Der OSS-Assistent: In 10 Minuten startklar für die OSS-Registrierung
Der OSS-Assistent führt Unternehmen ohne EU-Sitz durch den Einstieg in die OSS Nicht-EU-Regelung nach § 18i UStG — zuständig ist dafür in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern: Angaben eingeben, im Browser unterschreiben — fertig ist der Zugangsantrag zum BZSt-Online-Portal (Formular-ID 010151) als PDF samt versandfertigem E-Mail-Entwurf an das Amt. Dazu kommt die Schritt-für-Schritt-Begleitung durch alle weiteren Phasen. 79 Euro einmalig.
Wir haben genau diesen Weg für unsere eigene Firma durchlaufen — die honeyflow GmbH (Kreuzlingen) ist selbst über die Nicht-EU-Regelung in Deutschland registriert. Der Assistent und die Anleitungen sind das Ergebnis dieser eigenen Registrierung, nicht angelesen.
Was Sie bekommen
- Den ausgefüllten Zugangsantrag (Angaben wie im Formular 010151) als sauber gesetztes PDF — mit Ihrer im Browser gezeichneten Unterschrift.
- Einen versandfertigen E-Mail-Entwurf (.eml-Datei): Doppelklick öffnet die Nachricht an das BZSt in Ihrem E-Mail-Programm, der Antrag hängt schon an — Sie drücken nur noch Senden. Für Webmail gibt es einen vorbereiteten E-Mail-Knopf.
- Die Begleit-Anleitungen für alle Phasen: Zugangsdaten & Zertifikat, Registrierungsanzeige im Portal, Quartals-Fristen — als Ratgeber aus unserer eigenen Registrierung.
Wichtig und ehrlich: Der Antrag beim BZSt ist selbst kostenlos möglich — die vollständige Anleitung dazu steht frei in unserem Ratgeber BOP-Zugang beantragen. Der Assistent verkauft Bequemlichkeit und Begleitung, keine Exklusivität.
Was der Assistent ist — und was nicht
Der OSS-Assistent ist ein Selbsthilfe-Werkzeug, vergleichbar mit einer Formular-Software. Damit es keine Missverständnisse gibt:
- Er ist keine Steuerberatung. Der Assistent prüft nicht, ob die OSS Nicht-EU-Regelung für Ihr Unternehmen passt oder steuerlich sinnvoll ist, und erstellt keine Steuererklärungen oder Meldungen.
- Er vertritt Sie nicht. Registerpilot tritt nicht gegenüber dem BZSt oder anderen Behörden auf — die gesamte Korrespondenz läuft über Ihr eigenes E-Mail-Postfach.
- Sie handeln selbst. Sie geben Ihre Angaben ein, prüfen sie, unterschreiben im Browser und versenden den Antrag selbst.
- Einzelfall-Fragen gehören in die Steuerberatung. Ob und wie Sie das Verfahren nutzen sollten, klären Sie bei Bedarf mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.
Die verbindliche Fassung dieser Abgrenzung steht in Ziffer 3 unserer AGB.
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Häufige Fragen zum OSS-Assistenten
Ist der OSS-Assistent eine Steuerberatung?
Nein. Der OSS-Assistent ist eine Ausfüll- und Organisationshilfe: Sie erfassen Ihre Angaben selbst, unterschreiben selbst und versenden den Antrag selbst aus Ihrem eigenen Postfach. Der Assistent bewertet Ihren Einzelfall nicht — bei steuerlichen Fragen hilft Ihre Steuerberatung.
Reicht Registerpilot den Antrag beim BZSt ein?
Nein, bewusst nicht. Sie erhalten ein fertiges Versandpaket (PDF plus E-Mail-Entwurf) und senden es selbst an das Bundeszentralamt für Steuern. So bleibt die Korrespondenz mit der Behörde vollständig in Ihrem Postfach — dorthin schickt das BZSt auch Ihre Zugangsdaten.
Reicht eine im Browser gezeichnete Unterschrift für den Antrag?
Der Antrag geht als Scan per E-Mail an das BZSt — eine im Browser gezeichnete und ins PDF eingebettete Unterschrift entspricht dem Ausdrucken, Unterschreiben und Einscannen. Eine qualifizierte elektronische Signatur verlangt das Verfahren nicht.
Was passiert mit meiner Unterschrift und meinen Daten?
Das Antrags-PDF samt Unterschrift entsteht direkt in Ihrem Browser — die Unterschrift wird nicht an Registerpilot übertragen. Übertragen werden nur die Bestelldaten (Firmenangaben, E-Mail) für Zahlung und Support, gemäß Datenschutzerklärung.
Was kostet der OSS-Assistent und gibt es Folgekosten?
Der OSS-Assistent kostet 79 Euro einmalig (Endpreis inkl. USt) — ohne Abo und ohne Folgekosten. Die amtliche Registrierung beim BZSt selbst ist gebührenfrei.
Hinweis: Der OSS-Assistent ist eine Ausfüll- und Organisationshilfe und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob die OSS Nicht-EU-Regelung für Ihr Unternehmen das richtige Verfahren ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.