BOP-Zugang beantragen ohne deutsche Steuernummer — so geht's
Unternehmen ohne EU-Sitz und ohne deutsche Steuernummer beantragen den Zugang zum BZSt-Online-Portal (BOP) mit dem Formular ECOM — Antrag zur Nutzung BOP (Formular-ID 010151): ausfüllen, unterschreiben, an das Bundeszentralamt für Steuern senden. Danach kommen BZSt-Nummer und Geheimniswert, mit denen Sie Konto und Zertifikat erstellen. Der ganze Weg ist kostenlos.

Eines vorweg, weil es zu unserem Selbstverständnis gehört: Registerpilot verdient Geld mit einem Assistenten, der genau diesen Antrag erstellt. Trotzdem steht hier die vollständige Gratis-Anleitung — wer selbst beantragen kann und will, soll das tun. Wir haben den Weg für unsere eigene Firma durchlaufen; diese Anleitung ist das Protokoll davon.
Warum braucht es überhaupt einen Zugangsantrag?
Alle Formulare der OSS Nicht-EU-Regelung müssen elektronisch über das BZSt-Online-Portal eingereicht werden. Der Login ins Portal verlangt ein Zertifikat — und wer keine deutsche Steuernummer hat, bekommt den Weg zum Zertifikat nur über diesen Zugangsantrag beim BZSt freigeschaltet. Erst danach ist die eigentliche OSS-Registrierung (die Registrierungsanzeige) möglich.
Wie läuft der Zugangsantrag ab? Schritt für Schritt
Wie geht es nach dem Zugang weiter?
Mit dem Portal-Login ist der Zugang geschafft, aber die Registrierung noch nicht fertig: Im Portal folgt die Registrierungsanzeige zur OSS Nicht-EU-Regelung — die eigentliche Anmeldung zum Verfahren, mit Angaben wie Bankverbindung, vorhandenen Umsatzsteuer-Nummern und dem Beginn der Tätigkeit. Danach gilt: Quartalserklärungen fristgerecht abgeben (die Termine stehen im Überblick OSS Nicht-EU-Regelung erklärt).
Woran hakt es in der Praxis?
- Verstreute Dokumentation: Formular, Portal-Hilfe und Verfahrensbeschreibung liegen auf verschiedenen Seiten — den roten Faden muss man sich zusammensuchen.
- Wartezyklen: Zwischen Antrag, Zugangsdaten und Aktivierung liegen mehrere Postwege bzw. E-Mails. Wer den Spam-Ordner nicht im Blick hat, verliert Tage.
- Zertifikats-Logik: Das Datei-Zertifikat samt PIN ist ungewohnt — ohne die gesicherte Datei kein Portal-Zugang.
Selbst machen — oder den Assistenten nehmen?
Beides führt zum Ziel. Mit dieser Anleitung stellen Sie den Antrag kostenlos selbst. Unser OSS-Assistent nimmt Ihnen das Zusammensuchen ab: Angaben eingeben, im Browser unterschreiben, fertiges Antrags-PDF samt versandfertigem E-Mail-Entwurf herunterladen — versendet wird aus Ihrem eigenen Postfach.
Häufige Fragen zum BOP-Zugang
Was ist das Formular 010151?
Das Formular ECOM — Antrag zur Nutzung BOP (Formular-ID 010151) ist der Zugangsantrag zum BZSt-Online-Portal für Unternehmen ohne deutsche Steuernummer, die an der OSS Nicht-EU-Regelung teilnehmen wollen. Mit ihm teilt das BZSt die BZSt-Nummer und den Geheimniswert für die Konto- und Zertifikatserstellung zu.
Kostet der Zugang zum BZSt-Online-Portal etwas?
Nein. Der Zugangsantrag, das Portal-Zertifikat und die Nutzung des BZSt-Online-Portals sind gebührenfrei — der komplette Registrierungsweg zur OSS Nicht-EU-Regelung kostet keine amtlichen Gebühren.
Wie lange dauert es, bis die BZSt-Zugangsdaten kommen?
Eine verbindliche Frist nennt das BZSt nicht; zwischen Antrag und Zugangsdaten liegen erfahrungsgemäß einige Werktage bis wenige Wochen. Kommt nach etwa zwei Wochen nichts an, lohnt eine Nachfrage beim Referat in Saarlouis — und ein Blick in den Spam-Ordner.
Brauche ich für die OSS-Registrierung eine deutsche Steuernummer?
Nein. Die Nicht-EU-Regelung richtet sich gerade an Unternehmen ohne deutsche Steuernummer. Der Zugang zum BZSt-Online-Portal läuft für sie über den Zugangsantrag (Formular 010151) mit anschließender Zertifikatserstellung.
Hinweis: Diese Anleitung informiert allgemein über den Verfahrensweg und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Quellen
- BZSt — Elektronische Datenübermittlung (OSS Nicht-EU-Regelung): Zugang zum BOP, Formular 010151, Ablauf in 8 Schritten — abgerufen am 11.07.2026
- BZSt — One-Stop-Shop, Nicht-EU-Regelung (Zuständigkeit und Anschrift des Referats) — abgerufen am 11.07.2026