eGbR-Pflicht-Check: Muss Ihre GbR ins Gesellschaftsregister?

Eine GbR muss grundsätzlich NICHT ins Gesellschaftsregister — die Eintragung ist freiwillig (§ 707 Abs. 1 BGB). Pflicht wird sie erst durch bestimmte Vorhaben: Grundstücksgeschäfte (§ 47 Abs. 2 GBO), GmbH-Anteile (§ 40 GmbHG), Namensaktien (§ 67 AktG) oder eine Umwandlung (§ 3 UmwG). Fünf Ja/Nein-Fragen zeigen, ob Ihre GbR betroffen ist.

Der Check: 5 Fragen

  1. Soll die GbR ein Grundstück, Wohnungseigentum oder ein anderes Recht an einem Grundstück erwerben, verkaufen oder belasten?

  2. Hält die GbR Geschäftsanteile an einer GmbH oder UG — oder soll sie welche übernehmen?

  3. Soll die GbR Namensaktien einer AG halten und ins Aktienregister eingetragen werden?

  4. Ist eine Umwandlung geplant — etwa die Verschmelzung der GbR oder der Formwechsel in eine andere Rechtsform?

  5. Soll die GbR eine Marke beim DPMA anmelden?

Was bedeutet die Eintragung für Ihre GbR?

Mit der Eintragung wird aus der GbR die eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Sie führt den Namenszusatz „eGbR", die Anmeldung läuft über einen Notar, und die Gesellschaft wird über das Registerportal öffentlich auffindbar. Wichtig für die Planung: Als eingetragene Personengesellschaft muss die eGbR anschließend auch ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister melden (§ 20 Abs. 1 GwG) — die Eintragung löst also eine Folgepflicht aus, die viele Gesellschafter nicht auf dem Zettel haben.

Häufige Fragen zur eGbR-Eintragung

Muss jede GbR ins Gesellschaftsregister eingetragen werden?

Nein. Die Eintragung einer GbR ins Gesellschaftsregister ist freiwillig — die Gesellschafter KÖNNEN die Gesellschaft anmelden (§ 707 Abs. 1 BGB). Pflicht wird die Eintragung nur mittelbar, wenn die GbR bestimmte Rechte erwerben will: Grundstücke, GmbH-Anteile, Namensaktien oder die Teilnahme an einer Umwandlung setzen die Eintragung voraus.

Kann eine GbR ohne Registereintrag ein Grundstück kaufen?

Praktisch nein: Ein Recht wird für eine GbR nur dann ins Grundbuch eingetragen, wenn die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen ist (§ 47 Abs. 2 GBO). Wer als GbR ein Grundstück erwerben, verkaufen oder belasten will, muss die Gesellschaft daher zuerst als eGbR eintragen lassen.

Kann eine GbR ohne Eintragung eine Marke anmelden?

Ja. Das Deutsche Patent- und Markenamt trägt auch eine nicht eingetragene GbR als Markeninhaberin ein — verlangt dann aber Name und Anschrift mindestens eines vertretungsberechtigten Gesellschafters (DPMA-Merkblatt W 7731, Stand 07/2026). Die verbreitete Aussage, für die Markenanmeldung sei eine eGbR Pflicht, stimmt so nicht.

Muss eine eGbR ihre wirtschaftlich Berechtigten melden?

Ja. Mit der Eintragung ins Gesellschaftsregister zählt die eGbR zu den eingetragenen Personengesellschaften, die ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister mitteilen müssen (§ 20 Abs. 1 GwG). Diese Folgepflicht sollte bei der Entscheidung über eine freiwillige Eintragung mitbedacht werden.

Wie läuft die Eintragung einer GbR ins Gesellschaftsregister ab?

Die Anmeldung zum Gesellschaftsregister erfolgt über einen Notar beim Registergericht am Sitz der Gesellschaft (§ 707 BGB). Anzumelden sind unter anderem Name, Sitz und Anschrift der Gesellschaft sowie die Gesellschafter und ihre Vertretungsbefugnis; nach der Eintragung führt die Gesellschaft den Zusatz "eGbR".

Kann eine GbR GmbH-Anteile kaufen, ohne eingetragen zu sein?

Nein. In die Gesellschafterliste einer GmbH wird eine GbR nur eingetragen, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist (§ 40 GmbHG) — ohne eGbR-Eintragung kann die GbR daher keine GmbH-Anteile wirksam halten. Dasselbe Prinzip gilt für Namensaktien (§ 67 AktG).

Ist das Gesellschaftsregister dasselbe wie das Handelsregister?

Nein — es ist ein eigenes Register speziell für die eGbR, geführt von denselben Registergerichten und abrufbar über dasselbe Registerportal. Ins Handelsregister gehören Kaufleute und Handelsgesellschaften wie OHG, KG oder GmbH; die GbR bleibt auch als eGbR eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Kann die eGbR-Eintragung wieder rückgängig gemacht werden?

Praktisch kaum: Die Eintragung ist auf Dauer angelegt, ein einfaches "Austragen" bei fortbestehender Gesellschaft sieht das Gesetz nicht vor. Deshalb lohnt der Check vor der Anmeldung — die Eintragung bringt dauerhafte Pflichten mit, etwa die Meldung ans Transparenzregister.

Was kostet die Eintragung als eGbR?

Es fallen Notarkosten für die Anmeldung und Gerichtsgebühren für die Eintragung an; die Höhe hängt vom Einzelfall ab (Gesellschafterzahl, Umfang der Anmeldung). Konkrete Beträge nennt der Notar vor der Beurkundung — verbindliche Auskunft gibt es dort.

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Quellen