Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung — einfach erklärt
Nach der Gründung in Deutschland will das Finanzamt zuerst eines: den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Er wird elektronisch über ELSTER abgegeben — das Online-Portal der deutschen Steuerverwaltung, vergleichbar mit den kantonalen Steuerportalen. Pflicht: innerhalb eines Monats nach dem Start. Er bringt Ihnen Ihre deutsche Steuernummer und auf Wunsch gleich die USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer — die Nummer, mit der Ihre Firma im EU-Geschäft auftritt, vergleichbar mit der Schweizer MWST-Nummer). Dieser Guide erklärt, welcher Fragebogen für Ihren Fall gilt und an welchen Feldern es hakt.
Welcher Fragebogen gilt für Sie?
Es gibt mehrere Varianten — die drei wichtigsten für Gründer aus der Schweiz:
| Was wurde gegründet? | Ihr Fragebogen bei ELSTER |
|---|---|
| Deutsche GmbH oder UG | „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft" — GmbH und UG zählen zu den Kapitalgesellschaften |
| Einzelunternehmen | „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" |
| Schweizer AG/GmbH mit deutscher Betriebsstätte oder Zweigniederlassung | „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Körperschaft nach ausländischem Recht" |
Pflicht, Frist und der Weg ohne deutsches ELSTER-Konto
- Die Abgabe ist elektronisch Pflicht (Paragraf 138 Abgabenordnung); Papier gibt es nur auf Antrag in Härtefällen.
- Frist: ein Monat nach Eröffnung des Betriebs bzw. der Betriebsstätte.
- Kein deutsches ELSTER-Konto? Es gibt eine Schnellregistrierung nur mit E-Mail-Adresse, die genau für diesen Fragebogen gedacht ist — nach Erhalt der Steuernummer wird daraus ein vollwertiges Konto. Alternativ reicht ein Steuerberater den Fragebogen für Sie ein.
Die Stolperstein-Felder
- Umsatzschätzung: Ihre Schätzung für Gründungs- und Folgejahr steuert die Steuer-Vorauszahlungen und den Melde-Rhythmus der Umsatzsteuer (so heißt in Deutschland die Mehrwertsteuer) — zu hoch geschätzt bindet unnötig Liquidität, realistisch schätzen lohnt sich
- Kleinunternehmerregelung (Befreiung von der Umsatzsteuer bei kleinen Umsätzen): Für die deutsche GmbH oder das Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland möglich — für die Schweizer Firma mit deutscher Betriebsstätte dagegen NICHT (die Regelung gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder der EU)
- Bankverbindung: Es wird eine IBAN abgefragt — die deutsche Geschäftskonto-IBAN ist hier die reibungsloseste Wahl
- Empfangsbevollmächtigter in Deutschland: Der Auslands-Fragebogen fragt danach — mit einer deutschen Zustelladresse (z. B. Ihrer Betriebsstätte) kommen Bescheide schneller an als per Post in die Schweiz
- Ort der Geschäftsleitung: Wird gezielt abgefragt und hat steuerliche Folgen — dieses Feld gehört in die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater
Was danach passiert
- Das Finanzamt schickt Ihre Steuernummer per Post (erfahrungsgemäß einige Wochen — keine amtliche Zusage). Erst mit ihr sind ordnungsgemäße Rechnungen möglich.
- Die USt-IdNr. beantragen Sie am einfachsten per Häkchen direkt im Fragebogen mit — vergeben wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern. Was dahintersteckt und wie Sie sie später nachbeantragen, steht im Guide USt-IdNr. beantragen.
- Ab dann laufen die regelmäßigen Meldungen (Umsatzsteuer, ggf. Lohnsteuer) — dafür brauchen Sie das ELSTER-Organisationszertifikat.
Ein Sonderfall läuft an diesem Weg vorbei: Verkauft Ihre Schweizer Firma digitale Leistungen — Software, Apps, Online-Kurse — an Privatkunden in der EU, wird die Umsatzsteuer nicht über das Finanzamt, sondern gesammelt über die OSS Nicht-EU-Regelung beim Bundeszentralamt für Steuern erklärt (§ 18i UStG). Der Zugang dazu läuft über das BZSt-Online-Portal: BOP-Zugang beantragen.
Häufige Fragen
Muss ich den Fragebogen wirklich innerhalb eines Monats abgeben?
Ja — die Monatsfrist nach Eröffnung des Betriebs oder der Betriebsstätte steht in der Abgabenordnung. Wer sie verpasst, riskiert Nachfragen und Verzögerungen bei Steuernummer und USt-IdNr. Am besten direkt nach der Gründung erledigen.
Kann ich den Fragebogen ohne deutsches ELSTER-Konto abgeben?
Ja. Die Schnellregistrierung mit E-Mail-Adresse ist genau dafür da — ohne deutsche Steuernummer oder Identifikationsnummer. Nach der Vergabe Ihrer Steuernummer wird das Konto vollwertig. Alternativ übernimmt ein Steuerberater die Abgabe.
Bekommt meine Schweizer Firma die Kleinunternehmerregelung?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder der EU. Eine deutsche GmbH von Schweizer Gründern kann sie nutzen — die Schweizer Firma mit deutscher Betriebsstätte nicht.
Wie lange dauert es bis zur Steuernummer?
Erfahrungsgemäß einige Wochen — eine amtliche Zusage gibt es nicht. Die USt-IdNr. kommt in der Regel parallel vom Bundeszentralamt für Steuern, wenn Sie sie im Fragebogen mitbeantragt haben.
Quellen
- ELSTER — Formularübersicht Fragebögen zur steuerlichen Erfassung — abgerufen am 22.07.2026
- Paragraf 138 AO — Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (gesetze-im-internet.de) — abgerufen am 22.07.2026
- UStZustV — zentrale Zuständigkeit Finanzamt Konstanz für Schweizer Unternehmen — abgerufen am 22.07.2026
- BMF-Schreiben vom 18.03.2025 — Kleinunternehmerregelung (§§ 19, 19a UStG) — abgerufen am 22.07.2026
Hinweis: Dieser Guide ist ein Informationsservice und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Was Sie in den Fragebogen eintragen, stimmen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater ab.