Transparenzregisterauszug anfordern: wir besorgen ihn, oder Sie selbst

Der Transparenzregisterauszug weist die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens nach: mit Name, Geburtsmonat und -jahr, Wohnsitzland, Staatsangehörigkeiten und Art des wirtschaftlichen Interesses (§ 19 GwG). Verlangt wird er von Banken, Notaren und Fördergebern, fast immer als Eigenauszug: Das Unternehmen ruft den Auszug über sich selbst ab (sogenannte Selbstauskunft). Wir übernehmen diesen Abruf für Sie, oder Sie machen ihn selbst über transparenzregister.de.

Geschäftsfrau prüft am Schreibtisch ein Dokument über einer blauen Dokumentenmappe, dahinter ein Laptop

Wann brauchen Sie einen Transparenzregisterauszug?

Typische Anlässe, ausführlich auf der Anlass-Seite Wann wird der Auszug verlangt?:

  • Kontoeröffnung und Bank-Reviews: Banken müssen die wirtschaftlich Berechtigten ihrer Kunden prüfen (§ 10 GwG) und fordern den Auszug als Nachweis an.
  • Notartermine: bei Beurkundungen, insbesondere Immobiliengeschäften.
  • Fördermittel und Ausschreibungen: viele Stellen verlangen den Nachweis der Eigentümerstruktur.
  • Eigenkontrolle: prüfen, ob die eigene Meldung korrekt eingetragen ist. Unstimmigkeiten fallen sonst erst auf, wenn eine Bank sie meldet.

Wie kommen Sie an den Auszug?

Zwei Wege, ehrlich nebeneinander:

Selbst abrufen

Über das amtliche Portal transparenzregister.de: Konto anlegen (kostenlos), für die eigene Firma freischalten lassen, Auszug beantragen und nach der Freigabe herunterladen. Amtliche Gebühr: 1,65 € je Dokument. Rechnen Sie mit einigen Tagen für Registrierung und Prüfung. Die Anleitung Schritt für Schritt: TR-Auszug selbst abrufen.

Wir übernehmen das

Sie nennen uns Ihre Firma und bezahlen 49 € (inkl. MwSt. und amtlicher Gebühr). Wir stellen den Antrag über unser Nutzerkonto beim Register und liefern den Auszug als PDF per E-Mail. Das Register verlangt dafür je Auftrag ein kurzes Schreiben Ihrer Firma: Wir füllen es nach dem amtlichen Muster vor, eine vertretungsberechtigte Person unterschreibt.

Transparenzregisterauszug bestellen: 49 € inkl. amtlicher Gebühr

Drei Schritte: Firma nennen und bezahlen, das vorbereitete Schreiben unterschreiben, Auszug als PDF per E-Mail erhalten. Die Dauer hängt von der Prüfung durch das Register ab; eine feste Frist nennt es nicht, Sie bekommen von uns den Stand.

1. Ihr Dokument
Preis in:

Gesamtsumme: 49,00 € Endpreis inkl. MwSt. · keine weiteren Kosten

2. Welche Firma?

Das Register verlangt je Antrag ein unterschriebenes Schreiben Ihrer Firma (Selbstauskunft für Dritte). Wir füllen es nach dem amtlichen Muster vor und schicken es Ihnen nach der Zahlung per E‑Mail. Die genannte Person muss für die Firma vertretungsberechtigt sein.

3. Bestellen

Hinweis: Den Auszug über die eigene Firma können Sie auf transparenzregister.de auch selbst beantragen (1,65 € amtliche Gebühr je Dokument). Wir übernehmen Registrierung, Antrag und Zustellung. Lehnt das Register den Antrag ab, erstatten wir den vollen Betrag.

Was zeigt der Auszug und was nicht?

Der Transparenzregisterauszug nennt die wirtschaftlich Berechtigten (§ 19 GwG): die natürlichen Personen mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte oder vergleichbarer Kontrolle. Bei einer Einsichtnahme mit berechtigtem Interesse, also auch bei der Selbstauskunft, enthält er nur Monat und Jahr der Geburt und das Wohnsitzland, nicht den vollen Geburtstag und nicht den Wohnort (§ 23 Abs. 1 GwG). Banken und Notare sehen als Verpflichtete den vollständigen Datensatz, wenn sie selbst Einsicht nehmen. Der Auszug zeigt nicht Vertretungsbefugnis, Geschäftsführung oder Firmendaten. Dafür ist der Handelsregisterauszug da. Die Abgrenzung im Detail: Handelsregister vs. Transparenzregister · Wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt: Wirtschaftlich Berechtigter & fiktiver wB

Pflichten nicht vergessen

Der Auszug ist die eine Seite, die Meldung die andere: Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv und unverzüglich melden (§ 20 GwG); Verstöße sind bußgeldbewehrt. Der Überblick: Eintragungspflicht & Bußgelder. Die Meldung selbst, als Erstmeldung oder Änderung, übernehmen wir ebenfalls: Eintragung ins Transparenzregister. Vorsicht außerdem vor Zahlungsaufforderungen, die nach der Gründung ins Haus flattern: Fake-Rechnungen erkennen.

Alle Transparenzregister-Ratgeber

Häufige Fragen zum Transparenzregisterauszug

Transparenzregister: Was ist das?

Das Transparenzregister ist das deutsche Register der wirtschaftlich Berechtigten: Es hält fest, welche natürlichen Personen hinter einer Gesellschaft stehen (mehr als 25 % der Anteile oder Stimmen oder vergleichbare Kontrolle). Es wird im Auftrag des Bundes von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt und ist seit 2017 ein Werkzeug gegen Geldwäsche (§§ 18 bis 26 GwG). Es ist nicht das Handelsregister.

Was ist ein Transparenzregisterauszug?

Der Auszug aus dem Transparenzregister ist der amtliche Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens aus dem deutschen Transparenzregister, eine PDF-Datei der registerführenden Stelle mit Prüfvermerk. Er nennt Name, Staatsangehörigkeiten sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der Personen, die die Gesellschaft letztlich kontrollieren (§ 19 GwG); bei der Selbstauskunft dazu Geburtsmonat und -jahr und das Wohnsitzland, den vollen Datensatz sehen nur Behörden und Verpflichtete wie Banken.

Wie bekomme ich einen Transparenzregisterauszug über mein eigenes Unternehmen?

Über das amtliche Portal transparenzregister.de: kostenlos registrieren, sich für das eigene Unternehmen legitimieren und den Auszug beantragen. Je abgerufenem Dokument fallen 1,65 € amtliche Gebühr an (Stand 10/2026). Alternativ übernimmt ein Dienstleister wie Registerpilot Registrierung, Antrag und Abruf gegen einen Servicepreis.

Was kostet ein Transparenzregisterauszug? Gebühr und Festpreis

Die amtliche Gebühr beträgt 1,65 € je abgerufenem Dokument (Gebührenverordnung zum Transparenzregister, Stand 10/2026); die Registrierung auf transparenzregister.de ist kostenlos. Über Registerpilot kostet der Auszug 49 € inkl. MwSt. und amtlicher Gebühr. Davon zu unterscheiden ist die Jahresgebühr von 19,80 €, die jede eintragungspflichtige Gesellschaft für die Registerführung zahlt.

Kann ich den Transparenzregisterauszug einer fremden Firma bestellen?

Nur eingeschränkt: Das Transparenzregister ist kein öffentliches Register. Mitglieder der Öffentlichkeit erhalten Einsicht nur bei berechtigtem Interesse und mit reduziertem Datenumfang (§ 23 GwG). Ohne Einschränkung zugänglich ist es Behörden und GwG-Verpflichteten wie Banken. Der Regelfall in der Praxis ist deshalb der Eigenauszug des Unternehmens über sich selbst.

Wie schnell bekomme ich den Transparenzregisterauszug?

Jeder Antrag wird von der registerführenden Stelle geprüft; eine feste Bearbeitungsfrist nennt das Register nicht. Beim Selbstabruf kommt die Zeit für Registrierung und Nachweise hinzu. Über unseren Service erhalten Sie den Auszug als PDF per E-Mail, sobald das Register den Antrag bewilligt hat; den Stand teilen wir Ihnen mit.

Was muss ich für die Bestellung über Registerpilot unterschreiben?

Ein kurzes Schreiben Ihrer Firma nach dem amtlichen Muster, das uns zur Einsicht in die eigene Eintragung berechtigt (Selbstauskunft für Dritte). Das Register verlangt es für jeden Antrag neu und aktuell; wir füllen es vor, eine vertretungsberechtigte Person unterschreibt. Eine Eintragung oder Änderung im Register ist damit nicht verbunden, die gibt es als eigene Leistung.

Brauchen Sie den Auszug?

Firma nennen, wir übernehmen Registrierung, Antrag und Abruf: Auszug als PDF per E-Mail, 49 € inkl. amtlicher Gebühr.

Ablauf: Firma nennen und bezahlen → Schreiben unterschreiben → Auszug als PDF per E-Mail.

Quellen