Buchhaltungssoftware für Ihre Firma: unsere zwei Empfehlungen
Für kleine deutsche Firmen empfehlen wir zwei Buchhaltungsprogramme: Lexware Office als etablierten Standard mit 30-Tage-Vollversion zum Testen, sevdesk als flexiblen Einstieg mit dauerhaft kostenlosem Tarif. Beide erstellen E-Rechnungen, erfassen Belege digital, sind laut Anbieter GoBD-konform und übergeben die Daten per DATEV-Export an die Steuerberatung. Aktueller Anlass: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.

Wie bei unserer Geschäftskonto-Empfehlung gilt: Das ist kein Vergleichsportal mit zwölf Testsiegern, sondern eine kurze, ehrliche Empfehlung mit offengelegten Partnerlinks. Die Fakten stammen von den offiziellen Anbieter-Seiten und aus dem Gesetz — jeweils mit Stand-Datum.
Der Anlass: Die E-Rechnung ist Pflicht geworden
Unsere Empfehlungen im Überblick
Der etablierte Standard
Lexware Office
Weil Lexware Office (früher lexoffice) der meistgenutzte Klassiker für kleine Firmen ist — mit vollem 30-Tage-Test aller Funktionen, der automatisch endet.
- Tarife ab 7,90 €/Monat (exkl. MwSt.), monatlich kündbar
- 30 Tage kostenlos testen — alle Funktionen der größten Version, endet automatisch
- E-Rechnung, Belegerfassung, Online-Banking-Abgleich, Steuerberater-Zugang und DATEV-Übergabe
- GoBD-testiert und TÜV-zertifiziert laut Anbieter, über 400.000 Kunden
Der flexible Einstieg
sevdesk
Weil sevdesk einen dauerhaft kostenlosen Tarif bietet — für alle, die erst einmal nur wenige E-Rechnungen schreiben und später hochschalten wollen.
- Dauerhaft kostenloser Tarif: bis zu 3 Rechnungen/E-Rechnungen pro Monat (XRechnung und ZUGFeRD)
- Buchhaltungs-Tarife mit Beleg-KI, Banking-Abgleich, UStVA ans Finanzamt und EÜR ab 19,90 €/Monat (exkl. MwSt., 24-Monats-Abo; derzeit reduziert)
- 14 Tage alle Funktionen testen — ohne Kreditkarte
- GoBD-konforme, unveränderbare Belegarchivierung laut Anbieter
Transparenz: Die honeyflow GmbH erhält bei Abschluss über diesen Link ggf. eine Vermittlungsprovision. Für Sie ändert sich der Preis dadurch nicht, und die Provision beeinflusst nicht, welche Programme wir empfehlen.
Warum genau diese zwei?
- Lexware Office ist der sichere Standard. Der Klassiker (früher lexoffice) mit laut Anbieter über 400.000 Kunden deckt den Alltag einer kleinen Firma ab: Angebote und E-Rechnungen schreiben, Belege per Foto erfassen, Konten abgleichen, Umsatzsteuervoranmeldung — und die Steuerberatung arbeitet über den kostenlosen Zugang direkt mit. Der 30-Tage-Test umfasst alle Funktionen der größten Version und endet automatisch.
- sevdesk nimmt den Einstieg ernst. Der dauerhaft kostenlose Tarif (bis zu drei E-Rechnungen pro Monat) reicht für den Start vieler Nebenerwerbe und junger Firmen — und wer mehr braucht, schaltet auf die Buchhaltungs-Tarife mit Beleg-KI, Banking-Abgleich und Umsatzsteuervoranmeldung hoch.
Der ehrliche Teil: Was beide Programme NICHT ersetzen
Den Jahresabschluss Ihrer GmbH oder UG macht weiterhin die Steuerberatung. Beide Anbieter sagen das selbst klar: Die Programme erfassen die laufenden Geschäftsvorfälle (auch nach den Regeln der doppelten Buchführung) und übergeben sie per DATEV-Export — die Bilanz selbst erstellt die Steuerkanzlei. Wer Ihnen Buchhaltungssoftware als kompletten Steuerberater-Ersatz für eine Kapitalgesellschaft verkauft, ist unseriös. Was die Programme wirklich sparen: die Zettelwirtschaft, die Nachfragen und einen Teil der Kanzlei-Stunden für die Belegaufbereitung. Wo der fertige Jahresabschluss danach landet, erklärt unser Ratgeber Jahresabschluss einsehen. Auch den Anfang nimmt Ihnen keine Software ab: Steuernummer und USt-IdNr. kommen über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, und für die laufenden Meldungen brauchen Sie das ELSTER-Organisationszertifikat.
Für Schweizer mit deutscher Firma: unsere Einordnung
Beide Programme sind für Firmen mit Sitz in Deutschland gebaut (sevdesk laut eigener Angabe für Deutschland und Österreich, Lexware Office ausschließlich für Deutschland — deutsche Steuersätze, deutsches Online-Banking). Für Ihre deutsche GmbH oder UG ist das genau richtig, auch wenn Sie als Gesellschafter in der Schweiz sitzen: Gebucht wird die deutsche Firma. Nicht geeignet sind beide dagegen für die Buchhaltung einer Schweizer Gesellschaft — dafür braucht es Schweiz-Software mit MWST und QR-Rechnung. Zu Konstellationen mit ausländischen Nutzern machen die Anbieter keine Angaben; das ist unsere Einordnung aus der Praxis, im Zweifel beim Anbieter-Support nachfragen.
Häufige Fragen zur Buchhaltungssoftware
Brauche ich als kleines Unternehmen überhaupt Buchhaltungssoftware?
Eine gesetzliche Pflicht zur Software gibt es nicht — aber seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen im B2B-Geschäft E-Rechnungen empfangen können, und spätestens ab 2028 müssen alle selbst E-Rechnungen versenden (§ 27 Abs. 38 UStG). Ein strukturiertes Format wie XRechnung lässt sich von Hand kaum erstellen — praktisch führt der Weg über ein Programm oder den Steuerberater.
Was kostet Buchhaltungssoftware für kleine Firmen?
Die Listenpreise der von uns empfohlenen Programme (Stand 22.07.2026): Lexware Office ab 7,90 € pro Monat zuzüglich Mehrwertsteuer, monatlich kündbar; sevdesk bietet einen dauerhaft kostenlosen Einstiegstarif mit bis zu drei E-Rechnungen pro Monat, die vollen Buchhaltungs-Tarife beginnen bei 19,90 € zuzüglich Mehrwertsteuer im 24-Monats-Abo. Beide Anbieter reduzieren die Preise regelmäßig mit Aktionen.
Kann Buchhaltungssoftware die Bilanz meiner GmbH erstellen?
Nein — weder Lexware Office noch sevdesk erstellen den Jahresabschluss selbst, das sagen beide Anbieter ausdrücklich. Die Programme erfassen die laufenden Geschäftsvorfälle nach den Regeln der doppelten Buchführung und übergeben sie per DATEV-Export an die Steuerkanzlei, die daraus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.
Was bedeutet GoBD-konform?
Die GoBD sind die Vorgaben der Finanzverwaltung für eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und unveränderbare digitale Buchführung. Beide empfohlenen Programme erklären ihre Konformität: Lexware Office ist laut Anbieter GoBD-testiert und TÜV-zertifiziert, sevdesk archiviert Belege laut eigener Angabe automatisch unveränderbar. Eine amtliche GoBD-Zertifizierung durch die Finanzverwaltung gibt es übrigens für keine Software.
Welches Format muss eine E-Rechnung haben?
Ein strukturiertes elektronisches Format nach der europäischen Norm EN 16931 — in Deutschland üblich sind XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (laut BMF mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL). Ein gewöhnliches PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG.
Funktionieren die Programme auch für meine Schweizer Firma?
Nein. sevdesk richtet sich laut eigener Angabe an Firmen mit Sitz in Deutschland oder Österreich, Lexware Office ausschließlich an Firmen in Deutschland — Schweizer Mehrwertsteuer, Franken oder QR-Rechnungen beherrschen beide nicht. Für die deutsche Tochter- oder Zweigfirma eines Schweizer Unternehmens passen sie dagegen, denn gebucht wird dort nach deutschem Recht.
Warum empfiehlt Registerpilot genau diese zwei Programme?
Weil sie die zwei häufigsten Bedürfnisse unserer Kundschaft abdecken: ein etablierter Komplett-Standard mit Steuerberater-Anbindung (Lexware Office) und ein risikofreier Einstieg mit dauerhaft kostenlosem Tarif (sevdesk). Registerpilot erhält bei Abschluss über die Links auf dieser Seite gegebenenfalls eine Provision; sie ändert weder den Preis noch die Auswahl. Diese Seite ist eine Empfehlung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Kurz entschieden
Sie wollen den bewährten Standard mit voller Steuerberater-Anbindung? Nehmen Sie Lexware Office und nutzen Sie die 30 Tage Vollversion. Sie wollen erst einmal kostenlos starten und nur ein paar E-Rechnungen schreiben? Dann ist der Gratis-Tarif von sevdesk Ihr Einstieg. Die Buttons samt Offenlegung finden Sie in den Empfehlungskarten oben — und die passende Kontoverbindung für die neue Firma auf unserer Geschäftskonto-Seite.
Für die Buchhaltungs-Unterlagen: Registerauszug benötigt?
Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste & Co. besorgen wir zum Festpreis — geprüft und als PDF per E-Mail, mit Rechnung.
Ablauf: Firma nennen → wir besorgen und prüfen → PDF per E-Mail.
Quellen
- sevdesk — Preisseite, GoBD-Seite und Hilfecenter (Tarife, E-Rechnungs-Formate, doppelte Buchführung/DATEV-Export) — offizielle Anbieter-Angaben — abgerufen am 22.07.2026
- Lexware — Preisseite, Produktseite Buchhaltungssoftware und Hilfecenter (Tarife, 30-Tage-Test, GoBD, keine Bilanzerstellung, Nutzung nur in Deutschland) — offizielle Anbieter-Angaben — abgerufen am 22.07.2026
- § 14 UStG — Ausstellung von Rechnungen (Definition der elektronischen Rechnung) — amtlicher Gesetzestext des Bundesministeriums der Justiz — abgerufen am 22.07.2026
- § 27 Abs. 38 UStG — Übergangsregelungen zur E-Rechnung (Fristen 2026/2027) — amtlicher Gesetzestext des Bundesministeriums der Justiz — abgerufen am 22.07.2026
- Bundesministerium der Finanzen — FAQ zur E-Rechnung (Empfangspflicht seit 01.01.2025, zulässige Formate; Stand laut Seite: März 2026) — abgerufen am 22.07.2026