Eintragung ins Transparenzregister: wir melden Ihre GmbH, auch bei Änderungen
Jede GmbH und UG muss ihre wirtschaftlich Berechtigten dem Transparenzregister melden und die Meldung aktuell halten (§ 20 GwG). Sie tragen die Personen mit mehr als 25 % Anteil in unser Formular ein, genau mit den Angaben, die das Register verlangt. Wir übermitteln die Meldung über unser Nutzerkonto beim Register und schicken Ihnen die Eingangsbestätigung als PDF. Das gilt für die Erstmeldung und für jede spätere Änderung, zum Festpreis von 89 € inkl. MwSt.

So läuft die Meldung ab
- Angaben eintragen: Firma und die Personen mit mehr als 25 % Anteil, so wie im Ausweis. Bei einer Änderung dazu das Datum, ab dem der neue Stand gilt.
- Bezahlen: 89 € inkl. MwSt., per Karte oder in Franken.
- Wir melden: Wir übermitteln Ihre Angaben unverändert an das Register und schicken Ihnen die Eingangsbestätigung mit Vorgangsnummer als PDF.
Meldung beauftragen: Erstmeldung oder Änderung
Für GmbH und UG, deren Gesellschafter Menschen sind und bei denen die Stimmen den Anteilen folgen. Alle anderen Fälle (Holding, Treuhand, Verein, KG) gehören zu Steuerberater oder Anwalt.
Welche Angaben verlangt das Transparenzregister?
Wann braucht es eine Änderungsmeldung, und wann nicht?
Eine Änderung meldet man beim Register als sogenannte Folgemitteilung: mit dem Datum, ab dem der neue Stand gilt, und wieder mit der vollständigen Liste, wie sie ab diesem Tag aussieht. Wer ausgeschieden ist, steht einfach nicht mehr darin. Die alte Eintragung schließt das Register dann selbst zum Vortag ab.
Typische Anlässe für eine Änderung:
- Anteile verkauft oder neu verteilt, ein Gesellschafter steigt ein oder aus.
- Neue persönliche Daten einer Person: anderer Name, Umzug in ein anderes Land oder an einen anderen Ort, weitere Staatsangehörigkeit.
- Firma war "in Gründung" gemeldet und steht jetzt im Handelsregister: Dann gehören die neuen Registerdaten per Änderung ins Transparenzregister.
Keine Meldung brauchen neuer Firmenname, Sitzverlegung, neue Rechtsform oder Auflösung einer Firma, die im Handelsregister steht. Diese Daten übernimmt das Transparenzregister nach eigener Auskunft selbst aus dem Handelsregister.
War schon die ursprüngliche Meldung falsch (etwa ein fehlender zweiter Vorname), ist eine Berichtigung nötig. Dafür braucht das Register die 6-stellige Referenznummer von der damaligen Eingangsbestätigung; schreiben Sie sie in die Anmerkung.
Ob Ihre aktuelle Eintragung stimmt, zeigt der Eigenauszug: Transparenzregisterauszug anfordern. Wer überhaupt als wirtschaftlich Berechtigter zählt: Wirtschaftlich Berechtigter einer GmbH. Pflicht und Bußgelder im Überblick: Eintragungspflicht & Bußgelder.
Häufige Fragen zur Eintragung ins Transparenzregister
Was kostet die Eintragung ins Transparenzregister?
Über Registerpilot 89 € inkl. MwSt., für eine Erstmeldung genauso wie für eine Änderung. Beim Register selbst ist die Meldung gebührenfrei, wenn Sie sie über transparenzregister.de selbst vornehmen. Davon unabhängig erhebt das Register von jeder eintragungspflichtigen Firma eine Jahresgebühr.
Darf ein Dienstleister die Meldung für meine Firma abgeben?
Ja. Nach Auskunft des Registers kann die Mitteilung jede Person mit Vertretungsmacht abgeben, auch auf Grund einer Beauftragung. Ein Vollmachtsnachweis wird nicht eingereicht; wer übermittelt, versichert die Beauftragung im Formular des Registers. Deshalb bestätigen Sie bei der Bestellung, dass Sie für die Firma vertretungsberechtigt sind und uns beauftragen.
Was muss ich bei einer Änderung angeben?
Das Datum, ab dem der neue Stand gilt, und alle Personen mit mehr als 25 % Anteil, so wie es ab diesem Tag aussieht. Das Register verlangt immer die vollständige Liste, nicht nur die geänderte Person.
Muss ich eine Sitzverlegung oder einen neuen Firmennamen melden?
Nein, wenn die Firma im Handelsregister steht. Firmenname, Sitz, Rechtsform und Auflösung übernimmt das Transparenzregister nach eigener Auskunft aus dem Handelsregister. Gemeldet werden nur Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten.
Prüfen Sie, wer bei uns wirtschaftlich Berechtigter ist?
Nein. Sie benennen die Personen selbst, wir übermitteln Ihre Angaben unverändert. Eine Beratung zum Einzelfall leisten wir nicht. Deshalb übernehmen wir nur den einfachen Fall: GmbH oder UG, Gesellschafter sind Menschen, Stimmen folgen den Anteilen, mindestens eine Person hält mehr als 25 %.
Wie lange dauert die Eintragung?
Wir übermitteln die Meldung nach dem Zahlungseingang und schicken Ihnen danach die Eingangsbestätigung. Die Eintragung selbst nimmt das Register nach seiner Prüfung vor; eine feste Frist nennt es nicht. Nachweisen lässt sich die erfolgte Eintragung mit dem Transparenzregisterauszug.
Was ist die Eingangsbestätigung?
Das PDF, das das Register direkt nach der Übermittlung erzeugt: mit Datum, Vorgangsnummer, Firma und allen gemeldeten Angaben. Es bestätigt den Eingang der Meldung, nicht die Eintragung. Bewahren Sie es auf; die Referenznummer darauf brauchen Sie, falls später etwas berichtigt werden muss.
Meldung ans Transparenzregister beauftragen
Erstmeldung oder Änderung: Sie tragen die Personen ein, wir übermitteln die Meldung und schicken Ihnen die Eingangsbestätigung, 89 € inkl. MwSt.
Ablauf: Personen eintragen und bezahlen → wir melden → Eingangsbestätigung als PDF per E-Mail.
Quellen
- § 19 GwG: Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten (amtlicher Gesetzestext des Bundesministeriums der Justiz), abgerufen am 10.07.2026
- § 20 GwG: Transparenzpflichten (amtlicher Gesetzestext des Bundesministeriums der Justiz), abgerufen am 10.07.2026
- Hilfe-Center des Transparenzregisters: Mitteilung, Folgemitteilung, Berichtigung, Berechtigung zur Mitteilung (registerführende Stelle), abgerufen am 18.10.2026