Rechnung vom Transparenzregister: echt oder Fake? So erkennen Sie es, bevor Sie zahlen

Nach jeder Firmengründung landen offiziell wirkende Briefe im Postfach, die Geld für die "Registrierung im Transparenzregister" verlangen, oft dreistellige Beträge. Zur Einordnung: Eintragungen sind ausschließlich über das amtliche Portal transparenzregister.de möglich, die Registrierung dort ist kostenlos, und die echte Jahresgebühr der registerführenden Stelle beträgt 19,80 € (Stand 07/2026). Fast alles darüber hinaus ist ein Angebot, das Sie nicht brauchen, oder schlicht Betrug.

Mann prüft skeptisch einen Brief am Küchentisch, daneben geöffnete Umschläge

Wir verdienen an Registerdokumenten. Umso wichtiger ist uns die Abgrenzung: Es gibt seriöse Dienstleistung mit klarem Absender und klarer Leistung, und es gibt Schreiben, die gezielt Amtlichkeit vortäuschen. Diese Seite hilft beim Unterscheiden.

Woran erkennen Sie ein unseriöses Schreiben? Die Checkliste

  1. Zahlungsaufforderung direkt nach der Gründung: Die Masche nutzt frische Handelsregister-Daten: der Brief kommt Tage nach der Eintragung, wenn alles amtlich wirkt und niemand Bescheide hinterfragt.
  2. Amtlicher Look ohne amtlichen Absender: Bundesadler-Ästhetik, Register-Vokabular, Aktenzeichen, aber der Absender ist eine GmbH, ein "Zentralregister", eine "Registerstelle" mit Postfach oder Auslandsadresse. Das echte Transparenzregister wird im Auftrag des Bundes von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt und kommuniziert über transparenzregister.de.
  3. Der Betrag passt nicht zur echten Gebühr: Die amtliche Jahresgebühr liegt bei 19,80 € (Gebührenverzeichnis der Gebührenverordnung zum Transparenzregister, Stand 10/2026). Schreiben über 49, 89 oder mehrere hundert Euro rechnen eine "Eintragung" oder "Veröffentlichung" ab, die es so nicht gibt.
  4. Zahlung statt Handlung: Das echte Register will zuerst Ihre Meldung der wirtschaftlich Berechtigten (§ 20 GwG), nicht zuerst Ihr Geld. Ein Brief, der nur eine Kontonummer und eine Frist enthält, aber nichts von Ihnen wissen will, ist ein Warnsignal.
  5. Rechnung per Post oder E-Mail für einen "Auszug": Das echte Register verschickt Rechnungen für Einsichtnahmen weder per Post noch per E-Mail. Sie liegen ausschließlich im Nutzerkonto auf transparenzregister.de, seit 2026 als E-Rechnung. Eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten für einen Registerauszug kann also nicht vom Register stammen.
  6. Kleingedrucktes entlarvt: Häufig steht im Fußtext, dass es sich um ein "Angebot" für einen "Eintrag in ein Branchenverzeichnis" handelt: Die Zahlung schließt dann einen Vertrag mit einem privaten Anbieter, nicht mit einem Register.

Echte Rechnung vom Bundesanzeiger Verlag oder Fälschung?

Wichtig zur Fairness: Die Jahresgebühr selbst ist echt. Wer den Bescheid der registerführenden Stelle für Betrug hält und nicht zahlt, riskiert unnötigen Ärger. Es lohnt der Blick auf Absender und Betrag, nicht das pauschale Wegwerfen.

Sie haben so ein Schreiben bekommen: was jetzt?

  • Nicht zahlen, nicht zurückrufen, bevor Sie den Absender geprüft haben: Ist es die registerführende Stelle (transparenzregister.de / Bundesanzeiger Verlag), oder ein privater Anbieter?
  • Betrag gegenprüfen: 19,80 € Jahresgebühr ist plausibel; alles deutlich darüber verlangt eine Erklärung.
  • Im Zweifel dokumentieren und bei der Verbraucherzentrale oder Polizei melden; bereits gezahlte Beträge ggf. mit anwaltlicher Hilfe zurückfordern.
  • Die eigentliche Pflicht nicht vergessen: Prüfen Sie bei der Gelegenheit, ob Ihre Meldung ans Transparenzregister aktuell ist: was zu melden ist, erklärt Eintragungspflicht & Bußgelder, und wie Sie den eigenen Eintrag kostenlos einsehen: TR-Auszug selbst abrufen.

Häufige Fragen zu Fake-Rechnungen

Ist die Rechnung vom Transparenzregister echt?

Die registerführende Stelle des Transparenzregisters erhebt tatsächlich eine Jahresgebühr: seit 2024 sind das 19,80 € pro Jahr (Gebührenverordnung zum Transparenzregister). Echt ist ein Bescheid der registerführenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag GmbH, transparenzregister.de). Schreiben anderer Absender mit deutlich höheren Beträgen sind private Angebote oder Betrugsversuche.

Kostet die Registrierung im Transparenzregister etwas?

Nein. Eintragungen sind ausschließlich über das amtliche Portal transparenzregister.de möglich, und die Registrierung dort ist kostenlos. Kostenpflichtig sind nur die Jahresgebühr für die Registerführung (19,80 €, Stand 10/2026) und Gebühren für Auszüge (1,65 € je Dokument).

Warum bekomme ich nach der GmbH-Gründung Post vom "Transparenzregister"?

Weil Neueintragungen im Handelsregister öffentlich sind: Unseriöse Anbieter schreiben frisch gegründete Firmen gezielt an und verlangen Geld für eine angebliche Registrierung oder Veröffentlichung. Die echte Pflicht ist die kostenlose Meldung der wirtschaftlich Berechtigten über transparenzregister.de (§ 20 GwG), plus die amtliche Jahresgebühr per Bescheid.

Was passiert, wenn ich auf eine Fake-Rechnung zum Transparenzregister gezahlt habe?

Häufig ist mit der Zahlung ein Vertrag mit einem privaten Verzeichnis-Anbieter zustande gekommen, oder das Geld ist schlicht weg. Dokumentieren Sie das Schreiben, prüfen Sie eine Rückforderung (ggf. mit anwaltlicher Hilfe) und erstatten Sie bei Betrugsverdacht Anzeige. Die echte Transparenzregister-Pflicht bleibt davon unberührt.

Muss ein gemeinnütziger Verein die Jahresgebühr zahlen?

In der Regel nicht: Seit dem Gebührenjahr 2024 sind alle Rechtseinheiten, die im Register der Zuwendungsempfänger beim Bundeszentralamt für Steuern stehen, automatisch von der Jahresgebühr befreit, ohne Antrag. Wer steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, aber dort nicht steht, kann die Befreiung beim Register beantragen; rückwirkend ist das nicht möglich. Kommt trotzdem ein Bescheid, prüft die registerführende Stelle ihn auf Nachricht an ihre Gebührenstelle (Adresse im Hilfe-Center des Registers).

Wie erkenne ich den echten Gebührenbescheid des Transparenzregisters?

Der echte Bescheid kommt von der registerführenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag GmbH), bezieht sich auf die Jahresgebühr nach § 24 GwG und liegt betragsmäßig bei 19,80 € pro Jahr (Stand 10/2026). Auffällig höhere Beträge, fremde Absender oder Zahlungsaufforderungen ohne Bezug zur Jahresgebühr sprechen gegen einen amtlichen Bescheid.

Nachweise ohne Rätselraten

Wenn Bank oder Partner echte Nachweise verlangen: Wir besorgen Registerdokumente zum klaren Festpreis, geprüft und als PDF per E-Mail.

Ablauf: Firma nennen und bezahlen → Schreiben unterschreiben → Auszug als PDF per E-Mail.

Quellen