Handelsregisterauszug kostenlos selbst abrufen — so geht's

Einen Handelsregisterauszug können Sie auf dem amtlichen Registerportal handelsregister.de kostenlos selbst abrufen — ohne Registrierung und ohne Wartezeit. Seit dem 1. August 2022 (DiRUG) sind alle Abrufe dort gebührenfrei; vorher kostete jedes Dokument 4,50 Euro. Diese Anleitung führt durch jeden Schritt.

Hände an einem Laptop mit unscharfer Portal-Ansicht auf dem Bildschirm, daneben ein gedrucktes mehrseitiges Dokument auf einem hellen Schreibtisch

Eines vorweg, weil es zu unserem Selbstverständnis gehört: Registerpilot verdient Geld damit, genau diese Dokumente zu besorgen. Trotzdem steht hier die vollständige Gratis-Anleitung — wer selbst abrufen kann und will, soll das tun. Wer den Weg lieber abgibt, findet am Seitenende unser Angebot. Beides ist in Ordnung.

Ist der Handelsregisterauszug wirklich kostenlos?

Ja. Die Einsicht in das Handelsregister ist jedem zu Informationszwecken gestattet — das steht in § 9 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Kostenlos ist der Abruf seit dem 1. August 2022: Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurde die frühere Abrufgebühr von 4,50 Euro pro Dokument abgeschafft. Auch ein Nutzerkonto ist seitdem nicht mehr nötig.

Wie rufen Sie den Auszug ab? Schritt für Schritt

Welche Dokumente bekommen Sie dort kostenlos?

KürzelDokumentWofür
ADAktueller AusdruckHeutiger Registerstand — der Standard für Bank, Geschäftspartner, Behörden
CDChronologischer AusdruckAktueller Stand plus alle früheren Eintragungen seit Umstellung auf das elektronische Register
HDHistorischer AusdruckÄltere, nur in Papierform geführte Registerblätter
SIStrukturierter RegisterinhaltRegisterdaten als maschinenlesbare Datei (XML) — für Software, nicht zum Vorlegen
DKDokumentenansichtEingereichte Originaldokumente: Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag/Satzung und mehr

Was sich hinter den Auszugsarten im Detail verbirgt, erklärt der Ratgeber AD, CD, HD & SI erklärt; zu Gesellschafterliste und Satzung gibt es einen eigenen Ratgeber.

Was kostet trotzdem Geld?

Kostenlos ist der elektronische Selbstabruf. Geld kostet weiterhin der amtlich beglaubigte Ausdruck: Den stellt das zuständige Registergericht gegen eine Gebühr aus (20 Euro in Papierform, 10 Euro in elektronischer Form — Kostenverzeichnis zum GNotKG, Nrn. 17001 und 17003) — nötig ist er nur, wenn der Empfänger ausdrücklich eine Beglaubigung verlangt, etwa mancher Notar oder ausländische Behörden. Mehr dazu im Ratgeber Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug.

Woran scheitert der Selbstabruf in der Praxis?

Ehrliche Antwort: selten an der Technik, meist an drei Kleinigkeiten.

  • Verwechslungsgefahr: Zu vielen Firmennamen gibt es Dutzende ähnliche Einträge, teils an mehreren Registergerichten. Wer die Registernummer nicht kennt, erwischt schnell die falsche Firma — wo sie steht und wie man sie findet, zeigt HRB-Nummer herausfinden.
  • Kürzel-Dschungel: AD, CD, HD, SI, DK — welcher Ausdruck der richtige ist, hängt vom Empfänger ab, und die Kürzel erklären sich nicht von selbst.
  • Ungewohntes Portal: Wer das deutsche Registerwesen nicht kennt — etwa als Schweizer Unternehmen — braucht für den ersten Abruf spürbar länger als für die Bestellung bei einem Dienstleister.

Zwei verwandte Fragen tauchen beim Selbstabruf regelmäßig auf: Ob ein Firmenprofil aus einer privaten Datenbank als Nachweis genügt, beantwortet Firmendatenbank oder amtlicher Auszug. Und wer nicht einmalig abruft, sondern eine Firma dauerhaft beobachten will, findet die kostenlosen Wege dafür unter Handelsregister überwachen.

Wann lohnt sich ein Besorgungsdienst?

Wenn die zehn Minuten Einarbeitung teurer sind als unser Servicepreis — oder wenn es darauf ankommt, dass ganz sicher die richtige Firma und die richtige Auszugsart geliefert wird. Genau das ist unsere Dienstleistung: Wir identifizieren die Firma (Registernummer und Registergericht), rufen das Dokument frisch ab, prüfen es und stellen es mit Rechnung als PDF zu.

Häufige Fragen zum kostenlosen Selbstabruf

Was kostet ein Handelsregisterauszug auf handelsregister.de?

Der Abruf von Handelsregisterauszügen auf dem amtlichen Registerportal handelsregister.de ist kostenlos. Seit dem 1. August 2022 (Inkrafttreten des DiRUG) sind alle Registerabrufe dort gebührenfrei — vorher kostete ein Abruf 4,50 € pro Dokument.

Brauche ich ein Konto, um einen Handelsregisterauszug abzurufen?

Nein. Das Registerportal handelsregister.de verlangt seit August 2022 weder Registrierung noch Anmeldung. Firma suchen, Dokument anklicken, PDF speichern — mehr ist es nicht.

Welcher Handelsregisterauszug ist der richtige für die Bank?

Banken verlangen in der Regel den aktuellen Ausdruck (AD) — er zeigt den heutigen Stand der Eintragungen einer Firma. Wer die komplette Historie braucht, wählt den chronologischen Ausdruck (CD). Im Zweifel beim Empfänger nachfragen, welche Art und welches Höchstalter verlangt werden.

Wird ein selbst abgerufener Handelsregisterauszug überall akzeptiert?

Der selbst abgerufene PDF-Auszug von handelsregister.de genügt für die meisten Zwecke, etwa Kontoeröffnung oder Geschäftspartner-Prüfung. Manche Stellen (z. B. Notare oder ausländische Behörden) verlangen einen amtlich beglaubigten Ausdruck — den stellt das Registergericht gegen Gebühr aus, er ist nicht kostenlos.

Wie aktuell ist der abgerufene Handelsregisterauszug?

Der aktuelle Ausdruck (AD) zeigt den Registerstand zum Zeitpunkt des Abrufs — er ist tagesaktuell. Viele Empfänger akzeptieren Auszüge nur bis zu einem bestimmten Alter (häufig drei Monate); dann einfach frisch abrufen, es kostet ja nichts.

Kann ich auch Gesellschafterliste und Satzung selbst abrufen?

Ja. Beide liegen im Registerportal unter der Dokumentenansicht (DK) — dort sind die zum Register eingereichten Originaldokumente hinterlegt. Der Abruf funktioniert genauso wie beim Registerauszug: Firma suchen, DK öffnen, Dokument als PDF speichern.

Warum finde ich meine Firma auf handelsregister.de nicht?

Die drei häufigsten Gründe: Der eingetragene Firmenname weicht vom verwendeten Marketingnamen ab; die Firma ist bei einem anderen Registergericht eingetragen als vermutet; oder die Rechtsform steht gar nicht im Handelsregister — etwa Kleingewerbetreibende oder die GbR, die seit 2024 als eGbR ins separate Gesellschaftsregister eingetragen wird.

Funktioniert der Abruf auch aus der Schweiz oder dem Ausland?

Ja. Das Registerportal handelsregister.de ist frei zugänglich und verlangt weder Konto noch deutschen Wohnsitz — der Abruf funktioniert aus der Schweiz genauso wie aus Deutschland. Ungewohnt sind für ausländische Nutzer eher die deutschen Kürzel und die Portalführung.

Muss ich beim Abruf einen Grund oder Verwendungszweck angeben?

Nein. Die Einsicht in das Handelsregister ist nach § 9 HGB jedem zu Informationszwecken gestattet — ohne Begründung, ohne berechtigtes Interesse, ohne Benachrichtigung der betroffenen Firma.

Selbst abrufen — oder abgeben?

Mit der Anleitung oben rufen Sie Ihren Auszug in wenigen Minuten kostenlos selbst ab. Wenn wir es übernehmen sollen: Festpreis, Prüfung inklusive, PDF per E-Mail.

Ablauf: Firma nennen → wir besorgen und prüfen → PDF per E-Mail.

Quellen