Handelsregister vs. Transparenzregister: Was ist der Unterschied?

Das Handelsregister und das Transparenzregister sind zwei verschiedene Register mit verschiedenen Aufgaben: Das Handelsregister (geführt von den Registergerichten, abrufbar auf handelsregister.de) dokumentiert, wer eine Firma ist und wer sie vertritt. Das Transparenzregister (geführt im Auftrag des Bundes, transparenzregister.de) dokumentiert, wem eine Firma wirtschaftlich gehört: ihre wirtschaftlich Berechtigten (§§ 19, 20 GwG). Eine Eintragung im einen ersetzt die Meldung im anderen nicht.

Zwei Aktenordner nebeneinander auf einem Schreibtisch, einer dunkelblau und einer bernsteinfarben

Die Verwechslung ist teuer: Wer glaubt, mit der Eintragung im Handelsregister sei alles erledigt, riskiert Bußgelder, und wer einen "Transparenzregisterauszug" bei der Bank abgeben soll, aber einen Handelsregisterauszug bestellt, verliert eine Woche. Deshalb hier beide Register nebeneinander.

Die Vergleichstabelle

HandelsregisterTransparenzregister
ZeigtFirma, Sitz, Geschäftsführung, Vertretung, Kapitalwirtschaftlich Berechtigte: Name, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeiten, Art und Umfang des Interesses (§ 19 GwG)
Geführt vonRegistergerichten der Länder (Justiz)registerführende Stelle im Auftrag des Bundes, betrieben von der Bundesanzeiger Verlag GmbH (§ 18 GwG)
Portalhandelsregister.detransparenzregister.de
Eintrag entstehtmit der Anmeldung über den Notardurch aktive Meldung der Gesellschaft (§ 20 GwG)
Abruf durch jedermannja, seit 08/2022 gebührenfreinein, nur mit berechtigtem Interesse und in reduziertem Umfang (§ 23 GwG)
Abrufgebührenkeine (amtliches Portal)1,65 € je abgerufenem Dokument (Stand 10/2026)
Laufende KostenkeineJahresgebühr 19,80 € (Stand 10/2026), Befreiung für Gemeinnützige möglich

Warum gibt es überhaupt zwei Register?

Weil sie verschiedene Fragen beantworten. Das Handelsregister ist das klassische Verkehrsschutz-Register: Jeder soll prüfen können, ob eine Firma existiert und wer für sie unterschreiben darf. Im GmbH-Registerordner liegt zwar auch die Gesellschafterliste, aber Anteile sagen nicht immer, wer letztlich dahintersteht (Treuhandkonstruktionen, Beteiligungsketten, Stimmrechtsvereinbarungen).

Genau dafür wurde 2017 das Transparenzregister geschaffen, als Werkzeug gegen Geldwäsche: Es verzeichnet die natürlichen Personen, die eine Gesellschaft wirklich kontrollieren (mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte oder vergleichbare Kontrolle, § 3 GwG). Wer das im Detail ist, erklärt Wirtschaftlich Berechtigter & fiktiver wB.

Der praktische Unterschied im Zugriff

  • Handelsregister: offen für alle: Auszüge und Dokumente sind auf dem amtlichen Portal gebührenfrei abrufbar; die Anleitung: Handelsregisterauszug kostenlos selbst abrufen.
  • Transparenzregister: zugangsbeschränkt: Behörden und GwG-Verpflichtete sehen alles, die Öffentlichkeit nur mit berechtigtem Interesse und nur reduzierte Angaben (§ 23 GwG). Das eigene Unternehmen kommt an seinen Auszug am einfachsten selbst: TR-Auszug selbst abrufen.

Und die Pflichtenseite: Ins Handelsregister meldet der Notar, ins Transparenzregister meldet die Gesellschaft selbst, aktiv und unverzüglich (§ 20 GwG): die Details samt Bußgeldrahmen: Eintragungspflicht & Bußgelder.

Häufige Fragen zum Unterschied der Register

Ist das Transparenzregister dasselbe wie das Handelsregister?

Nein. Das Handelsregister (Registergerichte, handelsregister.de) dokumentiert Existenz und Vertretung einer Firma; das Transparenzregister (registerführende Stelle des Bundes, transparenzregister.de) dokumentiert deren wirtschaftlich Berechtigte nach dem Geldwäschegesetz. Es sind getrennte Register mit getrennten Pflichten.

Reicht die Eintragung im Handelsregister, oder muss ich zusätzlich ins Transparenzregister?

Die Eintragung im Handelsregister ersetzt die Meldung ans Transparenzregister nicht: Gesellschaften müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv und unverzüglich dem Transparenzregister mitteilen (§ 20 GwG), auch wenn dieselben Personen bereits aus dem Handelsregister ersichtlich sind.

Kann jeder das Transparenzregister einsehen?

Nein. Behörden und GwG-Verpflichtete (etwa Banken) haben Zugang; Mitglieder der Öffentlichkeit nur bei berechtigtem Interesse und mit reduziertem Datenumfang: sichtbar sind dann Monat und Jahr der Geburt, Wohnsitzland und Staatsangehörigkeiten des wirtschaftlich Berechtigten (§ 23 GwG). Das Handelsregister ist dagegen für jedermann frei abrufbar.

Was kostet das Transparenzregister im Vergleich zum Handelsregister?

Der Abruf aus dem Handelsregister ist auf dem amtlichen Portal gebührenfrei. Beim Transparenzregister fallen amtliche Gebühren an: 19,80 € Jahresgebühr für jede eintragungspflichtige Gesellschaft und 1,65 € je abgerufenem Dokument bei Einsichtnahmen (Stand 10/2026, Gebührenverordnung zum Transparenzregister).

Steht im Transparenzregisterauszug, wem eine GmbH gehört?

Ja, das ist sein Zweck: Der Auszug nennt die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft mit Name, Geburtsdatum, Wohnort, Staatsangehörigkeiten sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses (§ 19 GwG): also die natürlichen Personen mit mehr als 25 % Anteilen, Stimmrechten oder vergleichbarer Kontrolle.

Das richtige Dokument, ohne Umwege

Sagen Sie uns, was Bank oder Notar verlangen: wir besorgen das passende Registerdokument zum Festpreis, geprüft und als PDF per E-Mail.

Ablauf: Firma nennen und bezahlen → Schreiben unterschreiben → Auszug als PDF per E-Mail.

Quellen