bundesländer. Wer einen Registerauszug braucht (aktueller, chronologischer oder historischer Ausdruck) oder eingereichte Dokumente wie Gesellschafterliste und Satzung sucht, ist hier richtig. Der Abruf ist seit dem 1. August 2022 kostenlos und ohne Konto möglich; nur die Bereitstellung noch nicht digitalisierter Altdokumente kostet auf Antrag 2 Euro pro Seite (mindestens 25 Euro). Die Auszugsarten erklärt unser Ratgeber , den Abrufweg die . ## Unternehmensregister: die zentrale Sammelstelle Das Unternehmensregister (unternehmensregister.de) ist die gesetzliche Sammelstelle für Unternehmensdaten (§ 8b HGB), geführt im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz von der Bundesanzeiger Verlag GmbH. Es bündelt Registerdaten, Rechnungslegungsunterlagen, gesellschaftsrechtliche Bekanntmachungen, Kapitalmarktinformationen und Insolvenzbekanntmachungen unter einem Dach. Seine wichtigste Rolle im Alltag: **Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2021 begonnen haben, werden hier offengelegt**, nicht mehr im Bundesanzeiger (Übergangsvorschrift: Art. 88 EGHGB). Recherche und Einsicht sind kostenlos und ohne Registrierung; nur die hinterlegten Bilanzen von Kleinstkapitalgesellschaften kosten 1 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und erfordern ein Nutzerkonto. ## Bundesanzeiger: Bekanntmachungen und ältere Bilanzen Der Bundesanzeiger (bundesanzeiger.de) ist das amtliche Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan. Dort finden Sie weiterhin Gesellschaftsbekanntmachungen (etwa zu Kapitalherabsetzungen oder Auflösungen), Kapitalmarkt-Veröffentlichungen, und die Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die **vor dem 1. Januar 2022** begonnen haben. Die Suche ist kostenlos und ohne Registrierung möglich. Wichtig zu wissen: Hinterlegte Jahresabschlüsse von Kleinstkapitalgesellschaften sind im Bundesanzeiger nicht recherchierbar. Die gibt es ausschließlich über das Unternehmensregister. ## Der häufigste Praxisfall: Auszug plus Bilanz Wer eine Firma prüft (als Geschäftspartner, Vermieter oder Bank) braucht meist beides: den aktuellen Registerauszug (wer vertritt die Firma, wo sitzt sie?) und einen Blick in die letzten Abschlüsse (wie steht sie da?). Der Weg: Auszug auf handelsregister.de abrufen, Jahresabschluss im Unternehmensregister nachschlagen. Den ersten Teil übernehmen wir auf Wunsch, frisch abgerufen, geprüft, als PDF per E-Mail über die . ## Häufige Fragen zu den drei Portalen --- ## GbR oder eGbR: Wann ist die Eintragung ins Gesellschaftsregister Pflicht? Source: https://registerpilot.de/gbr-oder-egbr # GbR oder eGbR: Wann ist die Eintragung Pflicht? Eine GbR muss grundsätzlich nicht ins Gesellschaftsregister: die Eintragung ist seit deren Einführung am 1. Januar 2024 freiwillig (§ 707 Abs. 1 BGB). Faktisch zur Pflicht wird sie bei vier Vorhaben: Grundstücksgeschäften (§ 47 Abs. 2 GBO), dem Halten von GmbH-Anteilen (§ 40 GmbHG), Namensaktien (§ 67 AktG) und der Teilnahme an einer Umwandlung (§ 3 UmwG). Wer keins davon plant, kann als nicht eingetragene GbR weiterarbeiten. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) gibt es für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts zwei Zustände: die klassische, nirgends registrierte GbR, und die **eGbR**, die im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Diese Seite erklärt, wann Sie die Wahl haben und wann nicht. Für die schnelle Antwort gibt es unseren . ## Der Grundsatz: Eintragung ist freiwillig Das Gesetz formuliert die Anmeldung als Möglichkeit, nicht als Pflicht: Die Gesellschafter **können** ihre GbR zur Eintragung anmelden (§ 707 Abs. 1 BGB). Eine Frist gibt es nicht, ein Bußgeld für Nicht-Eintragung ebenso wenig. Auch Bestands-GbRs mussten mit dem Inkrafttreten des MoPeG nichts unternehmen. Die vielfach verbreitete Vorstellung einer allgemeinen Registrierungspflicht für alle GbRs ist falsch. ## Die vier harten Auslöser: Wann führt kein Weg am Register vorbei? Pflicht wird die Eintragung mittelbar: immer dann, wenn die GbR ein Recht erwerben oder halten will, für das ein anderes Register die Voreintragung verlangt: 1. **Grundstücke:** Ein Recht soll für eine GbR nur dann ins Grundbuch eingetragen werden, wenn die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen ist (§ 47 Abs. 2 GBO). Praktisch führt am Register kein Weg vorbei. Das betrifft Kauf, Verkauf und Belastung, etwa die Bestellung einer Grundschuld. Auch wer ein geerbtes oder schon vor 2024 gehaltenes Grundstück verkaufen will, braucht dafür zuerst die Eintragung. 2. **GmbH-Anteile:** In die Gesellschafterliste einer GmbH wird eine GbR nur aufgenommen, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist (§ 40 Abs. 1 GmbHG). Ohne eGbR-Status kann die GbR also weder GmbH-Anteile erwerben noch Veränderungen an bestehenden Anteilen eintragen lassen. 3. **Namensaktien:** Für die Eintragung ins Aktienregister einer AG gilt dasselbe Prinzip (§ 67 Abs. 1 AktG). 4. **Umwandlungen:** An Verschmelzungen, Spaltungen oder einem Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz kann nur die eingetragene GbR teilnehmen (§ 3 UmwG), relevant etwa, wenn die GbR später in eine GmbH überführt werden soll. ## Was löst die Pflicht NICHT aus? Hier räumen wir mit zwei verbreiteten Irrtümern auf: - **Markenanmeldung:** Das Deutsche Patent- und Markenamt trägt auch eine nicht eingetragene GbR als Markeninhaberin ein: verlangt dann Name und Anschrift mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters (DPMA-Merkblatt W 7731). Die oft wiederholte Aussage, für die Marke sei eine eGbR nötig, stimmt nicht. - **Das laufende Geschäft:** Verträge schließen, Rechnungen stellen, ein Geschäftskonto führen: all das kann eine GbR weiterhin ohne Eintragung. Einzelne Banken oder Vertragspartner können die Eintragung allerdings freiwillig zur Bedingung machen; das ist dann deren Anforderung, keine gesetzliche. ## Was ändert sich mit der Eintragung? Aus der GbR wird die **eGbR**, mit sichtbaren und weniger sichtbaren Folgen: - **Namenszusatz:** Die Gesellschaft führt den Zusatz „eGbR" oder „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (§ 707a BGB). - **Publizität:** Name, Sitz, Gesellschafter und Vertretungsbefugnis sind über das Registerportal für jedermann einsehbar, was beim Grundstückskauf Vertrauen schafft, bedeutet zugleich weniger Anonymität. Was genau im Auszug steht, zeigt der Ratgeber . - **Transparenzregister:** Als eingetragene Personengesellschaft muss die eGbR ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister melden (§ 20 Abs. 1 GwG), eine Folgepflicht, die bei der Entscheidung oft übersehen wird. - **Kein Weg zurück:** Die Eintragung ist auf Dauer angelegt; nach der Eintragung findet eine Löschung nur nach den allgemeinen Vorschriften statt (§ 707a Abs. 4 BGB). Ein einfaches Austragen bei fortbestehender Gesellschaft gibt es nicht. Deshalb lohnt die Prüfung vor der Anmeldung. Wie die Anmeldung praktisch abläuft und was sie kostet, steht im Ratgeber . ## Lohnt sich die freiwillige Eintragung? Auch ohne harten Auslöser kann die Eintragung sinnvoll sein: Sie macht die Vertretungsverhältnisse amtlich nachvollziehbar (hilfreich bei Banken und größeren Auftraggebern), sichert den Namen der Gesellschaft und erspart späteren Zeitdruck, wenn doch ein Grundstücks- oder Beteiligungsgeschäft ansteht; die Eintragung dauert schließlich ihre Zeit. Dagegen sprechen die Kosten für Notar und Gericht sowie die Transparenzregister-Folgepflicht. Wer es konkret durchspielen will: liefert die Einordnung in zwei Minuten. ## Häufige Fragen zu GbR und eGbR --- ## GbR ins Gesellschaftsregister eintragen: Notar, Ablauf, Kosten Source: https://registerpilot.de/gbr-ins-gesellschaftsregister-eintragen # GbR ins Gesellschaftsregister eintragen: Notar, Ablauf, Kosten Eine GbR wird über einen Notar ins Gesellschaftsregister eingetragen: Die Anmeldung muss elektronisch in öffentlich beglaubigter Form beim Registergericht am Sitz der Gesellschaft eingereicht werden (§ 707 BGB in Verbindung mit § 12 HGB). Das Registergericht berechnet für die Ersteintragung 150 Euro (bis drei Gesellschafter) plus 50 Euro Bereitstellungsgebühr; dazu kommen die Notarkosten: bei zwei Gesellschaftern rund 78 Euro netto zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Ob Ihre GbR überhaupt eingetragen werden muss, klärt die Seite . Hier geht es um das Wie: Ablauf, Unterlagen und Kosten. ## Der Ablauf in vier Schritten 1. **Angaben zusammenstellen:** Die Anmeldung muss enthalten (§ 707 Abs. 2 BGB): Name, Sitz und Anschrift der Gesellschaft (in einem EU-Mitgliedstaat); zu jedem Gesellschafter Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort (bei beteiligten Gesellschaften: Firma, Rechtsform, Sitz, Register und Registernummer); die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter; und die Versicherung, dass die Gesellschaft nicht bereits im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragen ist. 2. **Notartermin:** Der Notar entwirft die Registeranmeldung und beglaubigt die Unterschriften aller anmeldenden Gesellschafter. Seit einigen Jahren geht das auch online: Die öffentliche Beglaubigung per Videokommunikation ist für Registeranmeldungen ausdrücklich zulässig (§ 12 Abs. 1 HGB, § 40a BeurkG). 3. **Einreichung und Eintragung:** Der Notar reicht die Anmeldung elektronisch beim Registergericht am Sitz der Gesellschaft ein. Das Gericht prüft und trägt die Gesellschaft ein. Ab dann führt sie den Namenszusatz „eGbR" oder „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (§ 707a Abs. 2 BGB). 4. **Folgepflicht Transparenzregister:** Als eingetragene Personengesellschaft muss die eGbR ihre wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich dem Transparenzregister mitteilen (§ 20 Abs. 1 GwG). Diesen Schritt erledigen die Gesellschafter selbst. Er wird nach der Registereintragung gern vergessen. ## Was kostet die Eintragung als eGbR? ## Wie lange dauert die Eintragung? Eine gesetzliche Frist für die Bearbeitung gibt es nicht; die Dauer hängt vom jeweiligen Registergericht und der Vollständigkeit der Anmeldung ab. Wer die Eintragung für ein konkretes Vorhaben braucht (etwa einen Grundstückskauf), sollte sie deshalb früh anstoßen: Der Notartermin für das Hauptgeschäft setzt die abgeschlossene eGbR-Eintragung voraus. ## Womit Sie nach der Eintragung leben - **Namenszusatz:** „eGbR" gehört ab sofort in den Namen: auf Verträgen, Rechnungen, dem Geschäftskonto. Haftet keine natürliche Person als Gesellschafter, muss der Name zusätzlich die Haftungsbeschränkung kennzeichnen (§ 707a Abs. 2 BGB). - **Öffentlichkeit:** Gesellschafter und Vertretungsbefugnis sind über das Registerportal einsehbar: was genau, zeigt der Ratgeber . - **Dauerhaftigkeit:** Ein einfaches Zurück zur nicht eingetragenen GbR gibt es nicht. Nach der Eintragung ist eine Löschung nur nach den allgemeinen Vorschriften möglich, also regulär über Auflösung und Liquidation (§ 707a Abs. 4 BGB). ## Häufige Fragen zur eGbR-Eintragung --- ## Der Gesellschaftsregisterauszug: Inhalt, Abruf, Verwendung Source: https://registerpilot.de/gesellschaftsregisterauszug # Der Gesellschaftsregisterauszug: Inhalt, Abruf, Verwendung Der Gesellschaftsregisterauszug ist das amtliche Dokument zur eGbR: er zeigt Name, Sitz und Anschrift der Gesellschaft, ihre Gesellschafter und deren Vertretungsbefugnis. Abrufbar ist er über das gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de), auf dem neben dem Handelsregister auch das Gesellschaftsregister geführt wird; der Abruf ist dort kostenlos. Das Gesellschaftsregister existiert seit dem 1. Januar 2024 und ist das Register der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR). Wer mit einer eGbR Geschäfte macht, oder selbst eine führt, braucht früher oder später den Auszug daraus. Hier steht, was drin ist und wie Sie ihn bekommen. ## Was steht im Gesellschaftsregisterauszug? Der Inhalt spiegelt die Angaben, die bei der Anmeldung einzureichen sind (§ 707 Abs. 2 BGB): - **Name der Gesellschaft** mit dem Zusatz „eGbR" oder „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts", - **Sitz und Anschrift** der Gesellschaft, - **alle Gesellschafter**: bei natürlichen Personen mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort; bei beteiligten Gesellschaften mit Firma, Rechtsform, Sitz und Registernummer, - **die Vertretungsbefugnis:** wer die Gesellschaft allein oder gemeinsam vertreten darf, für Vertragspartner der wichtigste Teil, - **Registergericht und Registernummer** der eGbR selbst. Damit beantwortet der Auszug die zwei Fragen, an denen Geschäfte mit einer GbR früher oft hingen: Wer gehört dazu, und wer darf unterschreiben? ## Wie rufen Sie den Auszug ab? Der Weg ist derselbe wie beim Handelsregisterauszug, ausführlich beschrieben in der . ## Wofür wird der Gesellschaftsregisterauszug verlangt? - **Grundstücksgeschäfte:** Grundbuchamt und Notar prüfen am Auszug, dass die eGbR eingetragen ist und wer sie vertritt. Ohne Registereintragung soll für eine GbR kein Recht ins Grundbuch eingetragen werden (§ 47 Abs. 2 GBO). - **Beteiligungen:** Für die Aufnahme in die Gesellschafterliste einer GmbH oder ins Aktienregister ist die Voreintragung nachzuweisen (§ 40 GmbHG, § 67 AktG). - **Banken und Geschäftspartner:** Kontoeröffnung, Kreditvergabe, größere Verträge: überall dort, wo bisher der Gesellschaftsvertrag kursierte, genügt jetzt oft der Auszug als neutraler Nachweis der Vertretungsverhältnisse. ## Gesellschaftsregister- und Handelsregisterauszug: der Unterschied Beide Register führen dieselben Registergerichte, beide laufen über dasselbe Portal, aber sie erfassen verschiedene Rechtsformen: Im Handelsregister stehen Kaufleute und Handelsgesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG), im Gesellschaftsregister ausschließlich die eGbR. Eine Gesellschaft kann nur in einem der beiden stehen; bei der Anmeldung versichern die Gesellschafter ausdrücklich, dass keine Eintragung im Handels- oder Partnerschaftsregister besteht (§ 707 Abs. 2 Nr. 4 BGB). Was der Handelsregisterauszug enthält, erklärt der ; wann eine GbR überhaupt eingetragen sein muss, die Seite . In fünf Ja/Nein-Fragen beantwortet das auch der kostenlose , und wie die Eintragung praktisch abläuft, steht in . ## Häufige Fragen zum Gesellschaftsregisterauszug --- ## Jahresabschluss einer Firma einsehen: Unternehmensregister erklärt Source: https://registerpilot.de/jahresabschluss-anfordern # Jahresabschluss einer Firma einsehen: so kommen Sie an Bilanzen Jahresabschlüsse deutscher Kapitalgesellschaften sind öffentlich einsehbar: für Geschäftsjahre ab 2022 kostenlos im Unternehmensregister (unternehmensregister.de), für frühere Jahre im Bundesanzeiger (bundesanzeiger.de), beides ohne Registrierung. Nur die hinterlegten Bilanzen von Kleinstkapitalgesellschaften kosten 1 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und erfordern ein Nutzerkonto im Unternehmensregister. Wer eine Firma wirklich einschätzen will, braucht zwei Dokumente: den (wer vertritt die Firma?) und den Jahresabschluss (wie steht sie da?). Diese Seite erklärt den zweiten Teil: wo die Abschlüsse liegen, warum manche so dünn sind und was es bedeutet, wenn gar keiner zu finden ist. ## Wer muss den Jahresabschluss offenlegen? Kapitalgesellschaften, also GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG und Co., müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen offenlegen; die Pflicht trifft formal die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs, bei der GmbH also die Geschäftsführer (§ 325 Abs. 1 HGB). Die Frist: spätestens **ein Jahr nach dem Abschlussstichtag** (§ 325 Abs. 1a HGB). Ein Abschluss zum 31.12.2025 muss demnach bis Ende 2026 übermittelt sein. Deshalb ist der jüngste auffindbare Abschluss oft anderthalb Jahre alt, ganz ohne dass etwas faul wäre. ## Wo finden Sie den Jahresabschluss? Welches Portal generell wofür zuständig ist, sortiert unser Ratgeber . ## Warum sind viele Abschlüsse so dünn? Weil das Gesetz kleinere Gesellschaften schont, und das ist der Punkt, an dem viele Recherchen enttäuscht enden: - **Kleine Kapitalgesellschaften** müssen nur Bilanz und Anhang offenlegen: keine Gewinn- und Verlustrechnung (§ 326 Abs. 1 HGB). Umsatz und Gewinn stehen dort also nicht drin; sichtbar sind nur Bilanzposten wie Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. - **Kleinstkapitalgesellschaften** dürfen ihre Bilanz dauerhaft **hinterlegen** statt offenlegen (§ 326 Abs. 2 HGB), dann gibt es keine freie Einsicht, sondern nur die kostenpflichtige Ausgabe auf Antrag (1 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, mit Nutzerkonto). Wer bei einer kleinen GmbH also „die Zahlen" erwartet, bekommt rechtlich korrekt oft nur eine Kurzbilanz. Das ist kein Verstecken, sondern gesetzlich so vorgesehen. ## Was, wenn gar kein Abschluss zu finden ist? Erst prüfen, dann schlussfolgern: Häufig liegt es an der Jahresfrist (der erste Abschluss einer jungen GmbH kann bis zu einem Jahr nach dem Stichtag auf sich warten lassen), an einem abweichenden Geschäftsjahr oder daran, dass im falschen Portal gesucht wurde. Fehlt der Abschluss aber dauerhaft, ist das ein echtes Warnsignal: Die Offenlegung ist Pflicht, und ihr Unterlassen verfolgt das Bundesamt für Justiz mit einem Ordnungsgeldverfahren: mindestens 2.500, bis zu 25.000 Euro (§ 335 HGB). Eine Firma, die das Ordnungsgeld der Transparenz vorzieht, sollte man sich als Geschäftspartner genauer ansehen. ## Häufige Fragen zum Jahresabschluss --- ## Firmendatenbank oder amtlicher Auszug: Was gilt als Nachweis? Source: https://registerpilot.de/firmendatenbank-oder-amtlicher-auszug # Firmendatenbank oder amtlicher Auszug: was gilt als Nachweis? Firmenprofile aus privaten Datenbanken eignen sich gut für die schnelle Recherche, sind aber kein amtlicher Nachweis. Wo ein Nachweis verlangt wird (etwa bei der Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz), zählt der Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register (§ 12 Abs. 2 GwG). Den liefert in Deutschland das Registerportal handelsregister.de mit authentischen Daten direkt aus dem amtlichen Register. Wer eine Firma googelt, landet oft zuerst bei privaten Firmendatenbanken und Wirtschaftsauskunfteien. Diese Dienste haben ihren Wert: sie verknüpfen Registerdaten mit Bilanzen, Netzwerken und Bonitätseinschätzungen. Nur eines sind sie nicht: die amtliche Quelle. Diese Seite zieht die Grenze sauber, damit Sie im richtigen Moment das richtige Dokument vorlegen. ## Der Kernunterschied in einem Satz Eine Firmendatenbank zeigt eine **Aufbereitung** von Registerdaten zu einem bestimmten früheren Zeitpunkt. Der amtliche Auszug zeigt den **Registerstand selbst**, frisch abgerufen aus dem Register. Das Registerportal beschreibt es so: Die Recherche greift „unmittelbar auf den Echtdatenbestand des Handelsregisters" zu und liefert „authentische Daten aus dem amtlichen Register". ## Wofür Firmendatenbanken gut sind und wofür nicht Wichtig: Das ist keine Kritik an den Datenbanken. Sie lösen ein anderes Problem. Wer nur wissen will, mit wem er es zu tun hat, ist dort gut bedient. Wer etwas **belegen** muss, braucht das amtliche Dokument. ## Was sagt das Geldwäschegesetz? Banken, Notare, Steuerberater und andere Verpflichtete müssen die Identität juristischer Personen überprüfen. § 12 Abs. 2 GwG lässt dafür ausdrücklich zu: einen **Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder aus einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis**, Gründungsdokumente oder gleichwertige beweiskräftige Dokumente, oder die eigene dokumentierte Einsichtnahme des Verpflichteten in die Registerdaten. Private Firmenprofile tauchen in dieser Liste nicht auf; Maßstab ist das **amtliche** Register. Deshalb bittet die Bank bei der Kontoeröffnung um den Handelsregisterauszug, nicht um einen Datenbank-Ausdruck. ## Warum das Alter des Auszugs zählt Das Handelsregister entfaltet Publizitätswirkung: Eingetragene und bekanntgemachte Tatsachen muss ein Dritter grundsätzlich gegen sich gelten lassen (§ 15 Abs. 2 HGB). Wer sich auf veraltete Daten stützt (etwa einen längst ausgeschiedenen Geschäftsführer aus einem alten Datenbank-Profil), trägt das Risiko. Empfänger verlangen deshalb üblicherweise einen aktuellen Auszug; verbreitet ist ein Höchstalter von rund drei Monaten. Mehr zur Aktualität im Merkblatt . ## Wie kommen Sie an den amtlichen Auszug? Zwei ehrliche Wege, wie immer bei uns beide nebeneinander: - **Selbst abrufen:** kostenlos auf handelsregister.de, die führt durch Suche, Auszugsarten und Download. - **Besorgen lassen:** Wir identifizieren die Firma eindeutig (Registergericht + Registernummer), rufen den Auszug frisch ab und liefern ihn geprüft als PDF per E-Mail, 8,90 € mit Rechnung, für den beglaubigten Ausdruck 39,90 € inklusive Gerichtsgebühr und Versand. ## Häufige Fragen zu Datenbank und amtlichem Auszug --- ## Handelsregister überwachen: Änderungen bei Firmen im Blick behalten Source: https://registerpilot.de/handelsregister-ueberwachen # Handelsregister überwachen: Änderungen bei Firmen im Blick behalten Das Handelsregister lässt sich kostenlos im Blick behalten: Auf handelsregister.de können Sie den aktuellen Ausdruck einer Firma jederzeit gebührenfrei abrufen und über die Registerbekanntmachungen Änderungen nachvollziehen. Eine automatische Benachrichtigung bei Änderungen bietet das amtliche Portal nach unserem Stand nicht. Wer laufend informiert sein will, muss regelmäßig selbst nachsehen oder einen Überwachungsdienst nutzen. Ob Lieferant, Großkunde oder Vermieter einer Gewerbefläche: Wer laufende Geschäftsbeziehungen hat, sollte mitbekommen, wenn sich beim Gegenüber Grundlegendes ändert. Diese Seite erklärt, warum das rechtlich zählt und wie Sie es praktisch organisieren. ## Warum lohnt der regelmäßige Blick ins Register? Wegen der **Publizitätswirkung** des Handelsregisters: Ist eine Tatsache eingetragen und bekannt gemacht, muss ein Dritter sie grundsätzlich gegen sich gelten lassen. Nur für Rechtshandlungen innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Bekanntmachung gibt es eine Schonfrist, wenn man die Tatsache weder kannte noch kennen musste (§ 15 Abs. 2 HGB). Im Klartext: Wer nach einem eingetragenen Geschäftsführerwechsel weiter mit dem alten Geschäftsführer verhandelt, kann sich später nicht darauf berufen, nichts gewusst zu haben. Das Register zu ignorieren ist also nicht neutral. Es verlagert Risiko auf Sie. ## Welche Änderungen sollten Sie mitbekommen? - **Vertretung:** Geschäftsführerwechsel, erteilte oder erloschene Prokura: wer darf für die Firma unterschreiben? - **Firma und Sitz:** Umfirmierung, Sitzverlegung (auch ein Wechsel des Registergerichts), Adressänderung. - **Bestand:** Auflösung, Liquidation, Löschung: die deutlichsten Warnsignale in einer Geschäftsbeziehung. - **Struktur:** Kapitaländerungen, Umwandlungen, Verschmelzungen. ## Wie überwachen Sie eine Firma kostenlos selbst? . 3. **Mit dem letzten Stand vergleichen:** Die gespeicherten PDFs mit Abrufdatum ablegen und je Turnus vergleichen. Änderungen fallen in der Ausdruck-Struktur schnell auf. 4. **Registerbekanntmachungen prüfen:** Das Portal stellt Registerbekanntmachungen nach § 10 HGB je Registerblatt zum Abruf bereit. Dort erscheinen etwa gerichtliche Bekanntmachungen in den gesetzlich bestimmten Fällen. **Grenzen des Portals:** Eine Benachrichtigungs- oder Abo-Funktion bei Änderungen ist auf dem Registerportal nicht ersichtlich (Stand 07/2026). Es bleibt beim aktiven Nachsehen. Und die Nutzungsordnung setzt Grenzen: mehr als 60 Suchen oder Aufrufe pro Stunde sind unzulässig, systematische Abrufe zum Aufbau paralleler Register ebenso. Für die Überwachung einzelner Geschäftspartner ist das irrelevant. Für den Eigenbau einer „Überwachung" ganzer Bestände nicht. ## Wann lohnt ein Überwachungsdienst? Wer eine Handvoll Partner im Blick behalten will, fährt mit dem manuellen Turnus gut und kostenlos. Kommerzielle Überwachungsdienste lohnen sich, wenn viele Firmen laufend zu beobachten sind oder die Meldung ohne eigenes Zutun kommen soll: üblich bei Kreditversicherern, Factoring und großem Lieferantenbestand. Registerpilot bietet aktuell bewusst keinen Überwachungsdienst an; wir besorgen den frischen, geprüften Auszug, wenn Sie ihn brauchen, etwa als Stichtags-Nachweis für Ihre Unterlagen. ## Häufige Fragen zur Registerüberwachung --- ## Brauchen Sie uns überhaupt? Selbst abrufen oder Registerpilot Source: https://registerpilot.de/brauchen-sie-uns-ueberhaupt # Brauchen Sie uns überhaupt? Ehrliche Antwort: oft nicht. Den einfachen Handelsregisterauszug rufen Sie auf dem amtlichen Portal handelsregister.de kostenlos selbst ab. Und wenn das für Sie reicht, ist das die richtige Wahl. Registerpilot lohnt sich in vier Fällen: wenn die Verwechslungsgefahr bei der Firmensuche zählt, wenn ein amtlich beglaubigter Ausdruck beschafft werden muss, wenn Dokumente in die Schweiz sollen, oder wenn Ihre Zeit schlicht teurer ist als 8,90 Euro. Ein Besorgungsdienst, der Ihnen sagt, wann Sie ihn nicht brauchen? Genau der wollen wir sein. Diese Seite ist unsere Entscheidungshilfe, mit denselben Fakten, die wir auch intern verwenden. ## Wann Sie uns NICHT brauchen - **Sie kennen die Firma genau** (idealerweise samt Registernummer) und wollen nur den aktuellen Ausdruck als PDF: Selbst abrufen. Das Portal ist kostenlos, ohne Konto nutzbar, und unsere führt Sie in wenigen Minuten durch. - **Sie brauchen das Dokument regelmäßig** für dieselbe Firma: Nach dem ersten Mal kennen Sie den Weg, ein Dienstleister wäre auf Dauer unnötiges Geld. - **Es geht nur um eine schnelle Information** (Wer ist Geschäftsführer? Existiert die Firma noch?): Der Blick ins Portal beantwortet das gratis. ## Wann wir tatsächlich helfen - **Verwechslung wäre teuer:** Zu vielen Firmennamen gibt es Dutzende ähnliche Einträge bei verschiedenen Registergerichten. Wir identifizieren die Firma eindeutig über Registergericht und Registernummer und liefern nachweislich den richtigen Auszug, mit Erstattungszusage, falls wir die Firma nicht finden. - **Amtlich beglaubigter Ausdruck:** Den gibt es nicht zum Selbst-Herunterladen, er kommt vom Registergericht. Wir übernehmen Antrag, Gebühr und Versand des Originals (). - **Schweiz-Bezug:** Für Schweizer Firmen und Gründer ist das deutsche Portal ungewohntes Terrain: deutsche Kürzel, deutsche Registerlogik. Wir liefern das richtige Dokument, auf Wunsch als Original per Post in die Schweiz, bezahlbar in Franken ohne Umrechnungszuschlag. - **Zeit und Verbindlichkeit:** Firma nennen, PDF mit Rechnung bekommen, für Kanzleien, Buchhaltungen und alle, die den Vorgang einfach abgeben wollen. ## Der Preisvergleich, ganz nüchtern ; was die Auszugsarten bedeuten, erklärt der Ratgeber . ## Woran Sie jeden Anbieter messen sollten, uns eingeschlossen - Nennt er den Endpreis vor dem Bestellen, inklusive Umsatzsteuer, ohne Abo? - Sagt er offen, dass der amtliche Selbstabruf kostenlos ist? - Liefert er ein frisch abgerufenes Dokument statt einer alten Kopie aus dem Archiv? - Bekommen Sie eine ordentliche Rechnung? Das sind die vier Prüffragen aus unserem eigenen , sie gelten für uns genauso wie für jeden anderen. ## Häufige Fragen zur Entscheidung --- ## Gewerbe anmelden: Formular kostenlos ausgefüllt als PDF (GewA 1) Source: https://registerpilot.de/gewerbeanmeldung/assistent # Gewerbeanmeldung: Ihr Formular ausgefüllt als PDF, kostenlos Beantworten Sie die Fragen, und der Assistent erzeugt Ihr Anmeldepaket als PDF: das amtliche Anmeldeformular (Fachname GewA 1, das bundeseinheitliche Muster nach Paragraf 14 Gewerbeordnung) weitgehend ausgefüllt, inklusive der Felder, an denen Schweizer Firmen regelmäßig scheitern, dazu das Anschreiben an Ihre Stadt und die Unterlagen-Checkliste. Kostenlos. Wenige persönliche Angaben tragen Sie von Hand nach (die Checkliste zeigt genau, welche), dann prüfen, unterschreiben, einreichen. Ein Wizard, zwei Eingänge: Der Assistent kennt den Schweiz-Fall: Ihr Handelsregister-Eintrag, die vertretungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnadresse, Betriebsstätte und Schweizer Hauptsitz landen in den richtigen Feldern, und im Formular wird richtig angekreuzt, dass Ihr deutscher Standort ein Ableger Ihrer Schweizer Firma ist. Und er kennt den deutschen Fall: eingetragene Firmen mit Registergericht und HRB- bzw. HRA-Nummer (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder Zweigstelle) ebenso wie Einzelunternehmen ganz ohne Registerfelder. Pflichtangaben prüft er in beiden Fällen hart: Eine zu pauschale Tätigkeitsbeschreibung, bei der die Behörde nachfragen würde, lässt er nicht durch. ## Häufige Fragen zum Assistenten *Hinweis: Der Assistent ist ein Informationsservice und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Das erzeugte Dokument wird automatisiert auf Basis Ihrer Angaben erstellt. Bitte vor Unterschrift und Einreichung prüfen.* --- ## Gewerbeanmeldung: Formular GewA 1 kostenlos ausfüllen (PDF-Assistent) Source: https://registerpilot.de/gewerbeanmeldung/formular-ausfuellen # Gewerbeanmeldung: Formular GewA 1 kostenlos ausfüllen Wer in Deutschland ein Gewerbe anfängt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Paragraf 14 Gewerbeordnung), auf dem bundeseinheitlichen Formular GewA 1. Unser kostenloser Assistent füllt dieses Formular für Sie aus: Fragen beantworten, fertiges PDF herunterladen, prüfen, unterschreiben, bei Ihrer Stadt einreichen. Das PDF entsteht komplett in Ihrem Browser. Ihre Angaben, auch das Geburtsdatum, verlassen Ihr Gerät nicht. Formular GewA 1 jetzt kostenlos ausfüllen ## Für wen funktioniert der Assistent? Der Assistent deckt die üblichen deutschen Fälle ab: - **Einzelunternehmen und GbR ohne Handelsregister-Eintrag**: Ihre Person und Ihre Betriebsstätte, ganz ohne Registerfelder. - **Eingetragene Firmen** (GmbH, UG, e.K., OHG, KG): mit Registergericht und HRB- bzw. HRA-Nummer, wahlweise für die Hauptniederlassung (der Normalfall: Anmeldung am Sitz), eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle. - **Schweizer Firmen mit deutschem Standort**: der Spezialfall, für den der Assistent ursprünglich gebaut wurde, inklusive der Auslands-Felder. Freie Berufe und Land-/Forstwirtschaft sind kein Gewerbe. Auch das sagt Ihnen der Assistent ehrlich, bevor Sie ein Formular ausfüllen, das Sie gar nicht brauchen. ## Was bekomme ich heruntergeladen? Zwei PDFs, beide kostenlos: erstens das ausgefüllte Anmeldeformular nach dem amtlichen Muster GewA 1 (Anlage 1 der Gewerbeanzeigeverordnung, die Verordnung schreibt vor, dass die Anzeige auf einem Vordruck nach diesem Muster erstattet wird, vollständig und gut lesbar). Zweitens ein Begleitpaket mit Anschreiben an Ihre Stadt und einer Unterlagen-Checkliste, die auch zeigt, welche wenigen Angaben Sie noch von Hand ergänzen. Sie prüfen alles, unterschreiben und reichen selbst ein, per Post oder im Rathaus. ## Was passiert mit meinen Daten? Das PDF wird direkt in Ihrem Browser erzeugt. Ihre Formularangaben (Name, Adresse, Geburtsdatum) werden nicht an uns übertragen und nirgends gespeichert außer auf Ihrem eigenen Gerät. An uns geht nur Ihre E-Mail-Adresse mit Ihrer Einwilligung für Hinweise rund um Behördengänge (jederzeit abbestellbar). Für die Richtigkeit Ihrer Angaben bleiben Sie selbst verantwortlich. Das bestätigen Sie vor dem Download per Checkbox, und deshalb gehört das Prüfen vor der Unterschrift dazu. ## Geht die Gewerbeanmeldung nicht auch direkt online bei der Stadt? Oft ja, und das sagen wir Ihnen gern: Viele Städte bieten die Gewerbeanmeldung über eigene amtliche Online-Portale an. Wenn Ihre Gemeinde das tut und Sie dort gut zurechtkommen, brauchen Sie unseren Assistenten nicht. Er ist für alle, die das klassische Papierformular bevorzugen oder brauchen: fertig ausgefüllt, ohne Behördendeutsch entziffern zu müssen, mit Anschreiben und Checkliste, zum Einreichen per Post oder persönlich. Bei der Stadt fällt in beiden Fällen die übliche Verwaltungsgebühr an. Zum kostenlosen PDF-Assistenten ## Häufige Fragen zum Formular GewA 1 *Hinweis: Diese Seite und der Assistent sind ein Informationsservice von Registerpilot und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Das erzeugte Dokument wird automatisiert auf Basis Ihrer Angaben erstellt. Bitte vor Unterschrift und Einreichung prüfen.* --- ## Gründungsbegleitung Deutschland: alle Schritte, ein Ansprechpartner (597 €) Source: https://registerpilot.de/gruendungsbegleitung # Gründen in Deutschland, ohne sich durch deutsche Bürokratie zu kämpfen Die Gründungsbegleitung von Registerpilot führt Schweizer Firmen durch alle elf Schritte einer Gründung in Deutschland, in der richtigen Reihenfolge, mit einem Ansprechpartner: Gründungsform, Notartermin und Handelsregister-Eintragung Gewerbeamt, Finanzamt, ELSTER-Zertifikat und EORI-Nummer Geschäftsadresse, Bankkonto und die richtigen Partner vor Ort Gründungsbegleitung buchen Was alles enthalten ist Sie wollen mit Ihrer Schweizer Firma nach Deutschland, und niemand erklärt Ihnen verständlich, was in welcher Reihenfolge zu tun ist? Genau dafür gibt es die Gründungsbegleitung: klare Guides für jeden Schritt, von der Wahl der Gründungsform bis zur letzten Registrierung. Komplexes Wissen, einfach erklärt. Über 20 Jahre Erfahrung Firmengründungen in Deutschland und der Schweiz sind unser Alltag. Wir kennen beide Seiten der Grenze und die Stolpersteine dazwischen. Komplexes einfach erklärt GewA 1, ELSTER-Zertifikat, USt-IdNr., EORI? Bei uns heißt das: verständliche Schritte, klare Ansagen, keine Amtssprache. Die richtigen Anlaufstellen Steuerberater mit Schweiz-Erfahrung, Notariat, Geschäftsadresse: Wir bringen Sie mit den passenden Stellen in Weil am Rhein zusammen, beauftragt wird direkt dort. Fester Preis, klare Leistung 597 € einmalig für drei Monate Begleitung, nichts verlängert sich von allein, und Sie sehen jederzeit, wo Sie stehen und was als Nächstes kommt. Zeit fürs Kerngeschäft Statt Wochen in Behörden-Recherche zu stecken, arbeiten Sie fertige Schritte ab, die gesparte Zeit gehört Ihrem Geschäft, nicht der Bürokratie. Teure Fehler vermeiden Falsche Angaben oder die falsche Reihenfolge fallen oft erst Wochen später auf, und sind dann lästig und teuer. Die Begleitung räumt diese Stolpersteine weg, bevor sie Geld kosten. ## So funktioniert es Buchen Direkt hier auf der Seite, Zahlung wahlweise in Euro oder Franken, sicher über Stripe. Ihr Guide öffnet sich Sofort nach der Zahlung: alle Schritte für Ihren Fall, mit Begleit-Guides zu jeder Behörde. Fragen hinterlassen Sie direkt am jeweiligen Schritt. Schritt für Schritt zur Gründung Sie arbeiten die Schritte ab, der Guide behält den Überblick, bis Ihre Firma in Deutschland steht. Das steckt in Ihrer Begleitung: Schritt für Schritt fristgerecht, die USt-IdNr. beantragen Sie per Häkchen gleich mit **Dazu inklusive:** der Rechnungsprüfer, Warnung vor amtlich aussehenden Fake-Rechnungen nach der Gründung, plus kostenloser Rechnungs-Check verdächtiger Post durch uns. **Ehrlich abgegrenzt:** Behördengebühren sowie Honorare von Notar, Steuerberater und Banken zahlen Sie direkt an die jeweilige Stelle. Einzelne Zusatzleistungen (etwa die Eintragung ins Transparenzregister bei GmbH und UG) sind nicht Teil der Pauschale und auf Anfrage separat erhältlich. Sie starten allein als Einzelunternehmer, ganz ohne Notar und Handelsregister? Dann reicht die schlanke Gründungsbegleitung Einzelunternehmen für 297 €. Noch unsicher, welche Form überhaupt passt? Der kostenlose gibt in fünf Fragen eine erste organisatorische Einschätzung. Und wenn Ihre Firma digitale Leistungen an EU-Privatkunden verkauft, kommt die als eigenes Thema dazu. Die Gründungsbegleitung sorgt dafür, dass auf dem Weg Ihrer Schweizer Firma durch die deutschen Behörden nichts liegen bleibt: jeder Schritt zur richtigen Zeit, nichts vergessen, ein Ansprechpartner. Welche Begleitung passt zu Ihnen? GmbH, UG oder Niederlassung Ihre Schweizer Firma gründet eine Tochter-GmbH oder UG, eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte, die Begleitung führt durch alle elf Schritte, inklusive Notartermin und Handelsregister. 597 € einmalig · inkl. MwSt. Hier buchen Einzelunternehmen Sie starten persönlich, ohne Notar, ohne Handelsregister, ohne Stammkapital. Die schlanke Begleitung enthält genau Ihre Schritte, von der Gewerbeanmeldung bis zum ELSTER-Zertifikat. 297 € einmalig · inkl. MwSt. Zur schlanken Begleitung Noch nicht sicher, was passt? Der kostenlose Gründungsform-Check stellt fünf kurze Fragen und gibt eine erste organisatorische Einschätzung, mit Empfehlung, welche Begleitung zu Ihrem Ergebnis passt. Kostenlos Zum Gründungsform-Check ## Häufige Fragen *Die honeyflow GmbH (Registerpilot) erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung (Ziffer 3 der AGB).* --- ## Ihre Gründungsbegleitung: Registerpilot Source: https://registerpilot.de/begleitung # Ihre Gründungsbegleitung --- ## Zahlung erhalten: Ihre Gründungsbegleitung startet Source: https://registerpilot.de/begleitung/danke # Danke: Ihre Gründungsbegleitung ist freigeschaltet Ihren persönlichen Zugangs-Link haben wir Ihnen zusätzlich per E-Mail geschickt. Ihre Checkliste öffnet sich hier direkt: --- ## Gründungsbegleitung: Verwaltung Source: https://registerpilot.de/begleitung/admin # Gründungsbegleitung: Verwaltung --- ## Geschäftskonto für Ihre deutsche Firma eröffnen (2026): unsere Empfehlung Source: https://registerpilot.de/geschaeftskonto # Geschäftskonto für Ihre deutsche Firma eröffnen: unsere Empfehlung Für eine deutsche GmbH oder UG führt kein Weg am eigenen Geschäftskonto vorbei. Das Stammkapital muss eingezahlt sein, bevor der Notar die Eintragung ins Handelsregister anmeldet. Das Konto entscheidet damit mit über das Tempo Ihrer Gründung. Auf dieser Seite lesen Sie zuerst, worauf es bei der Auswahl wirklich ankommt, danach unsere Empfehlung aus der Praxis: Finom, komplett online eröffnet, mit deutscher IBAN und einem Einstiegsplan ohne monatliche Grundgebühr. Vorweg, damit Sie wissen, woran Sie sind: Das hier ist kein Vergleichsportal mit 70 Anbietern. Wir nennen das Konto, das wir in unserer eigenen Gründungsbegleitung verwenden, und legen offen, dass wir bei einer Kontoeröffnung über unseren Link eine Provision erhalten können. Die Fakten stammen von Anbieter-Angaben, jeweils mit Stand-Datum. Wo wir etwas nicht sicher belegen können, sagen wir das dazu. Sie haben es eilig? Dann [springen Sie direkt zur Empfehlung](#empfehlung). ## Das Wichtigste zuerst: Warum das Konto über Ihr Gründungstempo entscheidet Bei einer GmbH- oder UG-Gründung ist die Reihenfolge gesetzlich vorgegeben: Erst wird das Stammkapital auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt, dann meldet der Notar die Gesellschaft zur Eintragung ins Handelsregister an (§ 7 GmbHG). In der Praxis heißt das: - **Ohne Konto keine Einzahlung:** Das Konto muss auf die „Gesellschaft in Gründung" (i. G.) laufen, ein Privatkonto genügt nicht. - **Ohne Einzahlungsbestätigung kein Notar-Vollzug:** Der Notar braucht den Nachweis, bevor er die Anmeldung einreicht. - **Jeder Tag Wartezeit beim Konto verzögert die Eintragung**, und damit den Moment, ab dem Ihre Firma voll handlungsfähig ist. Für Einzelunternehmen gibt es keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht. Ein eigenes Geschäftskonto lohnt sich trotzdem fast immer: Die Trennung von privat und geschäftlich spart Buchhaltungsaufwand, und die Bedingungen vieler Privatkonten schließen eine gewerbliche Nutzung aus. ## Worauf es bei der Auswahl ankommt Mit diesen fünf Punkten können Sie jedes Kontoangebot am Markt prüfen, nicht nur unsere Empfehlung: 1. **Gründungstauglichkeit:** Eröffnet der Anbieter ein Konto für die GmbH i. G. / UG i. G. und stellt er eine Einzahlungsbestätigung für den Notar aus? Für Gründer das wichtigste Kriterium überhaupt. 2. **Deutsche IBAN:** Sie vermeidet Rückfragen bei Kunden, Behörden und Lastschrift-Partnern, für eine deutsche Firma die selbstverständliche Wahl. 3. **Tempo:** Seriöse Online-Anbieter prüfen den Antrag in 24 bis 72 Stunden. Wer Wochen braucht, bremst Ihre Gründung. 4. **Ehrliche Kostenrechnung:** Fast alle Anbieter weisen Netto-Preise aus, und günstige Pläne begrenzen die inklusiven Buchungen. Rechnen Sie mit Ihrem erwarteten Zahlungsverkehr, nicht mit dem Schaufenster- Preis. 5. **Guthaben-Schutz:** Moderne Kontoanbieter sind oft E-Geld-Institute und schützen Guthaben anders als klassische Banken. Das Modell sollten Sie kennen (mehr dazu weiter unten). Gemessen an genau diesen Punkten ist Finom für uns die klare Wahl: Unsere Empfehlung im Überblick ## Warum Finom? Die Empfehlung stammt aus unserer eigenen , wir sehen also laufend, wie die Kontoeröffnung wirklich läuft: - **Schnell (Punkt 3):** Der Antrag dauert laut Finom rund 15 Minuten, die Prüfung 24 bis 72 Stunden. Danach steht die deutsche IBAN bereit. - **Niedrige Fixkosten (Punkt 4):** Der Einstiegsplan kommt ohne monatliche Grundgebühr aus (Stand 12/2025 laut Anbieter). Wer als Einzelunternehmen oder kleine Firma startet und vor allem eine deutsche IBAN mit ordentlicher Rechnungs- und Belegfunktion braucht, ist damit gut bedient. - **Gründungstauglich (Punkt 1):** Finom eröffnet Konten auch für die GmbH i. G. und UG i. G. und stellt dafür eine eigene deutsche IBAN für die Einzahlung des Stammkapitals bereit. Ein ehrlicher Hinweis zur Gründung: Nicht jedes Notariat akzeptiert die Einzahlungsbestätigung eines Online-Anbieters gleich. Fragen Sie deshalb vor der Überweisung kurz bei Ihrem Notar nach, ob die Bestätigung von Finom genügt. Sagt er nein, zahlen Sie das Stammkapital bei einer klassischen Bank ein und nutzen Finom danach für den laufenden Betrieb. ## Gut zu wissen: So ist Ihr Guthaben geschützt Finom ist ein modernes **E-Geld-Institut**, genau deshalb geht die Eröffnung so schnell und unkompliziert. Ihr Guthaben ist dabei geschützt, nur auf andere Weise als bei einer klassischen Bank: Finom setzt laut eigener Darstellung auf das Treuhand-Prinzip („Safeguarding"). Kundengelder werden getrennt vom Firmenvermögen und zweckgebunden verwahrt. Sie gehören damit weiterhin Ihnen. Für das laufende Geschäftskonto ist das ein bewährtes Setup, Millionen von Firmen in Europa arbeiten so. Unser Profi-Tipp fürs Wachsen: Wer später dauerhaft hohe Beträge parkt, ergänzt einfach ein Konto bei einer klassischen Bank mit deutscher gesetzlicher Einlagensicherung. Die Kombination aus schnellem Alltagskonto und klassischem Zweitkonto vereint das Beste aus beiden Welten. Dass Sie das hier so klar lesen, ist Absicht: Wir empfehlen nur, was wir auch erklären können. ## Für Schweizer Gründer: Was ist belegt? Viele unserer Kunden gründen aus der Schweiz heraus in Deutschland, darum haben wir genau hingeschaut (Stand 18.09.2026). Finom eröffnet Konten, wenn der Wohnsitz oder der Firmensitz in einem der Länder liegt, in denen Finom tätig ist, darunter Deutschland. Für Ihre deutsche Firma ist das erfüllt. Das Konto beantragt die Person, die die Firma vertritt, bei einer GmbH also der Geschäftsführer. Zu Schweizer Ausweisdokumenten und zu Schweizer Firmen als Gesellschafterinnen macht Finom auf den Seiten, die wir prüfen konnten, keine ausdrückliche Aussage. Unsere ehrliche Empfehlung für den Schweiz-Fall: Ihre Konstellation vor dem Antrag kurz vom Finom-Support bestätigen lassen. Das kostet fünf Minuten und erspart Ihnen einen abgelehnten Antrag. ## So läuft die Eröffnung ab 1. **Online-Antrag:** Rechtsform wählen, Firmen- und Personendaten eingeben, bei Gründung einer GmbH/UG als „Gesellschaft in Gründung" (i. G.) mit dem Notarvertrag als Nachweis. 2. **Video-/Foto-Identifikation** der handelnden Person mit Ausweisdokument. 3. **Prüfung durch den Anbieter** (laut Anbieter zwischen 24 und 72 Stunden), dann steht die deutsche IBAN bereit. 4. **Bei Gründung:** Stammkapital überweisen, Einzahlungsbestätigung herunterladen und dem Notar vorlegen, danach meldet der Notar die Gesellschaft zur Eintragung an. Nach der Eintragung brauchen Sie für Bank, Geschäftspartner und Behörden regelmäßig den Nachweis aus dem Register: den besorgen wir zum Festpreis. Und sobald die ersten Rechnungen fließen, lohnt der Blick auf unsere , seit 2025 muss jede Firma E-Rechnungen empfangen können. ## Häufige Fragen zum Geschäftskonto ## Kurz entschieden Sie wollen schnell eine deutsche IBAN ohne Fixkosten? Dann ist Finom der naheliegende Weg. Sie gründen eine GmbH oder UG? Dann klären Sie vorher kurz mit Ihrem Notar die Einzahlungsbestätigung. Den Button finden Sie [in der Empfehlungskarte oben](#empfehlung), samt unserer Offenlegung. Und wenn Sie nach der Eröffnung den Registernachweis brauchen, sind wir wieder dran. --- ## Buchhaltungssoftware für kleine Firmen (2026): unsere zwei Empfehlungen Source: https://registerpilot.de/buchhaltungssoftware # Buchhaltungssoftware für Ihre Firma: unsere zwei Empfehlungen Für kleine deutsche Firmen empfehlen wir zwei Buchhaltungsprogramme: Lexware Office als etablierten Standard mit 30-Tage-Vollversion zum Testen, sevdesk als flexiblen Einstieg mit dauerhaft kostenlosem Tarif. Beide erstellen E-Rechnungen, erfassen Belege digital, sind laut Anbieter GoBD-konform und übergeben die Daten per DATEV-Export an die Steuerberatung. Aktueller Anlass: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Wie bei unserer gilt: Das ist kein Vergleichsportal mit zwölf Testsiegern, sondern eine kurze, ehrliche Empfehlung mit offengelegten Partnerlinks. Die Fakten stammen von den offiziellen Anbieter-Seiten und aus dem Gesetz, jeweils mit Stand-Datum. ## Der Anlass: Die E-Rechnung ist Pflicht geworden ## Unsere Empfehlungen im Überblick ## Warum genau diese zwei? - **Lexware Office ist der sichere Standard.** Der Klassiker (früher lexoffice) mit laut Anbieter über 400.000 Kunden deckt den Alltag einer kleinen Firma ab: Angebote und E-Rechnungen schreiben, Belege per Foto erfassen, Konten abgleichen, Umsatzsteuervoranmeldung, und die Steuerberatung arbeitet über den kostenlosen Zugang direkt mit. Der 30-Tage-Test umfasst alle Funktionen der größten Version und endet automatisch. - **sevdesk nimmt den Einstieg ernst.** Der dauerhaft kostenlose Tarif (bis zu drei E-Rechnungen pro Monat) reicht für den Start vieler Nebenerwerbe und junger Firmen, und wer mehr braucht, schaltet auf die Buchhaltungs-Tarife mit Beleg-KI, Banking-Abgleich und Umsatzsteuervoranmeldung hoch. ## Der ehrliche Teil: Was beide Programme NICHT ersetzen **Den Jahresabschluss Ihrer GmbH oder UG macht weiterhin die Steuerberatung.** Beide Anbieter sagen das selbst klar: Die Programme erfassen die laufenden Geschäftsvorfälle (auch nach den Regeln der doppelten Buchführung) und übergeben sie per DATEV-Export. Die Bilanz selbst erstellt die Steuerkanzlei. Wer Ihnen Buchhaltungssoftware als kompletten Steuerberater-Ersatz für eine Kapitalgesellschaft verkauft, ist unseriös. Was die Programme wirklich sparen: die Zettelwirtschaft, die Nachfragen und einen Teil der Kanzlei-Stunden für die Belegaufbereitung. Wo der fertige Jahresabschluss danach landet, erklärt unser Ratgeber . Auch den Anfang nimmt Ihnen keine Software ab: Steuernummer und USt-IdNr. kommen über den , und für die laufenden Meldungen brauchen Sie das . ## Für Schweizer mit deutscher Firma: unsere Einordnung Beide Programme sind für Firmen mit **Sitz in Deutschland** gebaut (sevdesk laut eigener Angabe für Deutschland und Österreich, Lexware Office ausschließlich für Deutschland: deutsche Steuersätze, deutsches Online-Banking). Für Ihre deutsche GmbH oder UG ist das genau richtig, auch wenn Sie als Gesellschafter in der Schweiz sitzen: Gebucht wird die deutsche Firma. Nicht geeignet sind beide dagegen für die Buchhaltung einer Schweizer Gesellschaft, dafür braucht es Schweiz-Software mit MWST und QR-Rechnung. Zu Konstellationen mit ausländischen Nutzern machen die Anbieter keine Angaben; das ist unsere Einordnung aus der Praxis, im Zweifel beim Anbieter-Support nachfragen. ## Häufige Fragen zur Buchhaltungssoftware ## Kurz entschieden Sie wollen den bewährten Standard mit voller Steuerberater-Anbindung? Nehmen Sie Lexware Office und nutzen Sie die 30 Tage Vollversion. Sie wollen erst einmal kostenlos starten und nur ein paar E-Rechnungen schreiben? Dann ist der Gratis-Tarif von sevdesk Ihr Einstieg. Die Buttons samt Offenlegung finden Sie in den Empfehlungskarten oben, und die passende Kontoverbindung für die neue Firma auf unserer . --- ## Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: So kommen Sie zu Steuernummer und USt-IdNr. Source: https://registerpilot.de/steuerliche-erfassung # Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: einfach erklärt Nach der Gründung in Deutschland will das Finanzamt zuerst eines: den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Er wird elektronisch über ELSTER abgegeben: das Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung, vergleichbar mit den kantonalen Steuerportalen. Pflicht: innerhalb eines Monats nach dem Start. Er bringt Ihnen Ihre deutsche Steuernummer und auf Wunsch gleich die USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Nummer, mit der Ihre Firma im EU-Geschäft auftritt, vergleichbar mit der Schweizer MWST-Nummer). Dieser Guide erklärt, welcher Fragebogen für Ihren Fall gilt und an welchen Feldern es hakt. ## Welcher Fragebogen gilt für Sie? Es gibt mehrere Varianten, die drei wichtigsten für Gründer aus der Schweiz: | Was wurde gegründet? | Ihr Fragebogen bei ELSTER | | --- | --- | | **Deutsche GmbH oder UG** | „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft", GmbH und UG zählen zu den Kapitalgesellschaften | | **Einzelunternehmen** | „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" | | **Schweizer AG/GmbH mit deutscher Betriebsstätte oder Zweigniederlassung** | „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Körperschaft nach ausländischem Recht" | ## Pflicht, Frist und der Weg ohne deutsches ELSTER-Konto - Die Abgabe ist **elektronisch Pflicht** (Paragraf 138 Abgabenordnung); Papier gibt es nur auf Antrag in Härtefällen. - **Frist: ein Monat** nach Eröffnung des Betriebs bzw. der Betriebsstätte. - Kein deutsches ELSTER-Konto? Es gibt eine **Schnellregistrierung nur mit E-Mail-Adresse**, die genau für diesen Fragebogen gedacht ist. Nach Erhalt der Steuernummer wird daraus ein vollwertiges Konto. Alternativ reicht ein Steuerberater den Fragebogen für Sie ein. ## Die Stolperstein-Felder Umsatzschätzung: Ihre Schätzung für Gründungs- und Folgejahr steuert die Steuer-Vorauszahlungen und den Melde-Rhythmus der Umsatzsteuer (so heißt in Deutschland die Mehrwertsteuer), zu hoch geschätzt bindet unnötig Liquidität, realistisch schätzen lohnt sich Kleinunternehmerregelung (Befreiung von der Umsatzsteuer bei kleinen Umsätzen): Für die deutsche GmbH oder das Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland möglich, für die Schweizer Firma mit deutscher Betriebsstätte dagegen NICHT (die Regelung gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder der EU) Bankverbindung: Es wird eine IBAN abgefragt: die deutsche Geschäftskonto-IBAN ist hier die reibungsloseste Wahl Empfangsbevollmächtigter in Deutschland: Der Auslands-Fragebogen fragt danach, mit einer deutschen Zustelladresse (z. B. Ihrer Betriebsstätte) kommen Bescheide schneller an als per Post in die Schweiz Ort der Geschäftsleitung: Wird gezielt abgefragt und hat steuerliche Folgen, dieses Feld gehört in die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater ## Was danach passiert 1. Das Finanzamt schickt Ihre **Steuernummer** per Post (erfahrungsgemäß einige Wochen, keine amtliche Zusage). Erst mit ihr sind ordnungsgemäße Rechnungen möglich. 2. Die **USt-IdNr.** beantragen Sie am einfachsten per Häkchen direkt im Fragebogen mit: vergeben wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern. Was dahintersteckt und wie Sie sie später nachbeantragen, steht im Guide{' '} . 3. Ab dann laufen die regelmäßigen Meldungen (Umsatzsteuer, ggf. Lohnsteuer), dafür brauchen Sie das{' '} . Ein Sonderfall läuft an diesem Weg vorbei: Verkauft Ihre Schweizer Firma digitale Leistungen (Software, Apps, Online-Kurse) an Privatkunden in der EU, wird die Umsatzsteuer nicht über das Finanzamt, sondern gesammelt über die beim Bundeszentralamt für Steuern erklärt (§ 18i UStG). Der Zugang dazu läuft über das BZSt-Online-Portal: . ## Häufige Fragen *Hinweis: Dieser Guide ist ein Informationsservice und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was Sie in den Fragebogen eintragen, stimmen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater ab.* --- ## ELSTER-Organisationszertifikat: der digitale Firmen-Schlüssel, einfach erklärt Source: https://registerpilot.de/elster-zertifikat # Das ELSTER-Organisationszertifikat: der digitale Schlüssel Ihrer Firma Das Organisationszertifikat ist der digitale Firmenausweis für das deutsche Steuerportal ELSTER: eine kleine Zertifikatsdatei, mit der sich Ihre Firma (nicht Sie als Privatperson) anmeldet. Ohne sie geht nach der Gründung wenig: Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, das Zoll-Portal für die EORI-Nummer und das Meldeportal der Sozialversicherung hängen alle an diesem Schlüssel. Beantragung: kostenlos, rein online plus ein Brief. ## Wofür Ihre Firma das Zertifikat braucht Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen der Firma über ELSTER abgeben Lohnsteuer-Anmeldungen, sobald Sie Personal in Deutschland beschäftigen Login für das Zoll-Portal: dort beantragen Sie die Zugang zum Meldeportal der Sozialversicherung und zum staatlichen Portal „Mein Unternehmenskonto“, über das Sie Behördenleistungen online erledigen, trotz des Namens kein Bankkonto ## So beantragen Sie es: vier Schritte 1. **Voraussetzung schaffen:** Ihre Firma braucht eine deutsche Steuernummer, die kommt aus dem{' '} . 2. **Registrieren:** Auf elster.de ein Benutzerkonto erstellen und als Kontotyp **„Organisation"** wählen, Steuernummer der Firma angeben. Haben Sie für den Fragebogen die Schnellregistrierung genutzt? Die ersetzt das Organisationskonto in der Regel nicht. Legen Sie für die Firma ein eigenes Konto vom Typ „Organisation" an. 3. **Zwei Codes abwarten:** Eine Aktivierungs-ID kommt per E-Mail, der Aktivierungs-Code per **Brief an die Firmenadresse** (Versand dauert erfahrungsgemäß etwa eine Woche, in die Schweiz entsprechend länger). 4. **Zertifikat erzeugen:** Mit beiden Codes die Zertifikatsdatei (.pfx) herunterladen und ein Passwort setzen. Datei sicher aufbewahren. Sie ist der Schlüssel. ## Gut zu wissen für Schweizer Firmen - **Ein Sitz in Deutschland ist nicht nötig**: auch die Schweizer Firma bekommt das Zertifikat, sobald sie eine deutsche Steuernummer hat. - **Tipp für den Brief:** Hinterlegen Sie als Zustelladresse Ihre deutsche Betriebsstätte (z. B. in Weil am Rhein), das spart die lange Postlaufzeit in die Schweiz. - **Kostenlos und 3 Jahre gültig:** Die Verlängerung geht online mit dem aktiven Zertifikat. ELSTER verschickt vor Ablauf eine Erinnerungs-E-Mail. Verlassen Sie sich nicht allein darauf und notieren Sie sich das Ablaufdatum: Ein abgelaufenes Zertifikat heißt komplett neu registrieren. ## Häufige Fragen *Hinweis: Dieser Guide ist ein Informationsservice und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.* --- ## EORI-Nummer beantragen: die Zoll-Nummer für Import und Export, einfach erklärt Source: https://registerpilot.de/eori-nummer # Die EORI-Nummer: Ihr Schlüssel zum EU-Zoll Wer in der EU Waren ein- oder ausführt, braucht eine EORI-Nummer, die Registrierungsnummer der Zollverwaltung. Wichtig für Schweizer: Die Schweizer UID zählt beim EU-Zoll nicht. Beantragt wird die EORI kostenlos über das deutsche Zoll-Portal; der Login dafür läuft über das ELSTER-Organisationszertifikat Ihrer Firma. Dieser Guide zeigt die Kette Schritt für Schritt. ## Braucht Ihre Firma eine EORI-Nummer? - **Ja**, sobald sie beim Zoll aktiv wird: Waren importiert oder exportiert, Zollanmeldungen abgibt oder Zoll-Bewilligungen nutzt. - **Die Schweizer UID reicht nicht**: die Schweiz kennt keine EORI, und für EU-Zollzwecke verweist auch der Schweizer Zoll auf die EU-EORI. - Reine Dienstleister ohne Warenverkehr brauchen in der Regel keine. ## Die Beantragungs-Kette: so hängt alles zusammen 1. **Deutsche Steuernummer**: aus dem{' '} 2. ****: damit meldet sich Ihre Firma am Zoll-Portal an 3. **Zoll-Portal** (zoll-portal.de): Dienstleistung „EORI-Nr. Verwaltung" öffnen, Antrag ausfüllen, absenden 4. Die EORI vergibt die Generalzolldirektion, **kostenlos**; eine amtliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht, der Online-Weg ist der schnellste ## Stolpersteine für Schweizer Firmen Wer darf die Zollanmeldung abgeben? Die Person oder Firma, die beim EU-Zoll anmeldet (der „Anmelder“), muss in der Regel in der EU ansässig sein. Zwei Wege für die Schweizer Firma: eine eigene Niederlassung in der EU, oder Sie beauftragen einen Spediteur in der EU, der die Zollanmeldung in eigenem Namen für Sie abgibt (sogenannte indirekte Vertretung) Ihre Betriebsstätte bekommt keine eigene EORI: Die deutsche Betriebsstätte läuft unter der EORI Ihres Schweizer Hauptsitzes (auf Wunsch mit eigener Niederlassungsnummer). Eine deutsche GmbH ist dagegen eine eigene Gesellschaft: sie bekommt ihre eigene EORI Richtiges Land: Beantragt wird die EORI in dem EU-Staat, in dem die erste Zollanmeldung ansteht, für die meisten unserer Kunden ist das Deutschland ## Häufige Fragen *Hinweis: Dieser Guide ist ein Informationsservice und ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Zollberatung.* --- ## Gründungsbegleitung Einzelunternehmen: als Schweizer in Deutschland starten (297 €) Source: https://registerpilot.de/gruendungsbegleitung/einzelunternehmen # Als Schweizer Einzelunternehmer in Deutschland starten, ohne Behördendschungel Die schlanke Gründungsbegleitung von Registerpilot führt Sie durch alle Schritte Ihres deutschen Einzelunternehmens, in der richtigen Reihenfolge, mit einem Ansprechpartner: Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde zum Betriebsbeginn (Paragraf 14 Gewerbeordnung), ohne Notar, ohne Handelsregister, ohne Stammkapital Steuerliche Erfassung beim Finanzamt, ELSTER-Zertifikat und bei Bedarf die EORI-Nummer Bankkonto, Geschäftsadresse und die richtigen Partner vor Ort Ob Sie als Privatperson aus der Schweiz starten oder schon eine Schweizer Einzelfirma führen, beide Wege führen zum selben deutschen Einzelunternehmen. Drei Monate Begleitung, fester Preis, keine automatische Verlängerung. ## So funktioniert es Buchen Direkt hier auf der Seite, Zahlung sicher über Stripe. Ihr Guide öffnet sich Sofort nach der Zahlung: Ihre Schritte als Einzelunternehmer, mit Begleit-Guides zu jeder Behörde. Fragen hinterlassen Sie direkt am jeweiligen Schritt. Schritt für Schritt zum Start Sie arbeiten die Schritte ab, der Guide behält den Überblick, bis Ihr deutsches Einzelunternehmen steht. Das steckt in Ihrer Begleitung Sieben Schritte, in der Reihenfolge, in der sie anstehen: Steuerberater und Geschäftsadresse bei Bedarf, Bankkonto, Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung, ELSTER-Zertifikat und (nur bei Warenverkehr) die EORI-Nummer. Alle sieben Schritte im Detail fristgerecht, die USt-IdNr. beantragen Sie per Häkchen gleich mit **Dazu inklusive:** der Rechnungsprüfer, Warnung vor amtlich aussehenden Fake-Rechnungen nach der Gründung, plus kostenloser Rechnungs-Check verdächtiger Post durch uns. Warum Registerpilot, und was nicht dazugehört Über 20 Jahre Erfahrung Firmengründungen in Deutschland und der Schweiz sind unser Alltag. Wir kennen beide Seiten der Grenze und die Stolpersteine dazwischen. Komplexes einfach erklärt GewA 1, steuerliche Erfassung, ELSTER-Zertifikat? Bei uns heißt das: verständliche Schritte, klare Ansagen, keine Amtssprache. Zeit fürs Kerngeschäft Statt Wochen in Behörden-Recherche zu stecken, arbeiten Sie fertige Schritte ab, die gesparte Zeit gehört Ihrem Geschäft, nicht der Bürokratie. Teure Fehler vermeiden Falsche Angaben oder die falsche Reihenfolge fallen oft erst Wochen später auf, und sind dann lästig und teuer. Die Begleitung räumt diese Stolpersteine weg, bevor sie Geld kosten. **Ehrlich abgegrenzt:** Behördengebühren sowie Honorare von Steuerberater und Banken zahlen Sie direkt an die jeweilige Stelle. Sie gründen eine GmbH oder UG, eine Zweigniederlassung oder eine Betriebsstätte Ihrer Schweizer Firma? Dann ist die große Gründungsbegleitung (597 €) das Richtige, mit Notar-Empfehlung, Namensprüfung und Handelsregister-Monitoring. Und falls Sie sich erst später umentscheiden: Im Portal können Sie jederzeit auf die große Begleitung upgraden, Sie zahlen nur den Aufpreis. Gründungsbegleitung buchen ## Häufige Fragen *Die honeyflow GmbH (Registerpilot) erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung (Ziffer 3 der AGB).* --- ## Gründungsform-Check: Was sollten Sie in Deutschland gründen? Source: https://registerpilot.de/gruendungsform-check # Was sollten Sie in Deutschland gründen? Machen Sie den Check GmbH oder UG, Zweigniederlassung, unselbständige Betriebsstätte oder Einzelunternehmen? Welche Form organisatorisch am besten zu Ihrem Deutschland-Start passt, hängt von wenigen Weichen ab: Waren oder Personal in Deutschland, Haftungstrennung, Startkapital und die Frage, ob deutsche Kunden ein eingetragenes deutsches Unternehmen sehen sollen. Unser kostenloser Check stellt genau diese Fragen und gibt Ihnen sofort eine ehrliche organisatorische Ersteinschätzung. ## Häufige Fragen *Die honeyflow GmbH (Registerpilot) erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Ergebnisse der Entscheidungshilfe sind unverbindliche organisatorische Ersteinschätzungen (Ziffer 3 der AGB).* --- ## Gewerbeanmeldung in Konstanz: So meldet Ihre Schweizer Firma die Betriebsstätte an Source: https://registerpilot.de/gewerbeanmeldung/konstanz # Gewerbeanmeldung in Konstanz: der direkte Weg für Schweizer Firmen Konstanz liegt direkt an der Grenze zum Thurgau, für viele Schweizer Firmen der naheliegende erste Standort in Deutschland. Zuständig ist die Ordnungsbehörde der Stadt, Bereich Öffentliche Sicherheit und Gewerbewesen, an der Unteren Laube 24. Trotz des Namens ist das ein normales Amt der Stadtverwaltung, nicht die Polizei. Die Anmeldung ist unmittelbar zum Betriebsbeginn fällig (Paragraf 14 Gewerbeordnung); die Gebühr richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung und liegt bei Gewerbeanmeldungen in Deutschland üblicherweise bei etwa 10 bis 65 Euro. Nach Angaben der Stadt gibt es die Bestätigung bei einem persönlichen Besuch sofort, bei Post oder elektronischer Anmeldung innerhalb von drei Tagen. Anders als in vielen Nachbargemeinden nimmt Konstanz die Anmeldung auch elektronisch entgegen. Dafür brauchen Sie allerdings ein Servicekonto beim Landesportal service-bw.de, also ein Benutzerkonto mit Login. Unser Guide führt Schweizer Firmen Schritt für Schritt durch die Anmeldung der unselbständigen Betriebsstätte: so heißt der deutsche Standort, der unter dem Namen Ihrer Schweizer Firma läuft, während der Hauptsitz in der Schweiz bleibt. Vom beglaubigten Schweizer Handelsregisterauszug bis zum ausgefüllten Formular GewA 1. **Voraussetzung Geschäftsadresse:** Angemeldet wird das Gewerbe bei der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt. Sie brauchen also eine Geschäftsadresse in Konstanz. Einen eigenen Partner für Geschäftsadressen haben wir dort noch nicht. Wenn Sie beim Standort flexibel sind: Für vermitteln wir eine Geschäftsadresse über einen Partner vor Ort. ## Was der Guide enthält - **Unterlagen komplett:** Was die Stadt von einer Schweizer Firma sehen will: als abhakbare Checkliste zum Ausdrucken, inklusive der Stolpersteine beglaubigter Handelsregisterauszug und (falls der Auszug nicht auf Deutsch ist) deutsche Übersetzung. - **Formular GewA 1, Feld für Feld:** Wer ist Betriebsinhaber? Welche Adresse gehört wohin? Die Felder, an denen ausländische Firmen regelmäßig hängen bleiben, vorab geklärt. - **Einreichung ohne Rätselraten:** persönlich im Amt an der Unteren Laube 24, per Post oder elektronisch, mit den Eigenheiten aller Wege und dem ehrlichen Hinweis, wo der elektronische Weg für eine Schweizer Firma hakt. - **Was danach passiert:** automatische Weiterleitung an Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Industrie- und Handelskammer (IHK), und worauf Sie noch reagieren müssen. - **Fristen und Risiken:** Anmeldung unmittelbar zum Betriebsbeginn: was bei Verspätung droht und wie Sie es sauber lösen. Noch unsicher, ob die unselbständige Betriebsstätte Ihr Weg ist? Der kostenlose beantwortet das in zwei Minuten. ## Häufige Fragen *Hinweis: Der Guide ist ein Informationsservice und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Ihren Einzelfall prüfen wir nicht (Ziffer 3 der AGB). Die Anmeldung reichen Sie selbst bei der Stadt ein.* --- ## Ihr Gewerbeanmeldung-Guide Konstanz: Registerpilot Source: https://registerpilot.de/gewerbeanmeldung/konstanz/guide # Ihr Guide: Schweizer Firma meldet Betriebsstätte in Konstanz an --- ## USt-IdNr. beantragen: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einfach erklärt Source: https://registerpilot.de/umsatzsteuer-identifikationsnummer # Die USt-IdNr.: Ihre Nummer für das Geschäft in der EU Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist die Nummer, mit der Ihre Firma im EU-Binnenmarkt auftritt, ungefähr das, was in der Schweiz die MWST-Nummer ist. Sie besteht aus dem Länderkürzel DE und neun Ziffern, ist nicht dasselbe wie Ihre Steuernummer und wird ausschließlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben: gebührenfrei, auf Antrag, und die Mitteilung kommt nur per Post. Dieser Guide zeigt, wer sie braucht, die drei Wege zur Beantragung und die Pflichten, die mit ihr kommen. ## Steuernummer, USt-IdNr., W-IdNr.: wer ist wer? | Nummer | Wofür sie da ist | Woher sie kommt | | --- | --- | --- | | **Steuernummer** | Ihr Aktenzeichen beim Finanzamt: Steuererklärungen, Voranmeldungen, Schriftverkehr | Vom Finanzamt, nach dem | | **USt-IdNr.** (DE + 9 Ziffern) | Geschäfte mit Firmen in anderen EU-Ländern; gehört auf Rechnungen und ins Impressum | Vom BZSt, auf Antrag | | **W-IdNr.** (Wirtschafts-Identifikationsnummer) | Neue bundesweite Nummer für wirtschaftlich Tätige, seit November 2024 stufenweise vergeben, **ersetzt die USt-IdNr. nicht** | Vom BZSt, automatisch, ohne Antrag | | **Steuer-Identifikationsnummer** (11 Ziffern) | Persönliche Nummer einer Privatperson, hat mit der Firma nichts zu tun | Vom BZSt, automatisch | Kleiner Stolperstein: Wer bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. hatte, dessen W-IdNr. entspricht genau dieser Nummer. Es sieht also aus wie eine Nummer und ist doch zweierlei Verwendung. ## Braucht Ihre Firma eine USt-IdNr.? - **Ja**, sobald Sie mit Firmen in anderen EU-Ländern handeln: Waren dorthin liefern, Waren von dort beziehen oder Dienstleistungen an EU-Firmen abrechnen, bei denen der Kunde die Steuer schuldet (Reverse Charge). - **Ja**, wenn Ihre EU-Lieferanten sie verlangen: ohne gültige Nummer stellen sie Ihnen die ausländische Mehrwertsteuer in Rechnung, statt netto zu fakturieren. - **Nicht zwingend**, wenn Ihre Firma ausschließlich im Inland kauft und verkauft. Beantragen können Sie sie trotzdem, auch als Kleinunternehmer. ## Die drei Wege zur Beantragung 1. **Bei der Gründung: Häkchen im Fragebogen.** Im{' '} {' '} beantragen Sie die USt-IdNr. gleich mit. Das ist der bequemste Weg, weil das Finanzamt die Daten direkt ans BZSt weitergibt. 2. **Später: Online-Antrag beim BZSt.** Für Firmen, die schon steuerlich erfasst sind, gibt es ein Online-Formular. Die Angaben werden mit den Daten Ihres Finanzamts abgeglichen, und Sie bekommen direkt nach dem Absenden eine Rückmeldung zum Antrag. 3. **Schriftlich** an das BZSt, Dienstsitz Saarlouis, mit Firmenname, Anschrift, zuständigem Finanzamt und Steuernummer. Wichtige Voraussetzung für alle drei Wege: Die USt-IdNr. kann erst vergeben werden, wenn Ihre umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt abgeschlossen und ans BZSt übermittelt ist. Wer zu früh anfragt, bekommt eine Absage: nicht, weil etwas falsch war, sondern weil die Daten noch nicht angekommen sind. ## Für Schweizer Firmen: die Besonderheiten Die Schweizer UID oder MWST-Nummer ist keine USt-IdNr. Die Schweiz gehört nicht zum EU-Binnenmarkt: in der europäischen Prüfdatenbank ist eine CHE-Nummer nicht auffindbar. Für EU-Geschäfte brauchen Sie die Nummer des EU-Staates, in dem Ihre Firma erfasst ist Wer ist Ihr Finanzamt? Für Schweizer Firmen OHNE deutsche Betriebsstätte ist zentral das Finanzamt Konstanz für die Umsatzsteuer zuständig (Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung). Mit deutscher Betriebsstätte oder eigener GmbH ist es das Finanzamt am Standort Erst erfassen, dann beantragen: Ohne umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland gibt es keine deutsche USt-IdNr. Der Weg führt also immer über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Digitale Leistungen an EU-Privatkunden laufen nicht über diese Nummer, sondern gesammelt über die{' '} beim BZSt ## Was nach der Vergabe auf Sie zukommt - **Rechnungen:** Bei Reverse-Charge-Rechnungen an EU-Firmen gehören beide Nummern auf das Papier (Ihre und die des Kunden) plus der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. - **Zusammenfassende Meldung:** Innergemeinschaftliche Lieferungen und Reverse-Charge-Dienstleistungen melden Sie dem BZSt elektronisch, jeweils bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums (Paragraf 18a Umsatzsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist bei Warenlieferungen der Monat, unter 50.000 Euro je Quartal genügt das Quartal; für Dienstleistungen gilt der Quartals-Rhythmus. - **Kundennummern prüfen:** Für eine steuerfreie Lieferung in ein anderes EU-Land muss der Kunde Ihnen eine gültige USt-IdNr. seines Landes nennen, das ist seit 2020 harte Voraussetzung, nicht nur Formsache (Paragraf 6a Absatz 1 Nummer 4 UStG). Das BZSt bestätigt Ihnen auf Anfrage die Gültigkeit einer fremden Nummer sowie Name und Anschrift dazu (Paragraf 18e UStG). Diese qualifizierte Bestätigungsabfrage kostet nichts. Machen Sie sie bei neuen Kunden und heben Sie das Ergebnis auf. ## Kleinunternehmer: die zweite Nummer seit 2025 Seit 2025 können Kleinunternehmer die Steuerbefreiung auch in anderen EU-Staaten nutzen (Paragraf 19a UStG). Dafür gibt es ein eigenes Meldeverfahren beim BZSt und eine eigene Nummer: die Kleinunternehmer-Identifikationsnummer. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Jahresumsatz im gesamten EU-Gebiet 100.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten hat und im laufenden Jahr nicht überschreitet; dazu kommen vierteljährliche Umsatzmeldungen ans BZSt (Fristen 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar). Das ist ein anderes Verfahren als die USt-IdNr., und für Schweizer Firmen mit deutscher Betriebsstätte ohnehin meist keine Option, weil die Kleinunternehmerregelung einen Sitz in Deutschland oder der EU voraussetzt. ## Warum wir beim Bestellen nach Ihrer USt-IdNr. fragen Registerpilot gehört zur honeyflow GmbH mit Sitz in der Schweiz. Wenn eine Firma aus einem EU-Land bei uns{' '} , läuft die Rechnung im Reverse-Charge-Verfahren: Wir stellen ohne Umsatzsteuer aus, Sie melden sie in Ihrem Land, dafür braucht die Zahlseite Ihre gültige USt-IdNr., die dort automatisch geprüft wird. Kunden aus der Schweiz brauchen keine Nummer; sie zahlen den Preis inklusive der Schweizer Mehrwertsteuer. ## Häufige Fragen *Hinweis: Dieser Guide ist ein Informationsservice und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Welche Nummer Sie in welchem Fall verwenden, stimmen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater ab.* --- ## Willkommen: Ihre Gründungsbegleitung über bizzcenter Source: https://registerpilot.de/gruendungsbegleitung/einzelunternehmen/willkommen # Willkommen bei Registerpilot Vielen Dank. Sie haben über unseren Partner bizzcenter die Gründungsbegleitung für Ihr Einzelunternehmen gebucht. Hier finden Sie Ihren Zahlungslink. Wir freuen uns darauf, Sie zu begleiten. ## Das ist in Ihrer Begleitung enthalten Gewerbeanmeldung: Unterlagen, Formular GewA 1 und Einreichung, Schritt für Schritt mit Amt, Weg und Gebühren Steuerliche Erfassung: ELSTER-Registrierung, der richtige Fragebogen, Steuernummer und USt-IdNr. ELSTER-Zertifikat: Ihr digitaler Schlüssel für alle Steuermeldungen und fürs Zoll-Portal Bankkonto: Anbieter, die Selbständige mit Schweizer Wohnsitz in der Praxis annehmen, in der richtigen Reihenfolge Steuerberater und Geschäftsadresse: bei Bedarf, mit Empfehlung und Kontakt vor Ort EORI-Nummer: bei Warenverkehr, sonst entfällt der Schritt Rechnungsprüfer: Schutz vor amtlich aussehenden Fake-Rechnungen nach der Gründung Sie arbeiten die Schritte in Ihrem persönlichen Portal ab, Fragen hinterlassen Sie direkt am jeweiligen Schritt. Zugang für drei Monate ab Beauftragung, nichts verlängert sich automatisch. Behördengebühren und Beraterhonorare zahlen Sie direkt an die jeweilige Stelle. ## Ihre Angaben und der Zahlungslink *Die honeyflow GmbH (Registerpilot) erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung (Ziffer 3 der AGB).*