HRB-Nummer herausfinden — so finden Sie jede Handelsregisternummer
Die HRB-Nummer einer Firma finden Sie auf drei Wegen: im Impressum der Firmen-Website (Pflichtangabe nach § 5 DDG), auf Geschäftsbriefen und Rechnungen (Pflicht nach § 35a GmbHG bzw. § 37a HGB) — oder per kostenloser Suche auf dem amtlichen Registerportal handelsregister.de, das zu jedem Firmennamen Registernummer und Registergericht anzeigt. Wichtig: Eindeutig ist die Nummer nur zusammen mit dem Registergericht.

Was bedeutet HRB — und was ist der Unterschied zu HRA?
Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen (§ 3 der Handelsregisterverordnung). Daraus ergeben sich die beiden Nummernkreise:
- HRA — Abteilung A: Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie OHG und KG (dazu einige Sonderfälle wie die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung).
- HRB — Abteilung B: Kapitalgesellschaften, also GmbH (inklusive UG haftungsbeschränkt), AG, SE, KGaA und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.
Eine GmbH hat also immer eine HRB-Nummer, eine KG immer eine HRA-Nummer. Daneben führen dieselben Registergerichte weitere Register mit eigenen Kürzeln — etwa GnR (Genossenschaften), PR (Partnerschaften), VR (Vereine) und GsR (das Gesellschaftsregister der eGbR).
Wo steht die HRB-Nummer? Die drei schnellsten Fundorte
- Impressum der Website: Wer geschäftsmäßig digitale Dienste anbietet und im Handelsregister eingetragen ist, muss Register und Registernummer im Impressum nennen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG). Das Impressum ist deshalb der schnellste Fundort.
- Geschäftsbriefe, E-Mails, Rechnungen: Eine GmbH muss auf allen Geschäftsbriefen — „gleichviel welcher Form", also auch in E-Mail-Signaturen — Registergericht und Registernummer angeben (§ 35a GmbHG; für Einzelkaufleute § 37a HGB, für die AG § 80 AktG). Ein Blick in die Fußzeile der letzten Rechnung genügt oft.
- Registerportal: Wenn beides nicht greifbar ist, liefert die kostenlose Suche auf handelsregister.de die Nummer zu jedem eingetragenen Unternehmen — so geht's:
Warum gibt es dieselbe HRB-Nummer mehrfach?
Weil jedes Registergericht seine Nummern selbst vergibt. Unsere Recherche im Registerportal (Stand 18.07.2026) zeigt das deutlich: Zur Nummer „HRB 12345" existieren Eintragungen bei über zwanzig verschiedenen Amtsgerichten — von Aachen bis Saarbrücken, jeweils für eine andere Firma. Eindeutig ist eine Handelsregisternummer deshalb nur in der Kombination aus Registergericht, Registerart und Nummer, etwa „Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 12345". Wer eine Firma prüft oder einen Auszug bestellt, sollte immer beides notieren — genau so identifizieren auch wir jede Firma vor dem Abruf.
Was, wenn die Firma keine HRB-Nummer hat?
Nicht jedes Unternehmen steht im Handelsregister. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind gar nicht eingetragen, die GbR nur dann, wenn sie sich freiwillig oder anlassbezogen ins Gesellschaftsregister hat eintragen lassen. Fehlt die Nummer im Impressum, kann das also völlig korrekt sein — es bedeutet nur, dass es für diese Firma keinen Handelsregisterauszug gibt.
Häufige Fragen zur HRB-Nummer
Wie finde ich die HRB-Nummer einer GmbH heraus?
Am schnellsten über das Impressum der Firmen-Website oder die Fußzeile eines Geschäftsbriefs — dort muss eine GmbH Registergericht und Registernummer angeben (§ 35a GmbHG, § 5 DDG). Alternativ findet die kostenlose Suche auf dem amtlichen Registerportal handelsregister.de zu jedem Firmennamen die Registernummer samt Gericht.
Was bedeutet die Abkürzung HRB?
HRB steht für die Abteilung B des Handelsregisters, in der Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, SE und KGaA geführt werden (§ 3 Handelsregisterverordnung). Personengesellschaften wie OHG und KG sowie Einzelkaufleute stehen dagegen in Abteilung A und tragen eine HRA-Nummer.
Ist die HRB-Nummer deutschlandweit eindeutig?
Nein. Jedes Registergericht vergibt seine Nummern selbst, dieselbe HRB-Nummer existiert daher bei vielen Gerichten parallel — für jeweils andere Firmen. Eindeutig identifiziert ist ein Unternehmen erst durch die Kombination aus Registergericht, Registerart und Nummer, zum Beispiel "Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 12345".
Kostet die Suche nach einer HRB-Nummer etwas?
Nein. Die Firmensuche und der Abruf von Registerauszügen auf dem amtlichen Registerportal handelsregister.de sind seit dem 1. August 2022 gebührenfrei und ohne Registrierung möglich. Auch der aktuelle Ausdruck (AD), der die Registernummer amtlich bestätigt, ist dort kostenlos.
Muss die HRB-Nummer in der E-Mail-Signatur stehen?
Für eingetragene Unternehmen ja: Die Pflichtangaben für Geschäftsbriefe gelten "gleichviel welcher Form" (§ 35a GmbHG, § 37a HGB, § 80 AktG) — nach dem Gesetzeswortlaut also formunabhängig auch für E-Mails an einen bestimmten Empfänger. Anzugeben sind unter anderem Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer.
Warum finde ich zu einer Firma keine HRB-Nummer?
Die häufigsten Gründe: Das Unternehmen ist gar nicht im Handelsregister eingetragen (Kleingewerbe, Freiberufler, nicht eingetragene GbR), es steht als Personengesellschaft unter einer HRA-Nummer, oder der eingetragene Firmenname weicht vom Marketingnamen ab. Die Suche auf handelsregister.de hilft mit der Schlagwort-Suche über alle Registerarten hinweg.
Brauche ich die HRB-Nummer, um einen Handelsregisterauszug zu bestellen?
Nein. Bei Registerpilot genügen Firmenname und Sitz — wir ermitteln Registernummer und zuständiges Registergericht und stellen so sicher, dass der Auszug zur richtigen Firma gehört. Wer die Nummer kennt, kann sie angeben und schließt Verwechslungen mit ähnlich benannten Firmen von vornherein aus.
HRB-Nummer gefunden — Auszug benötigt?
Wir identifizieren die Firma eindeutig (Registergericht + Nummer), rufen den Auszug frisch ab und liefern ihn geprüft als PDF per E-Mail.
Ablauf: Firma nennen → wir besorgen und prüfen → PDF per E-Mail.
Quellen
- § 3 Handelsregisterverordnung (HRV) — Abteilungen A und B des Handelsregisters — amtlicher Verordnungstext des Bundesministeriums der Justiz — abgerufen am 18.07.2026
- § 9 HGB — Einsichtnahme in das Handelsregister — amtlicher Gesetzestext des Bundesministeriums der Justiz — abgerufen am 18.07.2026
- § 35a GmbHG — Angaben auf Geschäftsbriefen — amtlicher Gesetzestext des Bundesministeriums der Justiz — abgerufen am 18.07.2026
- § 37a HGB und § 80 AktG — Angaben auf Geschäftsbriefen (Einzelkaufleute, AG) — amtliche Gesetzestexte des Bundesministeriums der Justiz — abgerufen am 18.07.2026
- § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — Allgemeine Informationspflichten (Registerangabe im Impressum) — amtlicher Gesetzestext des Bundesministeriums der Justiz — abgerufen am 18.07.2026
- Gemeinsames Registerportal der Länder (handelsregister.de) — Normale und Erweiterte Suche; Mehrfachvergabe von Registernummern als eigene Portal-Recherche geprüft — abgerufen am 18.07.2026
- Unternehmensregister — Kosten-Seite („Bezug von Registerinformationen der Registergerichte seit dem 01. August 2022 kostenbefreit") — abgerufen am 18.07.2026