BOP-Zugang beantragen ohne deutsche Steuernummer — so geht's

Unternehmen ohne EU-Sitz und ohne deutsche Steuernummer beantragen den Zugang zum BZSt-Online-Portal (BOP) mit dem Formular ECOM — Antrag zur Nutzung BOP (Formular-ID 010151): ausfüllen, unterschreiben, an das Bundeszentralamt für Steuern senden. Danach kommen BZSt-Nummer und Geheimniswert, mit denen Sie Konto und Zertifikat erstellen. Der ganze Weg ist kostenlos.

Hände füllen an einem hellen Schreibtisch ein Papierformular mit einem Füllfederhalter aus, daneben ein weißer Briefumschlag und eine Brille, im Hintergrund ein Laptop am Gartenfenster

Eines vorweg, weil es zu unserem Selbstverständnis gehört: Registerpilot verdient Geld mit einem Assistenten, der genau diesen Antrag erstellt. Trotzdem steht hier die vollständige Gratis-Anleitung — wer selbst beantragen kann und will, soll das tun. Wir haben den Weg für unsere eigene Firma durchlaufen; diese Anleitung ist das Protokoll davon.

Warum braucht es überhaupt einen Zugangsantrag?

Alle Formulare der OSS Nicht-EU-Regelung müssen elektronisch über das BZSt-Online-Portal eingereicht werden. Der Login ins Portal verlangt ein Zertifikat — und wer keine deutsche Steuernummer hat, bekommt den Weg zum Zertifikat nur über diesen Zugangsantrag beim BZSt freigeschaltet. Erst danach ist die eigentliche OSS-Registrierung (die Registrierungsanzeige) möglich.

Wie läuft der Zugangsantrag ab? Schritt für Schritt

Wie geht es nach dem Zugang weiter?

Mit dem Portal-Login ist der Zugang geschafft, aber die Registrierung noch nicht fertig: Im Portal folgt die Registrierungsanzeige zur OSS Nicht-EU-Regelung — die eigentliche Anmeldung zum Verfahren, mit Angaben wie Bankverbindung, vorhandenen Umsatzsteuer-Nummern und dem Beginn der Tätigkeit. Danach gilt: Quartalserklärungen fristgerecht abgeben (die Termine stehen im Überblick OSS Nicht-EU-Regelung erklärt).

Woran hakt es in der Praxis?

  • Verstreute Dokumentation: Formular, Portal-Hilfe und Verfahrensbeschreibung liegen auf verschiedenen Seiten — den roten Faden muss man sich zusammensuchen.
  • Wartezyklen: Zwischen Antrag, Zugangsdaten und Aktivierung liegen mehrere Postwege bzw. E-Mails. Wer den Spam-Ordner nicht im Blick hat, verliert Tage.
  • Zertifikats-Logik: Das Datei-Zertifikat samt PIN ist ungewohnt — ohne die gesicherte Datei kein Portal-Zugang.

Selbst machen — oder den Assistenten nehmen?

Beides führt zum Ziel. Mit dieser Anleitung stellen Sie den Antrag kostenlos selbst. Unser OSS-Assistent nimmt Ihnen das Zusammensuchen ab: Angaben eingeben, im Browser unterschreiben, fertiges Antrags-PDF samt versandfertigem E-Mail-Entwurf herunterladen — versendet wird aus Ihrem eigenen Postfach.

Häufige Fragen zum BOP-Zugang

Was ist das Formular 010151?

Das Formular ECOM — Antrag zur Nutzung BOP (Formular-ID 010151) ist der Zugangsantrag zum BZSt-Online-Portal für Unternehmen ohne deutsche Steuernummer, die an der OSS Nicht-EU-Regelung teilnehmen wollen. Mit ihm teilt das BZSt die BZSt-Nummer und den Geheimniswert für die Konto- und Zertifikatserstellung zu.

Kostet der Zugang zum BZSt-Online-Portal etwas?

Nein. Der Zugangsantrag, das Portal-Zertifikat und die Nutzung des BZSt-Online-Portals sind gebührenfrei — der komplette Registrierungsweg zur OSS Nicht-EU-Regelung kostet keine amtlichen Gebühren.

Wie lange dauert es, bis die BZSt-Zugangsdaten kommen?

Eine verbindliche Frist nennt das BZSt nicht; zwischen Antrag und Zugangsdaten liegen erfahrungsgemäß einige Werktage bis wenige Wochen. Kommt nach etwa zwei Wochen nichts an, lohnt eine Nachfrage beim Referat in Saarlouis — und ein Blick in den Spam-Ordner.

Brauche ich für die OSS-Registrierung eine deutsche Steuernummer?

Nein. Die Nicht-EU-Regelung richtet sich gerade an Unternehmen ohne deutsche Steuernummer. Der Zugang zum BZSt-Online-Portal läuft für sie über den Zugangsantrag (Formular 010151) mit anschließender Zertifikatserstellung.

Hinweis: Diese Anleitung informiert allgemein über den Verfahrensweg und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Quellen