OSS Nicht-EU-Regelung: die Umsatzsteuer-Registrierung für Unternehmen ohne EU-Sitz

Die Nicht-EU-Regelung des One-Stop-Shop (OSS) ist ein besonderes Umsatzsteuer-Verfahren nach § 18i UStG: Unternehmen ohne Sitz in der EU — etwa Schweizer Firmen —, die Dienstleistungen wie Software, Apps oder Online-Kurse an Privatkunden in der EU verkaufen, erklären die Umsatzsteuer aller 27 EU-Länder gesammelt bei einer einzigen Stelle. In Deutschland ist das das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Viele lose Papierstapel auf einem hellen Holztisch, zwei Hände in einem blauen Pullover ordnen die Blätter in eine einzige dunkelblaue Mappe, daneben eine Kaffeetasse am Fenster

Registerpilot hat dieses Verfahren nicht nur gelesen, sondern selbst durchlaufen: Die honeyflow GmbH (Kreuzlingen, Schweiz) hat die eigene OSS-Registrierung in Deutschland Schritt für Schritt absolviert — vom Zugangsantrag bis zum Portal-Login. Diese Seiten geben genau diesen Weg weiter.

Wen betrifft die Nicht-EU-Regelung überhaupt?

Betroffen sind Unternehmen, auf die beides zutrifft:

  • Kein Sitz und keine Niederlassung in der EU — zum Beispiel Firmen aus der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den USA.
  • Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU — typischerweise digitale Leistungen wie Software-Abos, E-Books, Online-Kurse, Streaming oder App-Verkäufe (B2C).

Für solche Leistungen schulden Anbieter die Umsatzsteuer im Land des Kunden. Ohne OSS hieße das: bis zu 27 einzelne Steuer-Registrierungen. Mit der Nicht-EU-Regelung reicht eine einzige — eine Quartalsmeldung, eine Zahlung, fertig.

Sitz in der EU (auch Deutschland)? Dann gilt die Nicht-EU-Regelung nicht: Für EU-Unternehmen gibt es die EU-Regelung (§ 18j UStG) über die Steuerbehörde des eigenen Landes. Reine B2B-Verkäufe an Firmenkunden laufen ebenfalls nicht über den OSS.

Wie läuft die OSS-Registrierung ab? Die fünf Phasen

Der Weg ist gut machbar, aber verstreut dokumentiert. So sieht er im Überblick aus:

PhaseWas passiertWo
1. BOP-ZugangZugangsantrag (Formular 010151) an das BZSt sendenE-Mail/Post an das BZSt
2. ZugangsdatenBZSt-Nummer + Geheimniswert kommen; Benutzerkonto und Zertifikat erstellenBZSt-Online-Portal (BOP)
3. RegistrierungsanzeigeDie eigentliche OSS-Anmeldung ausfüllenim BOP
4. Verkauf einrichtenZahlungsanbieter/Shop auf OSS-Besteuerung einstellenz. B. Stripe Tax
5. Laufender BetriebQuartalserklärung abgeben und Steuer überweisenim BOP

Die Anleitung für Phase 1 und 2 steht ausführlich (und kostenlos) im Ratgeber BOP-Zugang beantragen.

Welche Fristen gelten im laufenden Betrieb?

Was kostet die OSS-Registrierung?

Die Registrierung beim BZSt selbst ist gebührenfrei — es fallen keine amtlichen Kosten an, weder für den Portal-Zugang noch für die Quartalsmeldungen. Aufwand entsteht trotzdem: Der Weg führt über einen Zugangsantrag in Papierlogik, ein Portal-Zertifikat und mehrere Wartezyklen, und er ist auf mehrere Behördenseiten verteilt.

Wer sich das Zusammensuchen sparen will: Unser OSS-Assistent erstellt den unterschriftsfertigen Zugangsantrag samt versandfertigem E-Mail-Entwurf und führt mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen durch die weiteren Phasen — zum Festpreis. Ausfüllen, unterschreiben und versenden bleibt dabei bewusst bei Ihnen: Wir liefern Werkzeug und Anleitung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur OSS Nicht-EU-Regelung

Was ist die OSS Nicht-EU-Regelung?

Die Nicht-EU-Regelung des One-Stop-Shop (OSS) ist ein besonderes Umsatzsteuer-Verfahren nach § 18i UStG: Unternehmen ohne Sitz in der EU erklären die Umsatzsteuer auf Dienstleistungen an EU-Privatkunden gesammelt bei einer einzigen Anlaufstelle — in Deutschland beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) — statt sich in jedem EU-Land einzeln zu registrieren.

Ab welchem Umsatz muss ein Schweizer Unternehmen EU-Umsatzsteuer zahlen?

Für Unternehmen ohne EU-Sitz gilt bei digitalen Leistungen an EU-Privatkunden die Umsatzsteuerpflicht im Land des Kunden grundsätzlich ab dem ersten Euro Umsatz. Die bekannte 10.000-Euro-Schwelle gilt nur für Anbieter mit Sitz in der EU.

Kostet die OSS-Registrierung beim BZSt etwas?

Nein. Die Registrierung für die OSS Nicht-EU-Regelung beim Bundeszentralamt für Steuern ist gebührenfrei — vom Zugangsantrag über das Portal-Zertifikat bis zur Quartalserklärung fallen keine amtlichen Gebühren an.

Muss ich Deutschland als OSS-Land wählen?

Nein. Unternehmen ohne EU-Sitz können sich den EU-Mitgliedstaat für ihre OSS-Registrierung aussuchen. Deutschland ist für Firmen aus dem deutschsprachigen Raum die naheliegende Wahl: deutschsprachiges Verfahren, eine zentrale Behörde (BZSt), eine Registrierung für alle 27 EU-Länder.

Wann muss die OSS-Quartalserklärung abgegeben werden?

Die OSS-Erklärung ist jeweils innerhalb eines Monats nach Quartalsende abzugeben und die Steuer zu zahlen: bis 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar. Auch ohne Umsatz ist eine Nullmeldung abzugeben.

Welche Leistungen werden über die Nicht-EU-Regelung gemeldet?

Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU, deren Umsatzsteuer im Kundenland anfällt — in der Praxis vor allem digitale Leistungen wie Software, Apps, Online-Kurse und Downloads. Warenverkäufe fallen nicht unter die Nicht-EU-Regelung; für sie gibt es eigene OSS-Verfahren.

Brauche ich für die OSS-Registrierung eine deutsche Steuernummer?

Nein. Die Nicht-EU-Regelung richtet sich gerade an Unternehmen ohne deutsche Steuernummer: Der Zugang zum BZSt-Online-Portal läuft über einen eigenen Zugangsantrag (Formular 010151), mit dem das BZSt eine BZSt-Nummer zuteilt.

Wie lange dauert die OSS-Registrierung insgesamt?

Der Weg besteht aus mehreren Schritten mit Wartezeiten: Zugangsantrag, Zuteilung der Zugangsdaten (erfahrungsgemäß einige Werktage bis wenige Wochen), Konto- und Zertifikatserstellung, dann die Registrierungsanzeige. Wer Umsätze plant, startet deshalb am besten deutlich vor dem ersten Verkauf.

Erspart mir der OSS die Registrierung in anderen EU-Ländern?

Für die gemeldeten Dienstleistungen an EU-Privatkunden: ja. Statt bis zu 27 einzelner Registrierungen genügt eine Anlaufstelle — eine Quartalserklärung, eine Zahlung, verteilt wird die Steuer von dort an die Kundenländer. Für andere Umsatzarten können daneben eigene Pflichten bestehen; das klärt die Steuerberatung.

Alle Ratgeber zur OSS-Registrierung

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über das OSS-Verfahren und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie das Verfahren auf Ihren Einzelfall passt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Quellen